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Sterbehilfe als Inhalt in Patientienverfügungen

Dies ist eine Diskussion zu Sterbehilfe als Inhalt in Patientienverfügungen innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 11:31
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Question Sterbehilfe als Inhalt in Patientienverfügungen

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... vor dem angestoßenen Themenkomplex Sterbehilfe möchte ich folgendes anmerken. Ich nehme an, das es wider einer Meinungen doch eine recht differenzierte Rechtsprechung gibt im Hinblick der Auslegung von <aktiver Sterbehilfe> und <passiver Sterbehilfe>

Vor diesem Hintergrund ergeben sich noch eine Fülle von Schlußfolgerungen die man dann einmal fallbezogen erörtern könnte. Eine dieser Sachfragen möchte ich nachstehend kurz beschreiben ...

Wenn ein Patient durch den Zeitgeist bedingt der Ansicht ist eine aktive Sterbehilfe bei einer konkreten medizinischen Indikation in seiner Patientenverfügung zu verankern, ist diese Klausel in Folge der bisherigen Erkenntnisse ungültig.
Bei dem Wunsch auf "passiver Sterbehilfe" bin ich mir nicht sicher.

Es fällt mir hierbei im übrigen schwer zu glauben, das eine "reine Lebensverlängernde medizinische Maßnahme" ohne AUssicht auf eine bessere Lebensqualität bedingungslos aufrechterhalten werden kann wenn der Patient eine derartige Frage nicht geregelt hat ...
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Alt 10.07.2008, 16:59
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AW: Sterbehilfe als Inhalt in Patientienverfügungen

IRL, auf den Intensivsatationen, wird mit dem Thema sowieso ganz anders umgegangen. Horrorgeschichten von Hirntoten, die trotzdem an den geräten hängenr, werden zwar gerne propagiert, sind aber die Ausnahme.

Eines sage ich hier ganz offen: es wird keine rechtliche Regelung geben, die erstens umfassend und differenziert genug ist und zweitens von Ärzten bedingungslos eingehalten wird. Schon alleine, weil der, der die Patientenverfügung schreibt, meist ein Laie und fast immer nicht gut beraten ist.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2008, 09:12
V.I.P.
 
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Question AW: Sterbehilfe als Inhalt in Patientienverfügungen

Diese Einschätzung teile ich sicherlich vorbehaltlos. Trotzdem halte ich es für möglich, das
es zumindest gerade wegen der Komplexidität auch adäqaute Ratgeber gibt (bei den Krankenkassen auf
jeden Fall) die jemanden mit einer guten Beratung hierbei zur Seite stehen können.

Was an dieser Stelle noch nicht besprochen wurde: es gibt seit einiger Zeit eine Fülle von Fachliteratur
zur Patientenverfügung, davon sind jedoch viele leider irreführend weil Sie den Patienten eher verwirren
als aufklären. Eine PV die zu umfangreich wird kann m. E. in der realen Praxis sogar zu einem Problem
werden, wenn sie darauf abzielt den Handlungsspielraum des Arztes zu stark einzuschränken ...

Ich denke, das ist ein Ansatz der einer separaten Diskussion bedarf ...
Es ist im übrigen bedenklich, wenn die Beratung von Bürgern bei diesem Thema über die Verbraucherzentralen
ablaufen würden, weil diese mit diesem wichtigen Thema auch überfordert sind. Hier ist absolute seriösität
Voraussetzung für einen sachgerechten Patientenwillen ...
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