Dies ist eine Diskussion zu Skandal-Gutachten - was tun ??? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Skandal-Gutachten - was tun ??? es geht hier um einen ,natürlich fiktiven, Kriminal-Fall - keine Übertreibung. Ein kleiner Teil diese Krimis ist Folgendes: Eine alte Dame verstirbt. Sie machte 2003 vor einem Notar ihr Testament und bestätigte dieses Testament 2006 nochmals handschriftlich und ließ es vom Ortgericht beglaubigen. Nach dem Tode wurde das notarielle Testament von 2003 eröffnet. Der ehemalige Lebensgefährte dieser Dame, von dem sie sich 1989/1990 trennte, legt dem Nachlassgericht ein ur-altes Testament aus dem Jahr 1977 vor, in dem er zu ½ als Erbe angegeben ist. Dieses Testament wurde von der alten Dame bereits 1990 vor einem Notar widerrufen. Dieses alte Testament weist aber jetzt - oh Wunder !! - einen handschriftlichen Vermerk: bestätigt 20.08.2004 und Unterschrift auf. Die Erben sind 100%ig sicher, dass es sich hier um eine Fälschung handelt. Aber es gibt ja die handschriftliche und beglaubigte Testamentsbestätigung von 2006. Also versucht der ehemalige Lebensgefährte, diese letzte Testamentsbestätigung zu Fall zu bringen, in dem er behauptet, die alte Dame wäre im Jahr 2006 nicht mehr testierfähig gewesen, da sie unter Altersdemenz gelitten hätte. Das Nachlassgericht beauftragt einen Gutachter ein Gutachten über die Testierfähigkeit zu erstellen - die alte Dame ist bereits 2007 verstorben. In den Nachlassakten befinden sich u.a. ein Gutachten des MDK vom Jan.06 in dem Folgendes aufgeführt ist: .keine ! kognitiven oder gravierenden mnestische Defizite, Perseveration. Begründung:keine gravierenden psychomentalen Defizite. Diagnose: R54 Altersgebrechlichkeit, R26 Mobilitätsstörung ein ausführliches Schreiben der jahrelangen Hausärztin, dass die alte Dame zwar körperliche Gebrechen hatte, aber geistig völlig klar war eine Bestätigung des jahrelangen Masseurs, dass die alte Dame geistig vollkommen klar war eine weitere Bestätigung des jahrelangen Krankengymnasten eine weitere Bestätigung von einer privaten Kureinrichtung gleichen Inhaltes eine sehr, sehr lange Liste von Zeugen, die den klaren, geistigen Zustand der Dame auch dem Gericht gegenüber bestätigen wollen. Über all dies hat sich der beauftragte Gutachter hinweg gesetzt und erklärt Folgendes: Mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war die alte Dame im März 2006 aufgrund eines fortgeschrittenen Verfalls ihrer hirnorganischen Leistungsfähigkeit, nicht mehr testierfähig! Jedem !!!, der diese alte Dame kannte, und dem das Ergebnis dieses Gutachtens zur Kenntnis gebracht wurde, entfuhr ein Schrei der Fassungslosigkeit. Ach ja, was noch erwähnt werden sollte, diese alte Dame ist sogar noch im Juli 2006 von einer Richterin in einem Prozess befragt worden. Das Ergebnis dieser Befragung hatte große Bedeutung für diesen Prozess. Wie kommt ein Gutachter dazu, ein solches Gutachten zu erstellen über eine Person, die er niemals vorher gesehen oder gesprochen hat und wie kann er sich über die angegebenen Fakten hinweg setzen ??? An welche Stelle kann man sich wenden, damit dieses Gutachten überprüft wird ??? Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten ! Liebe Grüße Ina-Elena |
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| AW: Skandal-Gutachten - was tun ??? Da gibt es keine Stelle: Man muss dem Gericht substanziiert die Mängel des Gutachtens aufbereiten und dieses auch im Hinblick auf die Aktenlage/ Zeugen etc. dazu bringen, ien Gegengutachten einzuholen respektive ein Obergutachten. Das kann man auch selbst einholen, die Kosten sind aber immens.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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