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Schmerzensgeld nach Falschberatung

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld nach Falschberatung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 09.04.2009, 10:46
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Schmerzensgeld nach Falschberatung

Angenommen der A geht aufgrund von starken Zahnschmerzen in eine Apotheke und fragt nach Schmerzmitteln. Der Apotheker B verkauft A eine Packung Schmerztabletten. Als die Schmerzen im laufe des Tages nicht besser werden geht A am nächsten Morgen zu einem Arzt, dieser teilt ihm mit, dass das Schmerzmittel für Zahnschmerzen nicht geeignet ist, sie sogar noch schlimmer macht.

Hat A wegen der Falschberatung einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen B?
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Alt 09.04.2009, 11:17
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AW: Schmerzensgeld nach Falschberatung

Das kommt ganz darauf an. Zunächst wäre zu klären, ob der Apotheker einen offensichtlichen Fehler gemacht hat oder ob es sich lediglich um abweichende Meinungen von Fachleuten handelt.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.04.2009, 14:45
V.I.P.
 
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AW: Schmerzensgeld nach Falschberatung

Dazu müsste man den Wirkstoff kennen (bitte keinen Handelsnamen!).

Abgesehen davon ist der Patient an seinen Schmerzen erheblich mitschuldig, da er nicht unmittelbar einen Zahnarzt aufgesucht hat. Uhrzeiten der ganzen Geschichte wären ebenso hilfreich (wann begannen die Schmerzen? Schon vorher mal gehabt? u.s.w.)
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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