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Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Dies ist eine Diskussion zu Rezeptgebühren nach ableben des Patienten innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 28.07.2009, 16:11
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Question Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Gehen wir mal davon aus, eine ältere Dame ist in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und bekommt regelmäßig Medikamente. Die rezeptgebühren zahlt die Dame selber, die Rechnungsanschrift ist jedoch die Tochter.
Die Tochter hat Kontovollmacht und überweißt regelmäßig die Rechnungen von dem Konto der Mutter.

Nun verstirbt die Dame, angenommen am 10.02.2009, um ca. 14.00 Uhr.
Ihre verschriebenen Medikamente werden von der Apotheke am 11.02.2009 zur Pflegeeinrichtung geliefert.

Im April bekommt die Tochter eine Rechnung über Medikamente des 1. Quartals 2009, wobei die im Februar gelieferten Rezeptgebühren mitberechnet sind.

Die Dame konnte diese Medikamente nicht mehr einnehmen.

Müßte in so einem Fall die Pflegeeinrichtung die Medikamente der Apotheke zurückgeben?
Müßte die Tochter die offenstehenden Rezeptgebühren bezahlen?

Die Tochter hätte zudem ende Februar beim zuständigen Amtsgericht das Erbe abgelehnt.
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" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 16:19
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AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Zitat:
Zitat von gtr1000
Nun verstirbt die Dame, angenommen am 10.02.2009, um ca. 14.00 Uhr. Ihre verschriebenen Medikamente werden von der Apotheke am 11.02.2009 zur Pflegeeinrichtung geliefert.
Wann und von wem wurde das Rezept denn eingereicht?

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 16:23
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AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Das Rezept wurde etwa 2 Tage vor dem ableben ausgestellt und von der Pflegeeinrichtung zur Apotheke gebracht. Die Dame lag bereits seit etwa einer Woche im sterben.
Die Ärztin hatte dieses der Tochter ca. eine Woche zuvor verkündet
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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 16:24
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AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Wenn das Erbe abgelehnt wurde müssen auch die Schulden der Verstorbenen nicht durch die Nachkommen erstattet werden.

Schuldner in Hinsicht auf die Medikamentenzuzahlung ist der Verstorbene, nicht das Pflegeheim.

Ausgelieferte Medikamente dürfen nicht wieder in der Apotheke angeboten werden. Sie können zwar zurückgenommen(=entsorgt) werden, werden aber berechnet.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 16:28
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AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Zitat:
Zitat von gtr1000
Das Rezept wurde etwa 2 Tage vor dem ableben ausgestellt und von der Pflegeeinrichtung zur Apotheke gebracht.
Also dauerte es ganze 3 Tage bis die Medikamente geliefert wurden? Nun gut, dass kann durchaus sein. In diesem Fall muss die Gebühr entrichtet werden. In Bezug auf das Erbe hat Humungus bereits etwas geschrieben. Insofern wird wohl die KK auf den Kosten sitzen bleiben.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 22:24
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AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Erstmal Danke.

Die Tochter hatte derzeit mit der Krankenkasse gesprochen und bis dato keine Rückmeldung erhalten,
Die Apotheke jedoch fordert, trotz Hinweis auf das abgelehnte Erbe, weiterhin die Rezeptgebühren bei der Tochter.
Diese bekam bereits die 2. Zahlungserinnerung zugesand.

Wäre es angebracht, diese Aufforderungen zu ignorieren?
Die Apotheke und die Krankenkasse sind darüber in Kenntnis gesetzt worden, daß die Tochter die zahlung der Rechnung ablehnt
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  #7 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 06:47
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AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten

Die Apotheke darüber informieren, dass die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Und dass weitere Mahnungen ignoriert werden. Gegen einen Mahnbescheid müsste natürlich Widerspruch eingelegt werden.

Achtung: mit dem Chef reden!
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