Dies ist eine Diskussion zu Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland innerhalb des Forums Medizinrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ... es gibt offenbar immer noch Rechtsfragen die bewußt auf die Probe gestellt wird. Die Sterbehilfe ist so ein Beispiel wie ein aktueller Fall zeigt. Nach mir vorliegenden Erkenntnissen ist grds. erst einmal sowohl die aktive als auch die passive Sterbehilfe gesetzwidrig sprich strafbar. Das gilt auch bei ausdrücklichem Verlangen des Patienten, soweit kann man von einer klaren Rechtslage sprechen. Trotzdem bin ich mir nicht sicher wie derartige Fälle juristisch bewertet werden. Ein Arzt der sich in Deutschland darauf einläßt wird sich wohl in den meisten Fällen zumindest sagen lassen müssen er hätte grob fahrlässig gehandelt. Auf der anderen Seite haben wir ja im Kerneuropa ja auch noch den kuriosen Umstand, das sowohl in der schweiz als auch in den BENELUX -Staaten eine liberale, tolerantere Gesetzeslage bei der aktiven und passiven Sterbehilfe vorherrscht. Das dürfte auch dauerhaft für erhebliche Rechtsunsicherheiten bei deutschen Strafgerichten führen ... Frage: Gibt es abstufungen in der Bestrafung von Sterbehilfe in Deutschland ?! b) gibt es eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und Ärzten ?! c) hat es in der Bundesrepublik hierzu auch schon mal einen Freispruch gegeben auf den man sich berufen kann ?! Diese Fragen sind für mich nicht klar und darüber suche ich nach einer sachdienlichen Antwort. |
| |||
| AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland Zitat:
1. die aktive Sterbehilfe zugeben (strafbar) 2. den therapeutischen Sinn belegen und gleichzeitig anführen, man habe sehr wohl um die NW gewusst, sie aber billigend in Kauf genommen (nicht strafbar) Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| Wenn Beihilfe zur Selbstötung straffrei bleibt braucht doch der Herr der jetzt gegen Zahlung passsive Sterbehilfe leistet gar keine Angst zu sagen. Dann ist die aktuelle Aufregung ja zum Fall KUSCH so gesehen eigentlich eine künstliche ... |
| |||
| AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland Halte ich für eine absolute Krücke. Die Vereine werden Gemeinnützigkeit beantragen (wie pervers...) und auf Spendenbasis arbeiten. So, und dann ein kommerzielles Interesse nachzuweisen wird schwierig werden. Und wer sterben will wird die Zahlung auch schwarz machen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland Völlig richtig. Das Problem an der Sache ist, dass die Altersdepression sehr hartnäckig ist. Ein Umdenken in Hinsicht auf den Gedanken, die Versorgung (pflegerisch und sozial) sei gesichert, ist erstens utopisch und zweitens extrem langfristig. Die Senioren werden also auch in Zukunft berechtigt Angst vor dem Heim und dem Vegetieren haben müssen. Und das nutzen Drecksäcke eben aus, in erster Linie, um sich zu bereichern (auch an die Erbschaften denken, im Internet werben Tausende "wohltätige" Gesellschaften um ein Testament), in zweiter Linie aus psychopathischen Gründen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland Hallo, jenseits der Frage der sich womöglich ändernden Gesetzeslage und ihrer Auslegung stellt sich für mich die Frage, aus welchen Motiven heraus Menschen anderen - ihnen Unbekannten - beim Sterben "helfen" möchten. Ist es Selbstüberhöhung, zu entscheiden, wem man - und warum - beim Sterben "hilft"? Oder soll kritiklos jedem Suizidanden geholfen werden? Es gibt hingegen auch die Fälle der Begleitung Sterbender, in denen nicht absichtsvoll das Leben verkürzt werden soll, aber das Ende erträglicher gestaltet werden kann durch hinreichende Gabe von schmerzstillendem Morphin. Das lindert Schmerzen, kann die Atmung "leichter", oberflächlicher machen, dadurch dann aber auch das Leben verkürzen. Das ist m.E. kein Fall von Sterbhilfe. Oder wie seht ihr das? cib. |
| |||
| AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| Das mag schon sein, aber bitte auch einmal auf das wesentliche konzentrieren ... Tatsache ist das in den BENELUX-Staaten eine andere Rechtspraxis herrscht als in Deutschland. Das führt zu einer Sterbeflucht von einer VIelzahl von betroffenen Deutschen. Das darf man keineswegs unterschätzen ... Für mich interessanter ist jedoch die Frage ob dieser (Herr KRUSCH ?!) wie einige behaupten eine gesetzliche Neuregelung anstoßen möchte, weil in erheblichem Umfange viele Deutsche die Sanktionierung von Sterbehilfe in Deutschland als "weltfremd" empfinden. Nachdem was bisher hierzu gesagt wurde ist nach derzeitigem Stand die Rechtslage in Deutschland relativ klar. Wichtig ist immer, dass bei derartigen Gesetzen sich keine "Grauzone" bildet, weil das schafft natürlich immer Rechtsunsicherheiten. |
| |||
| AW: Sterbehilfe in Deutschland und im Ausland Es wäre hierbei sehr interessant inwiefern das aktive Werben als Dienstleister für Sterbehilfe strafrechtlich relevant ist. Schließlich ist der Umstand, das Sterbehilfe gewerblich durchgeführt wird ja doch relativ neu wenn ich das richtig mitbekommen habe ... ?! |
| |||
| Ich denke an dieser Stelle komme ich kaum daran vorbei mir einmal konkret anzuschauen was die aktuelle Gesetzeslage hergibt. Wo sind die betreffenden Vorschriften zur Sterbehilfe verankert, dann schaue ich mir diese einmal etwas näher an. - kleine Anmerkung noch: es steht ja auch noch eine Novelle zur Pateintenverfügung an. Dabei wird der Gesetzgeber automatisch auch auf die Frage stoßen welche Patientenwünsche rechtswidrig sind. Das muss in den Vorschriften ebenfalls noch von der Legistative geklärt werden. Würde mich mal interessieren, ob der Ehtikrat zu dieser Thematik mittlerweile eine klare Position vertritt. Bei großen unerträglichen Schmerzen ist die Neigung bei einigen Patienten sehr groß einer aktiven Sterbehilfe zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund kann es durchaus sein, dass selbst eine Patientenverfügung unter Umständen seitens des Gesetzgebers als rechtswidrig verworfen wird. Das zeigt das die Zusammenhänge hier deutlich komplexer sind als ich diese in einigen Antworten herauslesen konnte. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Anzeige im Ausland oder Deutschland | Internationales Recht | 15.09.2009 08:25 |
| PKH in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland | Internationales Recht | 17.06.2009 13:22 |
| Schulden aus dem Ausland in Deutschland einfordern | Insolvenzrecht | 12.06.2008 22:28 |
| OP im Ausland - welche Rechte in Deutschland??? | Arztrecht | 24.05.2006 07:13 |
| DGSS-Präsident verurteilt Hamburger Sterbehilfe-Vorstoß: Statt Sterbehilfe Palliativversorgung ausbauen | Nachrichten: Wissenschaft | 15.02.2006 10:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios