Dies ist eine Diskussion zu Reha-Entlassungsbericht inhaltlich falsch innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Reha-Entlassungsbericht inhaltlich falsch Patient hat gestern den Entlassungsbericht von einer Reha bekommen und festgestellt, dass da einige Dinge drin stehen, die falsch sind. Wie z..b. falsch festellungen und einige Angaben die so nicht besprochne wurden. Was bedeutet es für den Patienten, wenn der Reha-Entlassungsbericht zum Teil inhaltlich nicht korekt ist? Kann der Patient einen Widerspruch einlegen? Welche Möglichkeiten hat der Patient generell in einer solchen Situation? Gruß Sascha |
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| AW: Reha-Entlassungsbericht inhaltlich falsch Zitat:
Hauptthema ist Berentung. Zitat:
Achtung: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berechtigt den Patienten, festzulegen, ob überhaupt jemand den Bericht kriegt, und wer! Aber: üblicherweise unterschreiben Patienten bei der Entlassung eine Entbindung von der Schweigepflicht. Sie können sie zwar widerrugen - aber was bis dahin geschehen ist, ist nicht wieder rückgängig zu machen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Reha-Entlassungsbericht inhaltlich falsch ja, Hauptthema ist Berentung..Erwerbs... Falsch ist: 1. Z.b. Die sozialmedizinische Beurteilung wurde ausführlich mit dem Patienten besprochen. Diese entspricht auch der Selbsteinschätzung des Patienten. Es wurde weder so besprochen noch hat der Patient diese Selbsteinschätzung wiedergegeben. Auch wurde das Lesitungsvermögen verfälscht beschrieben. In der Reha Einrichtung wurde anders über das Leistungsvermögen gesprochen. Auch wurde der Rehabilitationsverlauf falsch wiedergegeben. Patient musste Aufgrund seiner chronischen Erkrankung einige Anwendungen abbrechen oder Patient konnte erst garnicht teilnehmen. Gruß Sascha |
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| AW: Reha-Entlassungsbericht inhaltlich falsch Die Frage ist hier immer, ob nur die Ansichten über die Gespräche, Gesprächsinhalte und die Behandlungen divergieren oder ob nachvollziehbar etwas falsches hineingeschrieben wurde. Gegen das Erstere kann der Patient kaum etwas ausrichten, das Letztere könnte ein ärztlicher Berufsfehler sein. Nur: was hat der Patient an der Hand, um seine Ansicht über die Sache beispielsweise vor Gericht darzulegen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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