Dies ist eine Diskussion zu Rezeptgebühren nach ableben des Patienten innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Die Tochter hat Kontovollmacht und überweißt regelmäßig die Rechnungen von dem Konto der Mutter. Nun verstirbt die Dame, angenommen am 10.02.2009, um ca. 14.00 Uhr. Ihre verschriebenen Medikamente werden von der Apotheke am 11.02.2009 zur Pflegeeinrichtung geliefert. Im April bekommt die Tochter eine Rechnung über Medikamente des 1. Quartals 2009, wobei die im Februar gelieferten Rezeptgebühren mitberechnet sind. Die Dame konnte diese Medikamente nicht mehr einnehmen. Müßte in so einem Fall die Pflegeeinrichtung die Medikamente der Apotheke zurückgeben? Müßte die Tochter die offenstehenden Rezeptgebühren bezahlen? Die Tochter hätte zudem ende Februar beim zuständigen Amtsgericht das Erbe abgelehnt.
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten Das Rezept wurde etwa 2 Tage vor dem ableben ausgestellt und von der Pflegeeinrichtung zur Apotheke gebracht. Die Dame lag bereits seit etwa einer Woche im sterben. Die Ärztin hatte dieses der Tochter ca. eine Woche zuvor verkündet
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| AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten Wenn das Erbe abgelehnt wurde müssen auch die Schulden der Verstorbenen nicht durch die Nachkommen erstattet werden. Schuldner in Hinsicht auf die Medikamentenzuzahlung ist der Verstorbene, nicht das Pflegeheim. Ausgelieferte Medikamente dürfen nicht wieder in der Apotheke angeboten werden. Sie können zwar zurückgenommen(=entsorgt) werden, werden aber berechnet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten Erstmal Danke. Die Tochter hatte derzeit mit der Krankenkasse gesprochen und bis dato keine Rückmeldung erhalten, Die Apotheke jedoch fordert, trotz Hinweis auf das abgelehnte Erbe, weiterhin die Rezeptgebühren bei der Tochter. Diese bekam bereits die 2. Zahlungserinnerung zugesand. Wäre es angebracht, diese Aufforderungen zu ignorieren? Die Apotheke und die Krankenkasse sind darüber in Kenntnis gesetzt worden, daß die Tochter die zahlung der Rechnung ablehnt
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Rezeptgebühren nach ableben des Patienten Die Apotheke darüber informieren, dass die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Und dass weitere Mahnungen ignoriert werden. Gegen einen Mahnbescheid müsste natürlich Widerspruch eingelegt werden. Achtung: mit dem Chef reden!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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