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Sedierung ohne Behandlungsvertrag, Rechnung, Kostenübernahme

Dies ist eine Diskussion zu Sedierung ohne Behandlungsvertrag, Rechnung, Kostenübernahme innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 17:58
Boardneuling
 
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Sedierung ohne Behandlungsvertrag, Rechnung, Kostenübernahme

Hallo zusammen,

mein angenommener Fall ist ein wenig komplizierter und komplexer.

Angenommen ein Patient hätte Angst vor dem Entfernen der Weißheitszähne und sein eigentlicher Zahnarzt verschreibt ihm zur normalen Behandlung schon starke Beruhigungsmittel, trotz der er es nicht schaffet seine Weißheitszähne vom normalen Z entfernen zu lassen.
Der Z überweist ihn nun aus diesem Grund zu einem Kieferchirurgen, da die Extraktion aufgrund der großen Angst des P nur in Sedierung möglich ist.
Die Kosten dafür würden sich laut K auf 150€ ohne Rechnung und knapp 250€ mit Rechnung belaufen.
Am Tag der Extraktion fragt P bei K nach wie es mit der Kostenübernahme sei, da er nicht bereit sei 150€ auf den Tisch zu legen und seine Krankenkasse mehrmals gesagt hat der Arzt könne über die Krankenkasse abrechnen, wenn es medizinisch notwendig ist.
Dieser würde nur abwinken und sagen, dass machen wir schon, setzt die Spritze und P fällt in den Dämmerschlaf....

2 Wochen nach der Behandlung erhält P von K eine Rechnung über die Sedierung.
Ein entsprechenden Behandlungsvertrag wurde in diesem ausgedachten Fall weder erstellt noch unterschrieben, auch keinen Anästhesiebogen.
Weiterhin wird angenommen, dass eine Bestätigung eines Psychologen der den Zahnmedizinischen Krankheitsverlauf des P kennt vorliegt in dem ausdrücklich stehen würde, dass auf Grund von Hyperventilationsstörung... eine Extraktion nur in (!)Narkose(!) (keine Sedierung) in frage kommt.-

Die Krankenkasse könnte aus diversen Gründen nicht helfen, würde die Rechnung nicht übernehmen und könnte den Arzt auch nicht darüber informieren, dass er über Kasse abrechnen könnte.

So nun zu der eigentlichen Fragen:

Würde ein Behandlungsvertrag Vorraussetzung sein müssen, das K privat abrechnen kann?
Wer würde zahlen müssen?
Dürfte ein Kieferchirurg sedieren?

Im vorraus vielen dank für die Hilfe..
Mfg
Brainticket
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 21:37
V.I.P.
 
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AW: Sedierung ohne Behandlungsvertrag, Rechnung, Kostenübernahme

Zitat:
Zitat von Brainticket
Die Kosten dafür würden sich laut K auf 150€ ohne Rechnung und knapp 250€ mit Rechnung belaufen.
Aber hallo!
Zitat:
Zitat von Brainticket
Am Tag der Extraktion fragt P bei K nach wie es mit der Kostenübernahme sei, da er nicht bereit sei 150€ auf den Tisch zu legen und seine Krankenkasse mehrmals gesagt hat der Arzt könne über die Krankenkasse abrechnen, wenn es medizinisch notwendig ist.
Die Kranken Kassen lügen. Sie unterschlagen bei ihrer Auskunft, dass
1. ambulante Narkosen nur dann erstattet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vor dem Eingriff von der Kranken Kasse akzeptiert wurde. Wahrscheinlichkeit: 0.
2. eine ambulante Narkose mittlerweile so schlecht bezahlt wird, dass sie schlicht ein Draufzahlgeschäft für den Durchführenden ist.

Zitat:
Zitat von Brainticket
Dieser würde nur abwinken und sagen, dass machen wir schon, setzt die Spritze und P fällt in den Dämmerschlaf....
Das ist keine hinreichende Aussage, ob hier eine Narkose oder eine Sedierung durchgeführt wurde.
Zitat:
Zitat von Brainticket
Ein entsprechenden Behandlungsvertrag wurde in diesem ausgedachten Fall weder erstellt noch unterschrieben, auch keinen Anästhesiebogen.
Bei Kassenpatienten muss eine private Leistung schriftlich vorher vereinbart werden.
Zitat:
Zitat von Brainticket
Weiterhin wird angenommen, dass eine Bestätigung eines Psychologen der den Zahnmedizinischen Krankheitsverlauf des P kennt vorliegt in dem ausdrücklich stehen würde, dass auf Grund von Hyperventilationsstörung... eine Extraktion nur in (!)Narkose(!) (keine Sedierung) in frage kommt.
Na, es hat doch auch so geklappt. Nicht? Also hat der Psychologe hier entweder ein Gefälligkeitsattest abgegeben, oder der Patient war zäher als der Psychologe dachte.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Kranke Kasse auf psychologische Gutachten bei ambulanten Narkosen mittlerweile sch.eißt.
Zitat:
Zitat von Brainticket
Die Krankenkasse könnte aus diversen Gründen nicht helfen, würde die Rechnung nicht übernehmen und könnte den Arzt auch nicht darüber informieren, dass er über Kasse abrechnen könnte.
Klar. Die Sesselfurzer von der Kranken Kasse haben im Vorfeld den Mund wie immer zu voll genommen, und jetzt halten sie sich schön raus. Man muss aber sagen, dass das Folgende nicht Aufgabe der Kranken Kasse ist, weil hier ein privates Dienstverhältnis besteht.
Zitat:
Zitat von Brainticket
Würde ein Behandlungsvertrag Vorraussetzung sein müssen, das K privat abrechnen kann?
Ja. Der besteht hier, allerdings nur mündlich. Im BMV-Ä ist jedoch in §3 Absatz 1 festgelegt, dass dieser Behandlungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss.
Zitat:
Zitat von Brainticket
Wer würde zahlen müssen?
Der Operateur.
Zitat:
Zitat von Brainticket
Dürfte ein Kieferchirurg sedieren?
Klar darf er, er darf auch Kinder zu Welt bringen oder Brüste straffen. Wenn ein Arzt allerdings eine Tätigkeit vornimmt, für die er nicht spezifisch ausgebildet wurde, hat er ein haftungsrechtliches Problem, wenn etwas schief geht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 22:48
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AW: Sedierung ohne Behandlungsvertrag, Rechnung, Kostenübernahme

Hallo Humungus,

vielen Dank für die schnelle Antwort..
Zitat:
Aber Hallo!
Richtig. Natüüürlich würde dass kein Arzt machen, es wäre wohl auch schwer zu beweisen...
Zitat:
ambulante Narkosen[...]
in diesem Fall würde es sich um eine Sedierung handeln, aber anscheinend auch hier wieder "Richtig", da ja sonst das o.g Angebot nicht vom Arzt gemacht werden würde.
Zitat:
Das ist keine hinreichende Aussage, ob hier eine Narkose oder eine Sedierung durchgeführt wurde.
In diesem Fall wird angenommen, dass es sich um eine Sedierung handelt die den P in den Dämmerschlaf versetzt.

Ich geh mal davon aus, dass es tatsächlich Menschen gibt die extreme Angst vorm Zahnarzt haben und sich diese auch bestätigen lassen (für alle Eventuallitäten). Nur für ne Kostenlose Vollnarkose, die den Körper extremst beansprucht sich ein Attest zu holen, kann man ja niemanden unterstellen.
Nen Besuch aufm Oktoberfest hat die gleiche Wirkung, ist weniger aufwändig und macht noch richtig Spaß.., Mhhmm.. zumindest bis die Narkose einsetzt

Ein paar Unklarheiten bleiben jedoch:

angenommen, der Patient würde im Nachhinein den Überweisungsschein von Z für K finden indem die Anweisung steht, mit dem Vermerk: "Sedierung notwendig (angstpatient)", würde das die Lage gegenüber dem Anspruch des K und einer möglichen Hilfe der Kasse zusätzlich entschärfen?

Oder würde es nicht nötig sein zusätzliche Klimmzüge zu machen, da kein Behandlungsvertrag existiert und somit, der Operateur eh sicher zahlen muss?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 22:58
V.I.P.
 
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AW: Sedierung ohne Behandlungsvertrag, Rechnung, Kostenübernahme

Zitat:
Zitat von Brainticket
Nur für ne Kostenlose Vollnarkose, die den Körper extremst beansprucht sich ein Attest zu holen, kann man ja niemanden unterstellen.
Eine Narkose belastet den Körper heutzutage weniger als ein Rausch auf dem Oktoberfest.
Zitat:
Zitat von Brainticket
angenommen, der Patient würde im Nachhinein den Überweisungsschein von Z für K finden indem die Anweisung steht, mit dem Vermerk: "Sedierung notwendig (angstpatient)", würde das die Lage gegenüber dem Anspruch des K und einer möglichen Hilfe der Kasse zusätzlich entschärfen?
Nein. Der Patient hat dem K wohl deutlich genug gemacht, dass keine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Vielmehr hat der K mit dem Satz "Das machen wir schon" dem Patient zu verstehen gegeben, dass alles geregelt ist. Der K hätte in diesem Moment abbrechen müssen und den Patienten entweder zur Kasse schicken müssen oder (übertragen) zur Bank.
Zitat:
Zitat von Brainticket
Oder würde es nicht nötig sein zusätzliche Klimmzüge zu machen, da kein Behandlungsvertrag existiert und somit, der Operateur eh sicher zahlen muss?
Hier haben Klimmzüge keinen Sinn mehr. Die KRanke Kasse wird schlicht ablehnen, und der Patient muss die Sache mit dem K regeln. Aber, wie gesagt: ohne schriftlicheVereinbarung ists Essig mit dem Behandlungsvertrag.
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