Dies ist eine Diskussion zu Suche Grundsatzurteile zu Fehldiagnose durch Arzt innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Suche Grundsatzurteile zu Fehldiagnose durch Arzt Im Mai befanden meine Frau und ich uns auf dem Nach-Hauseweg aus Trier kommend, wo wir ein Konzert besucht hatten. Dort die Toilettenanlage zu besuchen, war mit endlosen Wartezeiten verbunden, so dass sich meine Frau entschloss auf dem Rückweg eine Gaststätte aufzusuchen. Leider war es jetzt doch recht spät und kein Gasthaus mehr geöffnet. Sie ging hinter ein paar Büsche, Nach der Verrichtung wollte Sie wieder zum Wagen zurück und übersah eine Böschung die sie hinabfiel. Der Sturz auf ein paar Feldsteine führte zu einer schmerzhaften Prellung an der Hüfte. Allein aufstehen konnte sie allerdings nicht, so dass ich sie zum Auto trug, sitzen konnte sie nicht, weshalb ich den Sitz in Liegeposition brachte. So fuhren wir nach Hause, wo ich meine Frau ins Schlafzimmer trug. Auch noch hier dachten wir an eine schmerzhafte Prellung. Ein Irrtum wie sich Wochen später rausstellte, aber davon später mehr. Während der Nacht, nachdem der erste Schock vorbei war, klagte meine Frau über stärkere Schmerzen, so dass ich beschloss mit ihr ins Krankenhaus zu fahren, allerdings war es mir jetzt nicht möglich sie zum Auto zu tragen, jede Bewegung ließ sie laut schreien und ich rief den Notfallwagen des DRK. Der mitgekommene Sanitäter meinte er sei zwar kein Arzt, aber offenbar läge ein Bruch vor. Unter schwersten Schmerzen wurde meine Frau in die Unfallambulanz Krankenhauses in D. gebracht. Der dort im Dienst befindliche Arzt Herr E. unteruchte durch Abtasten und Röntgen meine Frau und stellte fest, was auch wir uns schon gedacht hatten. Eine schwere Hüftprellung. Auf meine Frage ob wirklich nichts gebrochen sei, meinte er nur, ich könne ihm die Diagnose schon überlassen, denn ich sei nur ein Laie und er der Arzt. Meine Frau solle nach Hause fahren und sich mit einer Salbe einreiben, die er ihr verschrieb. Wie wir allerdings nach Hause kommen sollten, war ihm offensichtlich gleichgültig. Ich musste einen Krankentransportdienst auf eigene Kosten engagieren. Es trat keinerlei Besserung ein, so dass ich nach etwa einer Woche einen Hausarzt für meine Frau suchte. Beim darauffolgenden Hausbesuch, meinte Dr. O. dass er nicht an eine Prellung glaube und möchte dass meine Frau nochmal zum Röntgen fahre. Allerding lehnte meine Frau wegen der großen Schmerzen damals noch ab, sie konnte weder stehen noch sitzen. Nach weiteren 4 Wochen konnte sie wieder etwas gehen und ich brachte sie wieder in das Krankenhaus wo sie noch einmal geröngt wurde. Die neue Untersuchung brachte als Ergebnis, mehrere Frakturen an dem Beckenring und am Schambein, die teilweise verheilt waren. Wir haben daraufhin eine Beschwerde bei der Kommision für Ärztefehler bei der Ärztekammer eingereicht. Der Arzt Herr E. behauptet nun unter anderem, dass die Verletzungen die jetzt festgestellt worden sind von einem anderen Unfall stammen müssten, weil meine Frau ja noch nach Hause gehen konnte, wie sie ihm damals angeblich berichtete. Auch ich werde zitiert, die ganze Zeit während der Untersuchung anwesend gewesen zu sein, wenngleich ich auf dem Flur wartete. Jetzt meine Frage, kann mir jemand helfen, der Ähnliches erlebt hat, gibt es irgendwelche Grundsatzurteile von OLG oder BGH mit Aktenzeichen, bin für jede Art Hilfe dankbar. |
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| AW: Suche Grundsatzurteile zu Fehldiagnose durch Arzt Hallo! Zunächst einmal muss ich auf die Regeln dieses Forums verweisen. Rechtsberatung in konkreten Fällen ist uns leider nicht gestattet. Ich bitte um Ihr Verständnis. Allgemein kann man sagen, daß die Ansprüche, die man gegen einen Arzt, der einen Behandlunsgfehler begangen hat, nicht unbedingt an Urteilen von OLG oder dem BGH festmachen kann. Vielmehr ist die Gesamtheit der Anspruchsgrundlagen aus dem Straf- und Zivilrecht der ausschlaggebende Punkt. Es empfiehlt sich unbedingt einen Anwalt aufzusuchen, da es u.U. auf einen Prozess mit Gutachten hinausläuft. Ich wünsche Ihnen beiden, trotzallem, ein schönes Fest und frohe Weihnachten und viel Erfolg auf dem Rechtswege! Mit freundlichem Gruß, Peter M.
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