Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld nach OP-Fehler innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Schmerzensgeld nach OP-Fehler |
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| AW: Schmerzensgeld nach OP-Fehler Nun ja, beziffern kann man den Anspruch derzeit nicht, weil hier die tatsächlcihen Einschränkungen der Lebensqualität nicht beurteilt werden können. Bei einem Marathonläufer wirkt sich das auch anders aus, als bei einem Rollstuhlfahrer...grundsätzlich dürfte hier aber ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld drin sein. Allerdings sollte man sich von amerikanischen Vorstellungen befreien, wonach so was zu Reichtum führt...weiter hilft der Fachanwalt für Medizinrecht. Welche Konsequenzen auf die Ärzte zukommen. Vielfältige können das sein, berufsrechtliche, arbeitsrechtliche, strafrechtliche...für eine fundierte Beurteilung ist dieser Sachverhalt einfach viiiiiiel zu dünn.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Schmerzensgeld nach OP-Fehler Danke für die Information |
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| AW: Schmerzensgeld nach OP-Fehler Abgesehen davon muss geprüft werden, ob das Abrutschen tatsächlich fehlerhaft oder unvermeidlich war, weil die OP-Verhältnisse schwierig waren. Und das Gleiche gilt für die Blutsperre.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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