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Röntgenbilder etc per Mail?

Dies ist eine Diskussion zu Röntgenbilder etc per Mail? innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 17.03.2010, 14:59
V.I.P.
 
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Röntgenbilder etc per Mail?

Neuerdings schicken manche Ärzte/Zahnärzte Röntgenbilder per Mail. Nicht an den Patienten, sondern - zwecks Zusammenarbeit - an einen Kollegen. Prinzipiell finde ich das keine schlechte Idee. Allerdings ist es natürlich sehr fragwürdig, wenn Röntgenbilder und andere Dokumente, zusammen mit dem Namen des Patienten unverschlüsselt per Mail übermittelt werden. Denn Mails sind bekanntlich alles andere als sicher.

Natürlich ist es auch möglich die Daten verschlüsselt zu versenden. Ob das geschieht ist widerum eine andere Frage. Gibt es möglicherweise ein Programm speziell für Mediziner/Zahnmediziner um solche Daten verschlüsselt zu übermitteln? Mir ist klar, dass man auch nicht-medizinische Software wie GnuPG verwenden kann.

Gibt es neben dem BDSG und der Landesdatenschutzgesetze spezielle Vorschriften für die Übermittlung von elektronischen, medizinischen Datenbeständen? Wenn ja, gibt es da Anforderungen an den Grad der Verschlüsselung?

Im Falle einer unverschlüsselten Übermittlung: Reicht eine Einverständniserklärung des Patienten für den Arzt, damit er auf der sicheren Seite ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 16:47
V.I.P.
 
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AW: Röntgenbilder etc per Mail?

Zitat:
Zitat von 2much
Gibt es möglicherweise ein Programm speziell für Mediziner/Zahnmediziner um solche Daten verschlüsselt zu übermitteln?
Möglich, dass solche Programme als Zusatzmodule für Praxissoftware oder Bilddarstellungsprogramme vorhanden sind. Ich bin da aber nicht absolut sicher.
Zitat:
Zitat von 2much
Gibt es neben dem BDSG und der Landesdatenschutzgesetze spezielle Vorschriften für die Übermittlung von elektronischen, medizinischen Datenbeständen? Wenn ja, gibt es da Anforderungen an den Grad der Verschlüsselung?
Im Zweifelsfall immer der §203 StGB. Weitere Informationen dürften in Verordnungen zur kassenärztlichen Tätigkeit zu finden sein.

Zitat:
Zitat von 2much
Im Falle einer unverschlüsselten Übermittlung: Reicht eine Einverständniserklärung des Patienten für den Arzt, damit er auf der sicheren Seite ist?
Wenn man ihm klarmacht, was er unterschreibt: ja!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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