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Rechtslage zur Stereotaktische Hirnoperation

Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage zur Stereotaktische Hirnoperation innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 18:25
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Rechtslage zur Stereotaktische Hirnoperation

Hallo,

nach ziemlich langer Recherche im Internet habe ich einfach keine Antwort auf folgende Frage finden können: Gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zu dem Thema Stereotaktische Hirnoperation/Gehirnchirurgie angewand an Querulanten? Wenn ja, wie sieht diese aus?

Sprich, wäre z.B. ein direkter Eingriff in das Gehirn eines Kinderschänders in Deutschland erlaubt, um ihn seine Triebe zu nehmen?

Ich würde mich über jede helfende Antwort freuen :-)

Mfg Felix
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  #2 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 19:08
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AW: Rechtslage zur Stereotaktische Hirnoperation

- Nur in wohlbegründeten Fällen sind Eingriffe an der Freiheit oder der körperlichen und geistigen Integrität eines Menschen erlaubt. Grundlagen dazu sind das Grundgesetz (Artt. 1, 2, 11, 104) und das Strafgesetzbuch (§226), das Psych-KG sowie allgemeine ethische Überlegungen.

- es besteht kein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit eines hirnchirurgischen Verfahrens zur Wesensänderung, insbesonder über das Erreichen eines "erwünschten Zwecks". Die Versuche in den 30er bis 60er Jahren wurden wieder verlassen, als sich herausstellte, welch grauenerregende Wirkungen Lobotomien hatten. Die Verleihung des Nobelpreises für Medizin für den Beschreiber und fleißigen Anwender des Lobotomie, Moniz, ist einer der größten Wissenschaftsskandale, die existieren.

- "Triebe" werden nicht an einer einzigen Stelle des Hirn erzeugt. Es führt jetzt zu weit, dies zu erklären, aber ein operatives Verfahren würde zu einer extremen Wesensänderung des Patienten führen, ihn buchstäblich zu einer Pflanze machen.

- heute werden hirnchirurgische Verfahren nur noch in Einzelfällen durchgeführt, um "Verhalten" zu ändern, wobei es meist um Epilepsie geht.

- eine Hirnoperation, um ein delinquentes Verhalten zu vermeiden, ist in meinen Augen fachlich und menschlich (und sicherlich auch juristisch) ein unglaubliches Verbrechen und ohne weiteres mit den unsäglichen Versuchen eines Dr. Mengele und Konsorten zu vergleichen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 21:03
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AW: Rechtslage zur Stereotaktische Hirnoperation

Humungus, vielen Dank für deinen Beitrag. Er hat mir echt weitergeholfen! Großes fettes Dankeschön

Zitat:
Was haben denn Querulanten mit Kinderschändern zu tun?
Entschuldigung, ich glaube, ich hab da etwas durcheinander gebracht. Ich ging irrtümlich in der Annahme, dass der Begriff Querulant ein Oberbegriff für sexuelle Straftäter ist. Das stimmt, wie ich gerade in Erfahrung gebracht habe, natürlich überhaupt nicht und steht auch in keinerlei Zusammenhang mit dem Thema.
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