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Sauerstoffmangel während OP

Dies ist eine Diskussion zu Sauerstoffmangel während OP innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 13.08.2009, 10:59
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Sauerstoffmangel während OP

Folgende fiktive Situation :

Patientin B musste sich vor 9 Jahren einer mehrstündigen OP unterziehen, Grund war eine Schenkelhalsfraktur. Kurze Zeit nach dieser OP erleidet Patientin B einen ersten epileptischen Anfall. Drei Jahre später muß sich Patientin im selben Krankenhaus erneut einer OP an der Hüfte unterziehen. Im Vorgespräch mit dem Anästhesisten wurde ihr "per Zufall" mitgeteilt, daß es während der OP 2000 zu Komplikationen und damit einhergehend zu Sauerstoffmangel kam. Aufgrund der zunehmenden Anfälle und einer hinzugekommenen Aphasie begibt sich Patientin B. 2005 in Neurologische Behandlung. Trotz Schilderung der Vorfälle im Jahr 2000 kann sich die behandelnde Ärztin nicht erklären wo die Ursache für die Neurologischen Erkrankungen liegt. Patientin B muß heute mehrere Tabletten einnehmen, welche sich unter anderem auch auf ihre Leistungsfähigkeit und ihren Alltag auswirken.

Folgende Fragen zu Patientin B.
- Muß das Krankenhaus Akteneinsicht gewähren oder steht dies nur dem
behandelnden Arzt zu?
- Hat Patientin B Recht auf Schmerzensgeld?
- Dürfen Information über Komplikationen während der Op zurückgehalten werden?
- Gibt es eine Verjährungsfrist?

Malin
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 16:29
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AW: Sauerstoffmangel während OP

Zitat:
Zitat von Malin
- Muß das Krankenhaus Akteneinsicht gewähren oder steht dies nur dem behandelnden Arzt zu?
Auch der Patient hat das Recht auf Akteneinsicht. Die Akten müssen mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Also: Eile ist geboten!
Zitat:
Zitat von Malin
- Hat Patientin B Recht auf Schmerzensgeld?
Nur, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Zwischenfall und den gesundheitlichen Veränderungen nachgewiesen werden kann. Die bloße Vermutung, die hier geäußert wird, reicht nicht aus. Das Fortschreiten der neurologischen Defizite spricht auf den ersten Blick eher dagegen. Der Fall müsste von einem Fachmann genau analysiert werden. Der müsste sich auch den "Sauerstoffmangel" ansehen und bewerten, wie stark und wie lange er war und ob dadurch Schäden ausgelöst sein könnten.
Zitat:
Zitat von Malin
- Dürfen Information über Komplikationen während der Op zurückgehalten werden?
Meiner Meinung nach dann, wenn Zwischenfälle ohne jede mögliche Konsequenz für den Patienten sind. Sonst muss es dem Patienten schon wegen der Sorgfaltspflicht offenbart werden, damit entsprechende Gegenmaßnahmen unternommen werden können.
Zitat:
Zitat von Malin
- Gibt es eine Verjährungsfrist?
Zwei.
1. die absolute Verjährung für materielle Schäden tritt 30 Jahre nach der Komplikation ein.
2. die regelmäßige Verjährung für immaterielle Ansprüche (Schmerzensgeld) beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Patient positive Kenntnis von einer möglichen Komplikation erlangt, und beträgt drei Jahre. Im Fall hier verjähren die Ansprüche am 31.12.2012.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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