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Schwerbehindertenausweis

Dies ist eine Diskussion zu Schwerbehindertenausweis innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 13.03.2008, 11:45
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Schwerbehindertenausweis

Wenn jemand einen 50% Schwerbehindertenausweis hat (ohne weiteren Buchstaben) - hat er dann automatisch Anspruch auf einen Sitzplatz oder gilt das nur für bestimmte Behinderungen und muss dann auch im Ausweis angegeben sein, wie z.B. G für gehbehindert?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 11:51
V.I.P.
 
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AW: Schwerbehindertenausweis

Einen Sitzplatz wo?

Bei Parkplätzen ist es sehr genau geregelt: parken darf dort nur der, der in seinem Ausweis aG stehen hat, was wirklich schwierig zu kriegen ist.

Bei Bussen hängt es von den AGB des jeweiligen Busunternehmens ab.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 11:52
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AW: Schwerbehindertenausweis

Sie meinen in Bus und Bahn?

Ich glaube nicht, dass man hier mit Recht und Gesetz ankommen kann - denn auf diesen Platz kann sich jeder mit einem körperlichen Gebrechen setzen (also zB auch mit gegipstem Bein) - andererseits gibt es auch GdB 50% bei Leiden, die nicht körperlicher Natur sind - warum sollte man dann Anspruch auf einen Sitzplatz haben?

Also hier gilt eher der zwischenmenschliche Aspekt, als irgendwelche §§.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 12:40
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AW: Schwerbehindertenausweis

Ein Leben in Deutschland ohne Gesetze und Regelungen für alles? Mitnichten, meine Liebste...

Zitat:
Zitat von Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I Nr. 19 vom 6. März 1970, in der Fassung vom 15. Dezember 2001, veröffentlicht im BGBl., Jahrgang 2001, Teil I Nr. 71 vom 21. Dezember 2001
§ 5 Zuweisen von Wagen und Plätzen

(1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.

(2) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
Das heißt, dass der schwerer Behinderte Vorrecht hat (hab ich selbst schon erlebt, das Zücken der bunten Lappen und der Prozent- und Buchstabenvergleich...)

Also: Erst sitzt aG, danach G, dann die anderen Lappenbesitzer, dann die Alten und Kranken, dann die Schwangeren, dann die mit Kindern. Stillgestanden! O heiliger Bürokratius, hilf!

Interessant, diese Verordnung. Nachschlag?
Zitat:
Zitat von § 3
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen

1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

2. Personen mit Ekel erregenden oder ansteckenden Krankheiten,

3. Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
*kicher*

Für Gelangweilte: http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-8-6.htm
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  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 13:11
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AW: Schwerbehindertenausweis

Naja - schön und gut

Aber wirklich durchsetzbar ist das doch nicht - also einklagen geht nicht, da Fahrt vorbei und im Zweifel siegt hier doch der Stärkere..
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Alt 13.03.2008, 13:32
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AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von La Belle
Aber wirklich durchsetzbar ist das doch nicht...
Nein. Auch ich plädiere für die Menschlichkeit und gegen die Juristerei.

Zitat:
Zitat von La Belle
...im Zweifel siegt hier doch der Stärkere..
Meist der mit den längeren Haaren auf den Zähnen, wie so oft im Leben.

Wie gesagt, ich habe diese Rentnerduelle während meiner Schülerzeit öfter erlebt. Da betrat ein rüstiger Herr den Bus, ging mit strammem Schritt auf den üblichen Platz hinter dem Busfahrer, auf dem jemand saß, und es entspann sich ein munteres Duell, wem es schlechter ging.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 13:58
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AW: Schwerbehindertenausweis

Dann wäre so mancher Bus ohne Fahrer unterwegs gewesen.

Auch ich mit meiner traditionellen Lust auf Knoblauch fiel das eine oder andere Mal negativ auf...
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  #8 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 14:26
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AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Humungus
Nein. Auch ich plädiere für die Menschlichkeit und gegen die Juristerei.
Als ich noch jung war *gg* bin ich IMMER aufgestanden, wenn eine ältere Person in die StraBa kam - das hatte allerdings den Effekt, dass so "Mittelalte" doof geguckt haben
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  #9 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 15:39
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AW: Schwerbehindertenausweis

Fachlich absolut fragwürdig, weil von einem Laien überhaupt nicht und von einem Fachmann nicht ohne erheblichen Aufwand nachprüfbar.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 16:01
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Cool AW: Schwerbehindertenausweis

Eine einigermaßen sensible Frau merkt sowas sofort *klarstell*
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