Dies ist eine Diskussion zu Rezept nur für "eigene" Produkte? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Rezept nur für "eigene" Produkte? wie beurteilen Sie folgenden Fall? Anton ist stark kurzsichtig und trägt seit mehreren Jahren Kontaktlinsen. Diese zahlte er bislang selbst und bezog sie von der Optikerin Berta, mit der er gute Erfahrungen beim Anpassen hat. Seit kurzem ist Anton privat versichert und kann sich die Kosten für die Linsen erstatten lassen. Die Versicherung verlangt dazu eine augenärztliche Verschreibung. Da sein bisheriger Augenarzt seine Praxis aufgegeben hat, sucht Anton den Augenarzt Cäsar auf und bittet um die Ausstellung eines entsprechenden (Privat-)Rezepts. Cäsar ist nach den entsprechenden Untersuchungen dazu bereit, allerdings nur unter der Bedingung, dass Anton seine Kontaktlinsen von Cäsar selbst anpassen lässt. Ansonsten würde er nur ein Attest über die Kurzsichtigkeit ausstellen. Fragen: Darf Cäsar solch eine Bedinung stellen? Kann man ihn verpflichten (und falls ja auf welcher Grundlage) ein "bedingungsloses" Rezept auszustellen? An wen sollte Anton sich ggf. zunächst wenden, um sein Rezept von Cäsar zu bekommen (z. B. Ärztekammer, Verbraucherberatung, Anwalt, etc.) Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten neuedyy |
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| AW: Rezept nur für "eigene" Produkte? Ich denke, dass der Arzt die Verordnung von Kontaktlinsen hier verweigern kann. Diese sind nicht zwingend medizinisch indiziert (sonst hätte die GKV sie bereits im Vorfeld erstattet). Der Arzt muss für seine Verordnung die Verantwortung übernehmen und kann diese ablehnen, wenn er es nicht will. Zwei Dinge sind hier aber zu bedenken: 1. Hat der Patient vor dem Arztbesuch eindeutig klargemacht, worum es ihm geht, hat der Arzt meiner Meinung nach die Pflichten aus dem Dienstvertrag nicht erfüllt. Fraglich allerdings, ob der Patient das belegen kann. 2. Der Arzt darf zwar die Vorteile seiner Linsen darstellen, muss aber aufpassen, dass er keine unlautere Werbung macht. Die Kontaktlinsenanpassung ist im Gegensatz zur "normalen" ärztlichen Tätigkeit ein Gewerbe! OT: Der Patient kann sich die Sache vereinfachen, indem er einen anderen Augenarzt aufsucht. Er kann mit seiner Versicherung klären, ob eine Brillenverordnung für die Erstattung der Kontaktlinsen ausreicht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rezept nur für "eigene" Produkte? Zitat:
Das ist richtig. Jedoch der erste Satz mit "seine Linsen" irritiert doch sehr, da der Verkauf von Kontaktlinsen und deren Anpassung in den Aufgabenbereich eines Optikers gehören und nicht des Arztes. Ich habe jedenfalls noch niemals Kontaktlinsen beim Arzt gekauft. |
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| AW: Rezept nur für "eigene" Produkte? Zitat:
Der Arzt muss dabei allerdings einige rechtliche Hürden überwinden, weil der Verkauf von Hilfsmittel gewerbliche Tätigkeit ist und unter anderem Umsatzsteuer anfallen kann. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rezept nur für "eigene" Produkte? [QUOTE=Humungus Dann warst Du nie beim richtigen Augenarzt.[/QUOTE] :-) Doch. Konnte keinen falschen Titel erkennen. Nur hatte der keine Kontaktlinsen zu verkaufen. |
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| AW: Rezept nur für "eigene" Produkte? Der Kontaktlinsenverkauf wird mittlerweile von vielen Augenärzten vermieden, die ihn früher anboten. Grund ist das zunehmende Internetangebot. Mit den Preisen des Versandhandels können Augenärzte nicht konkurrieren, teilweise nicht einmal Optiker.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rezept nur für "eigene" Produkte? Zitat:
Das war nicht heute, sondern früher. Früher, als es noch kein Internet gab. ;-) |
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