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Rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 24.12.2009, 10:30
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Rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland

Hallo,

mal angenommen Privatperson X bestellt vom Onlineshop Y (Sitz in London) einige rezeptpflichtige Medikamente. Diese Medikamente sind im Land von X rezeptpflichtig, im Land des Verkäufers Y allerdings nicht.

Was können beiden für Strafen blühen???
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2009, 01:37
V.I.P.
 
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AW: Rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland

Wirfst Du einfach Tante Goggle an, und findest die entsprechenden ausführlichen Informationen des Zolls: Einfuhr von Arzneimitteln.

Weitere Quellen mit hilfreichen Informationen:
Arzneimittelbesetz (AMG)
Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV)
Anlagen zum BtmG
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2009, 23:52
Boardneuling
 
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AW: Rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland

Hallo,

danke für die verschiedenen Quellen, leider ist es für mich nicht ganz stimmig.

Es geht dabei leider nicht explizit um den Import von in Deutschland verschreibungspflichtigen Medikamenten und auch nicht um den Import per Post.

Falls jemand da genaueres weiß wäre ich dankbar
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 12:43
V.I.P.
 
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AW: Rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland

Zitat:
Zitat von Markwarn
Es geht dabei leider nicht explizit um den Import von in Deutschland verschreibungspflichtigen Medikamenten
Doch. Exakt darum geht es in dem Text des Zolls. Vielleicht einfach noch mal ganz genau und aufmerksam lesen.

Zitat:
und auch nicht um den Import per Post.
Der Import per Post unterliegt genau denselben Vorschriften wie jeder andere Import.

Zitat:
Falls jemand da genaueres weiß wäre ich dankbar
Der Zoll weiß es, er ist schließlich dafür zuständig, und der Zoll sagt es auf seiner Website ganz genau... Genauer geht nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 13:28
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AW: Rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland

Der Link ist doch prima. Steht alles drin:

Zitat:
Arzneimitteleinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und aus EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen)

Arzneimittel, die aus diesen Staaten von einer Privatperson für ihren persönlichen Bedarf in einer Apotheke erworben werden, dürfen im Reiseverkehr nach Deutschland verbracht werden. Dies gilt auch für entsprechende Arzneimittel, die auf dem Postwege von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden.
Lieferungen von zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch Apotheken im Wege des Versandhandels an Endverbraucher sind ebenfalls grundsätzlich zulässig.
Wo ist also das Problem?
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