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Schmerzensgeld nach OP-Fehler

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld nach OP-Fehler innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 07.04.2010, 21:37
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Schmerzensgeld nach OP-Fehler

Patientin T entscheidet sich nach jahrelangen Kniebeschwerden zu einer Arthroskopie, bei der kleinere Probleme ohne weitere Absprache direkt behoben werden dürfen. Bei dieser OP wird eine Blutsperre angelegt, um besser operieren zu können. Bei der Operation wird eine entzündete Schleimhautfalte entdeckt und entfernt. Dabei rutscht der operierende Arzt allerdings mit der Frese ab und durchstößt die Haut. In der folgenden Zeit wächst die so entstandene Narbe am Knochen fest und durch die Blutsperre werden die Nerven im Oberschenkel stark beschädigt. Es entstehen also Folgeschäden, von denen nicht sicher ist, ob sie sich je wieder vollkommen regenerieren. Auch im später angefertigten OP-Bericht werden keine Zwischenfälle erwähnt. Welchen Anspruch hat Patientin T auf Schmerzensgeld und wenn ja, in welcher Höhe? Welche anderen Konsequenzen können bei Klage auf die verantwortlichen Ärzte zukommen?
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Alt 07.04.2010, 22:23
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AW: Schmerzensgeld nach OP-Fehler

Nun ja, beziffern kann man den Anspruch derzeit nicht, weil hier die tatsächlcihen Einschränkungen der Lebensqualität nicht beurteilt werden können. Bei einem Marathonläufer wirkt sich das auch anders aus, als bei einem Rollstuhlfahrer...grundsätzlich dürfte hier aber ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld drin sein. Allerdings sollte man sich von amerikanischen Vorstellungen befreien, wonach so was zu Reichtum führt...weiter hilft der Fachanwalt für Medizinrecht.

Welche Konsequenzen auf die Ärzte zukommen. Vielfältige können das sein, berufsrechtliche, arbeitsrechtliche, strafrechtliche...für eine fundierte Beurteilung ist dieser Sachverhalt einfach viiiiiiel zu dünn.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 07.04.2010, 22:24
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AW: Schmerzensgeld nach OP-Fehler

Danke für die Information
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 22:47
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AW: Schmerzensgeld nach OP-Fehler

Abgesehen davon muss geprüft werden, ob das Abrutschen tatsächlich fehlerhaft oder unvermeidlich war, weil die OP-Verhältnisse schwierig waren. Und das Gleiche gilt für die Blutsperre.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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