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Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 07.07.2008, 10:06
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Question Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... es gibt offenbar immer noch Rechtsfragen die bewußt auf die Probe gestellt wird. Die Sterbehilfe ist so ein Beispiel wie ein aktueller Fall zeigt. Nach mir vorliegenden Erkenntnissen ist grds. erst einmal sowohl die aktive als auch die passive Sterbehilfe gesetzwidrig sprich strafbar. Das gilt auch bei ausdrücklichem Verlangen des Patienten, soweit kann man von einer klaren Rechtslage sprechen.

Trotzdem bin ich mir nicht sicher wie derartige Fälle juristisch bewertet werden. Ein Arzt der sich in Deutschland darauf einläßt wird sich wohl in den meisten Fällen zumindest sagen lassen müssen er hätte grob fahrlässig gehandelt. Auf der anderen Seite haben wir ja im Kerneuropa ja auch noch den kuriosen Umstand, das sowohl in der schweiz als auch in den BENELUX -Staaten eine liberale, tolerantere Gesetzeslage bei der aktiven und passiven Sterbehilfe vorherrscht. Das dürfte auch dauerhaft für erhebliche Rechtsunsicherheiten bei deutschen Strafgerichten führen ...

Frage: Gibt es abstufungen in der Bestrafung von Sterbehilfe in Deutschland ?!
b) gibt es eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und Ärzten ?!
c) hat es in der Bundesrepublik hierzu auch schon mal einen Freispruch gegeben auf den man sich berufen kann ?!
Diese Fragen sind für mich nicht klar und darüber suche ich nach einer sachdienlichen Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 11:04
V.I.P.
 
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AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Zitat:
Zitat von Helmut S
Ein Arzt der sich in Deutschland darauf einläßt wird sich wohl in den meisten Fällen zumindest sagen lassen müssen er hätte grob fahrlässig gehandelt.
Eine grobe Fahrlässigkeit hat in der Medizin wenig Platz. Man kann sich schlecht darauf "berufen". Verabreicht man ein Medikament, muss man sich der Nebenwirkungen im Klaren sein. Nimmt man in Kauf, dass der Patient durch das Medikament einen Atemstillstand erleidet und verstirbt, hat man eigentlich nur zwei Auswege:
1. die aktive Sterbehilfe zugeben (strafbar)
2. den therapeutischen Sinn belegen und gleichzeitig anführen, man habe sehr wohl um die NW gewusst, sie aber billigend in Kauf genommen (nicht strafbar)

Zitat:
Zitat von HelmutS
gibt es eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und Ärzten ?!
Ärzte müssen (s.o.) Fachkenntnisse bei der Verabreichung von Medikamenten besitzen. Vorwürfe wiegen also schwerer. Weiterhin droht der Entzug der Approbation.

Zitat:
Zitat von HelmutS
c) hat es in der Bundesrepublik hierzu auch schon mal einen Freispruch gegeben auf den man sich berufen kann ?!
Die Verabreichung von Medikamenten mit potentiell tödlichen NW ist üblich, insbesondere bei Krebspatienten im Endzustand. Nach Urteilen müsste man suchen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 13:28
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Red face AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Wenn Beihilfe zur Selbstötung straffrei bleibt braucht doch der Herr der jetzt gegen Zahlung passsive Sterbehilfe leistet gar keine Angst zu sagen. Dann ist die aktuelle Aufregung ja zum Fall KUSCH so gesehen eigentlich eine künstliche ...
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 14:26
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AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Halte ich für eine absolute Krücke. Die Vereine werden Gemeinnützigkeit beantragen (wie pervers...) und auf Spendenbasis arbeiten.

So, und dann ein kommerzielles Interesse nachzuweisen wird schwierig werden.

Und wer sterben will wird die Zahlung auch schwarz machen!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 14:42
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AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Völlig richtig. Das Problem an der Sache ist, dass die Altersdepression sehr hartnäckig ist. Ein Umdenken in Hinsicht auf den Gedanken, die Versorgung (pflegerisch und sozial) sei gesichert, ist erstens utopisch und zweitens extrem langfristig. Die Senioren werden also auch in Zukunft berechtigt Angst vor dem Heim und dem Vegetieren haben müssen.

Und das nutzen Drecksäcke eben aus, in erster Linie, um sich zu bereichern (auch an die Erbschaften denken, im Internet werben Tausende "wohltätige" Gesellschaften um ein Testament), in zweiter Linie aus psychopathischen Gründen.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 20:17
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AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Hallo,

jenseits der Frage der sich womöglich ändernden Gesetzeslage und ihrer Auslegung stellt sich für mich die Frage, aus welchen Motiven heraus Menschen anderen - ihnen Unbekannten - beim Sterben "helfen" möchten.

Ist es Selbstüberhöhung, zu entscheiden, wem man - und warum - beim Sterben "hilft"? Oder soll kritiklos jedem Suizidanden geholfen werden?

Es gibt hingegen auch die Fälle der Begleitung Sterbender, in denen nicht absichtsvoll das Leben verkürzt werden soll, aber das Ende erträglicher gestaltet werden kann durch hinreichende Gabe von schmerzstillendem Morphin. Das lindert Schmerzen, kann die Atmung "leichter", oberflächlicher machen, dadurch dann aber auch das Leben verkürzen. Das ist m.E. kein Fall von Sterbhilfe.
Oder wie seht ihr das?

cib.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 20:58
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AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Zitat:
Zitat von ciboulette
...stellt sich für mich die Frage, aus welchen Motiven heraus Menschen anderen - ihnen Unbekannten - beim Sterben "helfen" möchten.
Hast Du schon einmal einen Menschen elendig verrecken sehen? Jemanden gesehen, dessen letzte Worte waren "ich ertrinke!", weil sein Herz versagte und die Lunge volllief?

Zitat:
Zitat von ciboulette
...durch hinreichende Gabe von schmerzstillendem Morphin. Das lindert Schmerzen, kann die Atmung "leichter", oberflächlicher machen,
Aha. Was meinst Du denn mit "leichter"? Opiate führen zu Atemdepression. Das Atmen wird dadurch flacher, aber sicherlich nicht "leichter".

Zitat:
Zitat von ciboulette
...dadurch dann aber auch das Leben verkürzen. Das ist m.E. kein Fall von Sterbhilfe.
Oder wie seht ihr das?
Siehe meinen Post 3, Punkt 2. Erfüllt die Medikation in erster Linie therapeutische Zwecke, bleibt sie straffrei, auch wenn der Tod (beispielsweise durch Atemstillstand) billigend in Kauf genommen wird. Eine Form der Sterbehilfe ist es in meinen Augen dennoch.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 11:04
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Question AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Das mag schon sein, aber bitte auch einmal auf das wesentliche konzentrieren ...

Tatsache ist das in den BENELUX-Staaten eine andere Rechtspraxis herrscht als in Deutschland. Das führt zu einer Sterbeflucht von einer VIelzahl von betroffenen Deutschen. Das darf man keineswegs unterschätzen ...

Für mich interessanter ist jedoch die Frage ob dieser (Herr KRUSCH ?!) wie einige behaupten eine gesetzliche Neuregelung anstoßen möchte, weil in erheblichem Umfange viele Deutsche die Sanktionierung von Sterbehilfe in Deutschland als "weltfremd" empfinden.

Nachdem was bisher hierzu gesagt wurde ist nach derzeitigem Stand die Rechtslage in Deutschland relativ klar. Wichtig ist immer, dass bei derartigen Gesetzen sich keine "Grauzone" bildet, weil das schafft natürlich immer Rechtsunsicherheiten.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 11:07
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AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Es wäre hierbei sehr interessant inwiefern das aktive Werben als Dienstleister für Sterbehilfe strafrechtlich relevant ist.
Schließlich ist der Umstand, das Sterbehilfe gewerblich durchgeführt wird ja doch relativ neu wenn ich das richtig
mitbekommen habe ... ?!
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  #10 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 13:38
V.I.P.
 
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Question AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland

Ich denke an dieser Stelle komme ich kaum daran vorbei mir einmal konkret anzuschauen was die aktuelle Gesetzeslage hergibt. Wo sind die betreffenden Vorschriften zur Sterbehilfe verankert, dann schaue ich mir diese einmal etwas näher an.

- kleine Anmerkung noch: es steht ja auch noch eine Novelle zur Pateintenverfügung an. Dabei wird der Gesetzgeber automatisch auch auf die Frage stoßen welche Patientenwünsche rechtswidrig sind. Das muss in den Vorschriften ebenfalls noch von der Legistative geklärt werden. Würde mich mal interessieren, ob der Ehtikrat zu dieser Thematik mittlerweile eine klare Position vertritt.

Bei großen unerträglichen Schmerzen ist die Neigung bei einigen Patienten sehr groß einer aktiven Sterbehilfe zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund kann es durchaus sein, dass selbst eine Patientenverfügung unter Umständen
seitens des Gesetzgebers als rechtswidrig verworfen wird. Das zeigt das die Zusammenhänge hier deutlich komplexer sind als ich diese in einigen Antworten herauslesen konnte.
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