Dies ist eine Diskussion zu Rufschädigung vor dem Zulassungausschuss der KV - Schadensersatz!? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Rufschädigung vor dem Zulassungausschuss der KV - Schadensersatz!? Während der Sitzung des Zulassungsausschusses kommt es zu einer unschönen Szene: PP1 stellt PP2 als wankelmütig hinsichtlich seiner Zahlungswilligkeit dar. Überdies äußert er, dass PP2 am liebsten gar nichts habe zahlen wollen. PP2 weist diese Äußerungen zwar noch vor dem Zulassungsausschuss zurück, aber in der Begründung des Zulassungsausschusses zur Ablehnung des Antrags von PP2 steht lapidar als Feststellung: "PP2 wollte kein Geld für die Übernahme des halben Versorgungsauftrags von PP1 zahlen". Die rufschädigenden Äußerungen von PP1 fielen vor einem Gremium (Zulassungsausschuss für Ärzte der KV), von dem PP2 in beruflicher Hinsicht existentielle abhängig ist. Er befürchtet, dass sich die Schädigung seines Rufs bei zukünftigen Anträgen negativ auswirken könnte. PP2 entscheidet sich, PP1 wegen der Rufschädigung auf Schadensersatz zu verklagen. Hierbei ist die Wichtigkeit des Zulassungsausschusses für PP2 zu berücksichtigen, vor dem PP1 den Ruf PP2s beschädigt hat. Andererseits hatte die Aussage, PP2 habe keine Zahlung für die Übernahme des Kassensitzes leisten wollen, zumindest nach dem Bescheid des Zulassungsausschusses anscheinend keine erhebliche Entscheidungsrelevanz. WIE WÄRE DER SCHADEN GEWESEN, WÄRE DIESE GESCHICHTE TATSÄCHLICH PASSIERT? ![]() Bin gespannt, was Ihr meint. Danke! |
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| AW: Rufschädigung vor dem Zulassungausschuss der KV - Schadensersatz!? Zitat:
pp2 hat die zulassung nicht gekriegt, weil er keinen sitz hat, nicht wegen der begründung, wieso er keinen sitz hat. irgendwelche befürchtungen, was passieren hätte/könnte/würde... sind kein schaden. |
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