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Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Dies ist eine Diskussion zu Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 16:33
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Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Hallo Experten,
es herrscht offensichtlich große Unsicherheit bezüglich der Rechte der Kassenpatienten gegenüber ihrer Ärzte und Krankenkassen.
Zunehmend sind die Patienten unzufrieden mit den Leistungen ihrer (niedergelassenen) Ärzte.
Das drückt sich beispielsweise in sehr langen Wartezeiten auf einen Termin aus, in verweigerten "echten" Verordnungen, für die es stattdessen "Empfehlungen" gibt, das drückt sich aus in den Patienten abgenötigten "individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)", die stets vom Patienten selbst zu zahlen sind, das drückt sich aus in z.T. nachweislich wahrheitswidrigen Befunden usw.

Welche Rechte hat der Patient seinem Arzt gegenüber? Was ist eine zumutbare Terminvergabe und inwieweit steht dem Kunden ein Recht auf eine echte Verordnung zu? Kann der Patient bei nachweislich möglicher, aber verweigerter Hilfe den Arzt verklagen (Stichwort "freiwillige übernommene Garantenpflicht")?
Inwieweit darf der Patient Einfluss nehmen auf die Zahlungen seiner Krankenkasse an den Arzt, wenn der Verdacht besteht, dass dieser unrechtmäßig abrechnet? Wer ist hier beweispflichtig?

Dürfen in ländlichen Gebieten, in denen niedergelassene Fachärzte oftmals selten sind, ihre Marktmacht ausspielen und einen unliebsamen Patienten, der kein Notfall ist, ablehnen?

Weitere Fragen werden noch aufgeworfen werden müssen, wenn dieses Thema Interesse findet.

Herzlichen Dank zunächst
Morgan
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 16:46
V.I.P.
 
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AW: Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
Weitere Fragen werden noch aufgeworfen werden müssen, wenn dieses Thema Interesse findet.
Hm. Erwartest Du hier tatsächlich eine vollständige Aufarbeitung des Kassenarztrechts? Am besten noch in einem Beitrag?

Vielleicht stellst Du mal ein- oder zwei Fragen, und sind die geklärt, gehts weiter in einem anderen Thread.

Und nutze die Suchfunktion. Die Umstände, die einen Arzt zur Ablehnung eines Patienten berechtigen, wurden hier schon besprochen.

Übrigens: die "Marktmacht" wird sich in Zukunft noch ganz anders darstellen, wenn die Kommunisten es schaffen, die Fachärzte zu vernichten. Dann gibts Großambulatorien mit stundenlangen Wartezeiten und schöner Anonymität.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 09.02.2009, 16:59
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AW: Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Zitat:
Hm. Erwartest Du hier tatsächlich eine vollständige Aufarbeitung des Kassenarztrechts? Am besten noch in einem Beitrag?
Nein, aber allzu viele Fragen habe ich nicht gestellt. Darauf kann man m.E. antworten.
Zitat:
Und nutze die Suchfunktion. Die Umstände, die einen Arzt zur Ablehnung eines Patienten berechtigen, wurden hier schon besprochen.
Habe ich schon versucht, aber nur teilweise verwendbare Infos gefunden.
Zitat:
Übrigens: die "Marktmacht" wird sich in Zukunft noch ganz anders darstellen, wenn die Kommunisten es schaffen, die Fachärzte zu vernichten. Dann gibts Großambulatorien mit stundenlangen Wartezeiten und schöner Anonymität.
Das ist eine persönliche Einschätzung, die man teilen kann oder nicht. Das wollte ich aber nicht erörtern.
Gegenfrage: Soll das im Umkehrschluß bedeuten, dass der den gesamten Apparat finanzierende Patient sich jede Laune, Ungerechtigkeit und womöglich Unverschämtheit vom Arzt gefallen lassen soll, damit dieser nicht das Weite sucht? Sorry, das halte ich für eine gewagte Einstellung.
Aber wie gesagt.., das war nicht gefragt.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 17:05
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AW: Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
Gegenfrage: Soll das im Umkehrschluß bedeuten, dass der den gesamten Apparat finanzierende Patient sich jede Laune, Ungerechtigkeit und womöglich Unverschämtheit vom Arzt gefallen lassen soll, damit dieser nicht das Weite sucht?
Soll er nicht. Er hat ein Recht auf eine Behandlung nach den Regeln ärztlicher Kunst sowie auf einen korrekten Umgang, der ihn nicht entwürdigt oder beleidigt.

Und der Kassenpatient hat (um gleich adäquat einzuschränken) ein Recht auf eine Behandlung, die das Notwendige, Ausreichende, Zweckmäßige und Wirtschaftliche erfüllt. Genau das: eine Minimalversorgung, nicht mehr und nicht weniger.

Logische Konsequenz ist beispielsweise, dass ein beschwerdefreier Patient, bei dem kein krankheitsbedingter Kontrollbedarf besteht, überhaupt kein Recht auf eine Behandlung im Rahmen kassenärztlicher Versorgung hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 17:21
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AW: Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Zitat:
Und der Kassenpatient hat (um gleich adäquat einzuschränken) ein Recht auf eine Behandlung, die das Notwendige, Ausreichende, Zweckmäßige und Wirtschaftliche erfüllt. Genau das: eine Minimalversorgung, nicht mehr und nicht weniger.
Logische Konsequenz ist beispielsweise, dass ein beschwerdefreier Patient, bei dem kein krankheitsbedingter Kontrollbedarf besteht, überhaupt kein Recht auf eine Behandlung im Rahmen kassenärztlicher Versorgung hat.
Danke, soweit hast Du das, was ich schon einmal gelesen habe, bestätigt!
Aber nun wird´s spannend. Wer beurteilt denn, was "Notwendig" und Ausreichend" und "Zweckmäßig" ist? Insbesondere dann, wenn es um rechtliche Belange geht, wie z.B. der erforderlichen und vorgeschriebenen Sehkraft für einen Kraftfahrer? Was, wenn zwischen Hörgeräteakustiker und HNO unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob ein neues Hörgerät dem Patienten mehr Sicherheit im Alltag verschaffen könnte.
Angenommen, der Arzt verneint das und der Hörgeräteakustiker kann belegen, dass dem doch so ist? Kann der Patient den Arzt verklagen, wenn er ihm ein Rezept für ein Brille vorenthält, weil angeblich "die Sehschärfe unverändert" sei, der Optiker belegt aber, dass dem nicht so ist. Und der Kunde dies auch bestätigt?
Abgesehen davon: Ist es "ausreichend", wenn seh-/hörschwache Leute mit einfachen Brillen/Hörgeräten eine äußerst eingeschränkte Teilnahmemöglichkeit am täglichen Leben haben, obwohl mit modernen Hörgeräten/vergrößernden Sehhilfen diesen Leuten zu helfen wäre?

Was, wenn ein solcher Mensch verunfallt, weil er ein Auto nicht gesehen/gehört hat?
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  #6 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 17:26
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AW: Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Zitat:
Zitat von Morgan le Fay
Wer beurteilt denn, was "Notwendig" und Ausreichend" und "Zweckmäßig" ist?
Das beurteilt stets der Arzt. Die Entscheidung des Arztes kann durch verschiedene Kontrollgremien hinterfragt werden. Fehlentscheidungen können standes- zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Alt 09.02.2009, 17:35
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Zitat:
Das beurteilt stets der Arzt. Die Entscheidung des Arztes kann durch verschiedene Kontrollgremien hinterfragt werden. Fehlentscheidungen können standes- zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Okay, und wer hat die Beweispflicht in einem solchen Streitfall?
Fiktiver Fall: Ein Patient erhält die Auskunft des Arztes, die alte Brille reiche noch aus, obwohl der Patient bereits Probleme beim Sehen äußert. Ein Optiker stellt fest, dass der Kunde Schieler ist und einer entsprechenden Korrektur bedarf.
Kann der Kunde eine Art Schmerzensgeld und Aufwandsentschädigung dafür verlangen, dass der Arzt nicht imstande war, eine Schielstellung zu erkennen und zu behandeln?
Und welche Kontrollgremien sind das, die den Ärzten auf die Finger schauen?
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Alt 09.02.2009, 17:46
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AW: Rechteverhältnis Patient-Krankenkasse-Arzt

Man müsste sich den Fall genau ansehen. Eine Schielstellung kann nicht durch eine Brille "behandelt" werden. Bestehen Probleme durch eine dekompensierte Phorie, können Prismen helfen.

Achtung: insbesondere im Bereich "Winkelfehlsichtigkeit" sind verschiedene Optiker tätig, die zwar geschäftstüchtig sind, den Patienten aber nicht ausreichend über die Nachteile der Korrektur informieren.

Hier sollte der Patient eine zweite Meinung einholen, am besten bei einem Augenarzt mit Sehschule/Orthoptistin.

Äußert der Patient Zweifel an der ärztlichen Behandlung, kann er sich an seine Krankenkasse und die Schlichtungsstelle der Landesärztekammern wenden. Diese nehmen die Beschwerde auf und veranlassen ggfs. ein Gutachten.

Der Schaden durch die fehlerhafte Behandlung muss vom Patienten nachgewiesen werden. Dieser muss auch den Beweis für die fehlerhafte Behandlung antreten, solange der Arzt nicht Fehler begeht, die zu einer Beweislastumkehr führen.

Übrigens, eines sollte man auch nicht vergessen: die Krankenkasse zahlt bei weitem nicht jedes Hilfsmittel. Gerade bei Brillen und Hörgeräten ist die Zuzahlung minimal bzw. nicht vorhanden. Das ist nicht Schuld des Arztes, sondern der Krankenkassen.
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  #9 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 18:39
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Zitat:
Man müsste sich den Fall genau ansehen. Eine Schielstellung kann nicht durch eine Brille "behandelt" werden. Bestehen Probleme durch eine dekompensierte Phorie, können Prismen helfen.

Achtung: insbesondere im Bereich "Winkelfehlsichtigkeit" sind verschiedene Optiker tätig, die zwar geschäftstüchtig sind, den Patienten aber nicht ausreichend über die Nachteile der Korrektur informieren.

Hier sollte der Patient eine zweite Meinung einholen, am besten bei einem Augenarzt mit Sehschule/Orthoptistin.


Danke für die Warnung!
Ich wusste nicht, dass ich es neben einem Jura-Kenner auch noch mit einem "Medizin-Crack" zu tun habe.

Mit "behandeln" meinte ich natürlich die Versorgung mit prismatischen Gläsern.

Allerdings gebe ich die Warnung zurück:

Achtung: insbesondere im Bereich "Winkelfehlsichtigkeit" sind verschiedene Augenärzte zu beschäftigt oder zu wenig ausgebildet, beim Patienten eine erforderliche Korrektur überhaupt korrekt zu ermitteln.
Sogar pupillenerweiternde Mittel werden vor einer Stärkenprüfung verabreicht.

Hier sollte der Patient auf jeden Fall eine zweite Meinung einholen, am besten beim Optikermeister/Optometrist, der die Zeit und die nötigen Kenntnisse mitbringt, eine verträgliche und entlastende Brille anzumessen und zu fertigen und auch die erhältlichen Produkte kennt.

Die Kassen zahlen bis auf wenige Ausnahmen keine Sehhilfen mehr für Erwachsene, was m. E. allein schon wegen der Pauschalität einer rechtlichen und genauen Überprüfung wert wäre, aber für sog. "Vergrößernde Sehhilfen" zur Korrektion von Amblyopie (Sehschwäche) würde ein Zuschuss gezahlt.
.......wenn es der Arzt nur verschreiben würde und nicht einfach behaupten, dass dies nichts brächte.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 19:44
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Offtopic ein Auszug aus unserer Fachpresse bzw. Forum:
"Die Fallvergütung (Anm.: beim Augenarzt)beträgt pro Fall im Durschschnitt ca. 22,50€ (ein Patient nur ges. Kasse).
Der durschnittliche AA behandelt pro Quartal 1288 Fälle."
Zitatende

22,50 Euro pro Fall ist natürlich eine Sauerei sondergleichen, da sind wir uns einig.
Aber 1288 Fälle im Schnitt pro Quartal??!!
Ich habe mir die "Mühe" gemacht auszurechnen, was da pro Patient zur Verfügung steht, wenn der Arzt niemals auf die Toilette muss, keinen Vertreterbesuch empfängt, keine Administration erledigt, keine OP, keine Komplikation etc.pp., nämlich "SATTE" 24 MINUTEN!

Und nun erkläre mir mal jemand, wie man in 24 Minuten eine kompletten Augencheck hinbekommt, wenn man nicht schludert oder sich angelernten Personals bedient, das mit Sicherheit keine fundiertere Ausbildung hat als ein Arzt oder Augenoptikermeister.

Feedbacks meiner Kunden (!) sind übrigens der Anlass, warum ich hier schreibe. Es ist also keineswegs so, dass hier Pferde scheu gemacht werden. Die sind längst scheu, spätestens seit Norbert Blüm´s Reform 1988, ohne dass man die Verantwortlichen mal zur Rechenschaft zieht, von Moral und Anstand gar nicht zu reden.
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