Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rufschädigung vor dem Zulassungausschuss der KV - Schadensersatz!?

Dies ist eine Diskussion zu Rufschädigung vor dem Zulassungausschuss der KV - Schadensersatz!? innerhalb des Forums Medizinrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 13:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, doktore hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rufschädigung vor dem Zulassungausschuss der KV - Schadensersatz!?

Psychologische Psychotherapeuten (PP) nehmen an der kassenärztlichen Versorgung teil. Stellt Euch doch bitte mal folgende fiktive Geschichte vor: PP1 hat einen Kassensitz inne und schreibt ihn zur Hälfte zur Übernahme aus. Für einen solchen halben Kassensitz / hälftigen Versorgungsauftrag werden in der Regel zwischen 15.000,- und 25.000,- Euro bezahlt. PP1 kommt mit PP2 überein, einen Vorvertrag über die Übergabe des ausgeschriebenen halben Kassensitztes abzuschließen. Der Vorvertrag soll bei Zulassung von PP2 durch den Zulassungsausschuss der KV (als Nachfolger von PP1) wirksam werden. Vereinbart wird ein Preis von 19.000,- Euro. PP2 ist bereit, diesen Preis zu zahlen und lässt daran auch keinen Zweifel erkennen. Vor der endgültigen Abfassung des Vertrags verlangt PP1 jedoch eine Erhöhung des Kaufpreises um 3.000,- Euro. PP2 lehnt diese Erhöhung ab. Daher kommt es nicht zum Abschluss des schriftlichen Vertrags. Dennoch stellt PP2 Antrag auf Zulassung, der Kassensitz wird aber einem anderen konkurrierenden PP zugesprochen. Der Antrag von PP2 wird entsprechend abgelehnt.

Während der Sitzung des Zulassungsausschusses kommt es zu einer unschönen Szene: PP1 stellt PP2 als wankelmütig hinsichtlich seiner Zahlungswilligkeit dar. Überdies äußert er, dass PP2 am liebsten gar nichts habe zahlen wollen. PP2 weist diese Äußerungen zwar noch vor dem Zulassungsausschuss zurück, aber in der Begründung des Zulassungsausschusses zur Ablehnung des Antrags von PP2 steht lapidar als Feststellung: "PP2 wollte kein Geld für die Übernahme des halben Versorgungsauftrags von PP1 zahlen".

Die rufschädigenden Äußerungen von PP1 fielen vor einem Gremium (Zulassungsausschuss für Ärzte der KV), von dem PP2 in beruflicher Hinsicht existentielle abhängig ist. Er befürchtet, dass sich die Schädigung seines Rufs bei zukünftigen Anträgen negativ auswirken könnte.

PP2 entscheidet sich, PP1 wegen der Rufschädigung auf Schadensersatz zu verklagen. Hierbei ist die Wichtigkeit des Zulassungsausschusses für PP2 zu berücksichtigen, vor dem PP1 den Ruf PP2s beschädigt hat. Andererseits hatte die Aussage, PP2 habe keine Zahlung für die Übernahme des Kassensitzes leisten wollen, zumindest nach dem Bescheid des Zulassungsausschusses anscheinend keine erhebliche Entscheidungsrelevanz.

WIE WÄRE DER SCHADEN GEWESEN, WÄRE DIESE GESCHICHTE TATSÄCHLICH PASSIERT?

Bin gespannt, was Ihr meint. Danke!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 14:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Rufschädigung vor dem Zulassungausschuss der KV - Schadensersatz!?

Zitat:
WIE WÄRE DER SCHADEN GEWESEN, WÄRE DIESE GESCHICHTE TATSÄCHLICH PASSIERT?
es gibt doch (noch) keinen schaden.

pp2 hat die zulassung nicht gekriegt, weil er keinen sitz hat, nicht wegen der begründung, wieso er keinen sitz hat.

irgendwelche befürchtungen, was passieren hätte/könnte/würde... sind kein schaden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rufschädigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 07.03.2008 16:18
Rufschädigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.06.2007 18:01
Rufschädigung Arbeitsrecht 28.10.2006 23:50
Rufschädigung? Arbeitsrecht 11.09.2006 13:52





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medizinrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN