Dies ist eine Diskussion zu Reduzierung Der Pflegezeitaufwand Und Der Pflegestufe innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Reduzierung Der Pflegezeitaufwand Und Der Pflegestufe Beim letzten Gutachten (Mai 2008) war merkwürdig die Pflegestufe 0 zugewisen worden. Da die Pflege um die Frau K sein Sohn A ausführt, war die Geldleistung für die Pflege entsprechend der berücksichigger Zeit verkürzt. Laut der Meinung des Gutachters, beträgt die notwendige Pflegezeit 26 min, also <45 min(45 min=PflegeStufe 1) und welche Handlungen dabei berücksichtigt wurden steht im Bescheid nicht. Früher War > 45 min. Kann man diese Info beim Gesundheitsamt anfordern (ausführliche Beschreibung, wie sie auf 26 min gekommen Sind oder haben A und K dabai keine Chance?) ? Ist das Amt dazu verpflichtet, solche Info zu geben? Der Gesundheitszudtand der alten Frau K hat sich nicht verbessert, sondern umgekehrt , Sie hatte im März 2008 zum alles gehabtes auch Wirbelsäuleumbruch gehabt und trägt noch jetzt das Korsett. Die tatsächliche Pflegezeit hat sich umgekehrt vergrößert, wenigstens wegen des Wirbelsäuleumbruchs. Wie kann man eine gerechte Entscheidung bekommen? Kann jemand ein Hinweis tippen , wo die Normen ( welche Handlungen zu berücksichtigen sind und wie viel Zeit sie nehmen) stehen? Lohnt es sich auch im Widerspruch erwähnen, dass sowohl die Frau K als auch ihr Sohn A können nicht so gut deutsch sprechen und verstehen, da die - Ausländer sind und können auf Deutsch nicht durchsetzen, besonders wenn sie im Bescheid keine Minutenauflistung der Pflege sehen.? Außerdem sind diese Münzen-Sparmaßnahmen irgendwie nicht so .. beim Verhandlung mit alten Menschen , die sich nicht durchsetzen können, nicht entspricht Erwähnen im Brief? Könntet Ihr ein Paar § geben, ein Paar allgem. Tips, Hinweisen auf Zeit-Normen der Pflege für alte/kranke Menschen? Vielen Dank für die Sachlichkeit. |
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