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Reihenfolge der Behandlung in Klinik

Dies ist eine Diskussion zu Reihenfolge der Behandlung in Klinik innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 01.10.2009, 13:03
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Question Reihenfolge der Behandlung in Klinik

Hallo, folgender Fall:

Zwei Patienten werden kurz hintereinander in eine Klinik eingewiesen, ein Arzt diagnostiziert bei beiden die Notwendigkeit einer sofortigen Operation.
Der Arzt operiert bewusst (aus Sympathiegründen) den Patienten, der 7 Minuten später eingeliefert worden ist, obwohl in der Klinik die Regel gilt, dass zuerst eingelieferte Patienten auch zuerst behandelt werden. Der später behandelte Patient erleidet durch die verzögerte Operation Lähmungen.
Hat sich der Arzt nun strafbar gemacht, oder lag das trotz der Regelung im Krankenhaus noch in seinem Ermessen, wen er zuerst behandelt?

Mfg Hanno
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Alt 01.10.2009, 13:52
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AW: Reihenfolge der Behandlung in Klinik

Zitat:
Zitat von hanno_
Zwei Patienten werden kurz hintereinander in eine Klinik eingewiesen, ein Arzt diagnostiziert bei beiden die Notwendigkeit einer sofortigen Operation.
Der Arzt operiert bewusst (aus Sympathiegründen)
Wie will man das denn feststellen, geschweige denn nachweisen?

Zitat:
den Patienten, der 7 Minuten später eingeliefert worden ist, obwohl in der Klinik die Regel gilt, dass zuerst eingelieferte Patienten auch zuerst behandelt werden.
So eine Regel gibt es in keiner Klinik der Welt. Die Reihenfolge der Behandlung richtet sich nach den medizinischen Erfordernissen und ggf. nach anderen sachlichen Parametern wie Verfügbarkeit von Geräten, Blutkonserven und vielem anderen mehr. Und wenn's auf ein paar Stunden oder Tage oder Wochen medizinisch nicht ankommt, dann sind meistens erst die Privatversicherten an der Reihe, oder es gibt andere, eher subjektive Kriterien. (Alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern hat es eiliger als Rentner mit viel Freizeit usw.)

Zitat:
Der später behandelte Patient erleidet durch die verzögerte Operation Lähmungen.
Hat sich der Arzt nun strafbar gemacht, oder lag das trotz der Regelung im Krankenhaus noch in seinem Ermessen, wen er zuerst behandelt?
Um diese Frage zu beurteilen, müssten qualifizierte Gutachter (Chirurgen und andere Ärzte) sämtliche Patentienunterlagen und Operationsberichte usw. sichten und auswerten, dann würden sie ein Gutachten verfassen, und dann könnte man weiter sehen.

Ein Internet-Forum kann dazu absolut rein gar nichts sinnvolles sagen.

In einem Internet-Forum kann man höchstens eine banale Selbstverständlichkeit erfahrenn:

Ja, es ist möglich, daß ein Arzt belangt werden kann, wenn er fehlerhaft einen Patienten zu lange auf die Behandlung warten lässt, obwohl er die Behandlung hätte rechtzeitig vornehmen können.

Nein, es reicht nicht, das einfach zu behaupten, sowas muß man ggf. gerichtsfest beweisen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 14:02
V.I.P.
 
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AW: Reihenfolge der Behandlung in Klinik

Zitat:
Zitat von hanno_
Der Arzt operiert bewusst (aus Sympathiegründen) den Patienten, der 7 Minuten später eingeliefert worden ist, obwohl in der Klinik die Regel gilt, dass zuerst eingelieferte Patienten auch zuerst behandelt werden.
Beide Entscheidungen, die des Arztes und die der Klinik, widersprechen den Regeln ärztlicher Kunst.

Selbstverständlich ist die Dringlichkeit der Operation das wichtigste Gesichtspunkt, die Reihenfolge festzulegen. Die Anordnung der Klinik muss nur befolgt werden, wenn beide Dringlichkeiten (Patient 1 und 2) identisch sind. Das ist IRL niemals der Fall.

Zitat:
Zitat von hanno_
Der später behandelte Patient erleidet durch die verzögerte Operation Lähmungen.
Hat sich der Arzt nun strafbar gemacht, oder lag das trotz der Regelung im Krankenhaus noch in seinem Ermessen, wen er zuerst behandelt?
Der Arzt hat dann eine fahrlässige Körperverletzung begangen, wenn bei ärztlich korrektem Handeln der Schaden nicht entstanden wäre, also bei OP-Reihenfolge nach Dringlichkeit beide Patienten ungeschädigt worden wären.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 01.10.2009, 14:35
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AW: Reihenfolge der Behandlung in Klinik

Also um ehrlich zu sein ist das ein Studiums-Fall Das hätte ich deutlicher sagen müssen, sorry. Vielleicht bin ich hier auch im falschen Forum.. Also der Sachverhalt sagt einfach dass sie nahezu identlische Verletzungen haben und der Arzt aus Sympathiegründen den einen Patienten vorher behandelt.

Trotzdem danke für die Antworten..
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