Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Behandlungsunterlagen? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Recht auf Behandlungsunterlagen? folgende Situation: Patientin P. erleidet einen ersten Herzinfarkt, erfolgreiche Behandlung im Krankenhaus, nach Enlassung Überweisung und monatlicher Besuch beim Hausarzt A. P. nimmt alle nötigen u. verordneten Tabletten, verträgt jedoch die Statine nicht und bitte A. diese weglassen zu dürfen. A. willigt ein, ohne jedoch irgendwelche Alternivbehandlungen durchzuführen. Anders gesagt: Der Cholesterinspiegel bleibt erhöht. P. erleidet zwei Jahre später einen zweiten Herzinfarkt mit tödlichem Ausgang. Ihr Mann M. holt Informationen in Expertenforen ein und bekommt die Auskunft, dass die Statine nach einem Herzinfarkt unerlässlich sind. Weiterhin wurde eine bestehende Hyperlipidproteinämie nicht behandelt. Im Krankenhausbericht nach dem zweiten Infarkt ist weiterhin eine Diabetes mellitus aufgeführt. M. möchte nun wissen, ob A. die Diabetes bei seinen Behandlungen berücksichtigt hat. Frage 1: Hat M. ein Recht darauf, die Behandlungsunterlagen ( auch die Notizen die während der Sprechstunde gemacht werden) zu verlangen? Frage 2: Kann M. den Arzt zur Rechenschaft ziehen, wegen eines Behandlungsfehlers bezüglich der Statine? |
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Hallo! In dem geschilderten Fall würde ich dazu raten umgehend einen Anwalt einzuschalten. Das Weglassen der Statinen-Gruppe nach einem Infarkt ist grob fahrlässig - soweit würde ich gehen. Ebenso ist es doch SEHR ungewöhnlich, wenn ein Hausarzt nicht feststellt, daß ein Patient Diabetis Typ 2 hat. Diese Vorsorgeuntersuchung (Blutabnahme zum Blutzuckermessen) ist bei einer bestimmten Risikogruppe UNERLÄSSLICH. Ich rate daher dringend einen Anwalt aufzusuchen, damit dieser die Behandlungsunterlagen anfordert. Es könnte sich herausstellen, daß hier gravierdene Versäumnisse vorliegen. Weiter möchte ich deutlich machen, daß die Auskünfte von Foren (auch von Expertenforen) NICHT die Begutachtung durch einen Gutachter ersetzen. Daher nicht lange zögern und einen Erstberatungstermin mit einem Anwalt vereinbaren. Da kann dann auch über die möglichen Kosten verhandelt werden. Um auf Frage 1 noch einmal einzugehen: Die Herausgabe der Unterlagen könnte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen und aus Gründen der Schweigepflicht als schwierig gestalten. In der Regel kann man nur Anspruch auf seine persönliche Akte geltend machen, wobei auch dies gelegentlich von Problemen begleitet wird. Mit freundlichem Gruß, Peter M.
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Hallo zusammen, danke für Eure Antworten, @Peter: ...mit dem Anwalt nehmen ist so eine Sache habe ich gelesen. Da kann man leicht in die Sch..... greifen. Bestimmte Patientenverbände übernehmen dies, wenn man Mitglied ist, die haben die nötige Erfahrung mit Anwälten, z.B. welcher ok ist u.s.w.. Vielleicht ist der erste Weg anhand der Behandlungsunterlagen erstmal festzustellen, was gemacht bzw. untersucht wurde, da ja die Frage im Raum steht, ob eine Fehler vorliegt, darum geht es ja. Vielleicht gibt es erst mal eine andere Möglichkeit an die Unterlagen zu kommen, ohne gleich einen Anwalt nehmen zu müssen, z.B. ein vorprozessuales, medizinishes Gutachten der Krankenkassse??!! @Goldbart: Habe in den letzten Tagen erfahren, dass man gegen Vorlage eines Erbscheins Einsicht in die Unterlagen erhalten , sowie diese auch kopieren kann. Was ist aber, wenn der Verstorbene nichts zu vererben hatte. Also, wenn M. und P. keine Abmachung für den Sterbefall getroffen haben, da kein grosser Besitz vorhanden war, sondern nur eben das Übliche (Hausrat etc..) Kann M. auch dann einen Erbschein beantragen, um an die Unterlagen zu kommen? Lieben Gruss |
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Hallo... das Problem ist nun, wie soll M. nun den Erbschein beantragen, bzw. welchen Grund soll er angeben? Es ist nur noch eine Tocher T. vorhanden, ein Bruder B. und eine Schwägerin Sch.. In so einem Antrag muss ja die Höhe des Nachlasses aufgeführt werden, Wie formuliert M. in diesem Fall den Antrag? Es besteht kein Nachlass nur ein gemeinsamer Hausrat. |
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Zitat:
Das ist natürlich grober Unfug. Wie oben angesprochen wurden die Statine wg Unverträglichkeit abgesetzt und nicht wg eines Fehlers des Hausarztes. Natürlich ist bei einer bek. koronaren Herzkrankheit(=KHK) mit Z.n. Infarkt (oder auch ohne Infarkt) eine Dauertherapie der Hyperlipoproteinämie (=vulgo Blutfette zu hoch) mit Statinen sinnvoll, da lt. Studienlage das Risiko auf einen Erst-oder Rezidivinfarkt deutlich gesenkt wird. Allerdings gibt es nicht selten Patienten die auf die Therapie mit schwerwiegenden Nebenwirkungen reagieren(s. das Lipobay-Disaster) die zum Absetzen der Therapie ZWINGEN, da das Risiko durch die NW weitaus schwerer wirkt als der potentielle Benefit durch die Risikoreduktion. Ob denn wirklich vor dem 2. Infarkt ein manifester Diab. mell. 2 vorlag oder der Blutzucker erstmals i.R. des Stresses entgleist ist ist auf Grund der Schilderung nicht zu erfahren aber durchaus vorstellbar. Des weiteren ist ein Diab.mell. 2 im Angangsstadium noch durch Änderung der Lebensgewohnheiten(Gewichtsreduktion, Diät, Bewegung) einstellbar und muß nicht in jedem Fall von Anfang an medikamentös behandelt werden. In diesem Fall würde ich dem Ehemann raten sich an die Krankenkasse/Gutachter mit Bitte um Klärung zu wenden, auch dem behand. Kollegen wird es sicher wichtig sein diesen Fall zu klären. Noch ein kleiner Tip: Als Internist/Intensivmediziner/Notarzt würde ich nie zu juristischen Fragen Stellung nehmen, genauso sollten Sie als Jurist(?) und offensichtlicher medizinischer Vollblutlaie nicht zu medizinischen Fachfragen Stellung nehmen-dazu fehlen Ihnen die Kenntnisse. MfG PG |
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Hallo! @PG Die Problematik liegt hier im Bereich der Handlungsweise des Arztes. Ein allgemein Mediziner ist zwar qualifiziert eine Aussage zu der Verträglichkeit von Medikamenten zu machen und diese dann, sodann es indiziert ist, abzusetzen. Doch derlei Schritte müssen abgesichert sein. Dazu müsste geklärt werden, wie gravierend die Unverträglichkeit war und ob die Absetzung der Statine indiziert und angemessen war oder ob man evtl durch eine Alternative einen ähnlichen Effekt hätte erreichen können (FIELD-Studie zu Fibrinen). Tatsache ist: Menschen die eine Disposition zum Herzinfarkt haben (Männlich, Raucher, Adipositas, höheres Alter usw.) neigen eher weniger dazu (die Statistiken kennen wir wohl beide), gleich postinzidential zur Einsicht zu gelangen "Ich muss mein Leben ändern". Diese Einsicht und dieser Einschnitt in das gewohnte Schema des bisherigen Leben ist ein Risikofaktor - wie das Kontrollieren eines Benzintankes mit einem Streichholz. Der Hausarzt der die Medikation absetzt muss auch für eine Alternative sorgen. Denn die Konsequenz dieses Unterlassens ist, wie man bedauerlicherweise immer wieder feststellen muss, mitunter tödlich. Ebenso ist es ein massiver Fehler bei einem solchen Patienten NICHT zu überprüfen, ob dieser Mensch eine Diabetes hat. Und mal ganz im ernst: 90% der Medizinier die ich kenne, sind sich nicht der Notwendigkeit bewusst, eine regelmäßige Erfassung dieser Daten zu gewährleisten. Überlegen Sie einmal bitte, was wir für Möglichkeiten hätten, wenn wir eine Echtzeitanzeige der Zuckerwerte bei Typ 1 und 2 hätten. In diesem Sinne ist es doch wohl unglaublich, daß der behandelnde Arzt es versäumt diese Diabetes zu erkennen. Sicher - der Stress ist ein Faktor der nicht zu vernachlässigen ist, da hierdurch der BZ ebenfalls steigen kann. Doch seien wir mal ehrlich: hypertensive Blutzuckerwerte sind Momentereignisse die sich nicht auf das "Zuckergedächtnis" (HBA1C-Wert) auswirken. Somit liesse sich wohl eindeutig feststellen, ob der Patient lediglich durch den infarktbedingten Stress einen hohen Zucker hatte oder ob es sich hierbei eher um eine langfristige Erscheinung handelte. Fakt ist, wir sehen hier einen Fall, der sich - abgesehen von den Faktoren die wir nicht kennen - so zugetragen hat, wie er sich mehrmals täglich Bundesweit zuträgt. Jeder zweite Diabetiker weiss nicht, daß er Diabetes hat. Nun ist es an den Mediziniern, dies bei jeder Gelegenheit zu untersuchen. Und damit meine ich ALLE Mediziner. Auch Zahnärzte können dies ohne große Mühe feststellen. Wenn man mir aber sagt, der Hausarzt habe nicht festgestellt, daß bei einem Infarkpatienten eine Diabetes vorlag, dann werfe ich diesem Mediziner vor, daß er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ebenso hat er, wie ich es schon vorher sagte, grob fahrlässig gehandelt, wenn er die Medikation ohne Rücksprache und weitere Expertenmeinung, absetzt. Ob es nun Schluderei war oder einfach nur Desinteresse - soetwas darf nicht passieren. Im übrigen bin ich kein Mediziner - das ist richtig. Ein medizinischer Laie - auch das mag sein. Doch LAIEN sind wir alle in unseren Fachgebieten, wenn wir aufhören offen für Verbesserungen zu sein. Viele Grüße, Peter M.
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Ohje..das wird ja immer schlimmer...und ein schönes Beispiel dafür wohin eine Googlerecherche führt wenn man keine Ahnung von der Materie hat. Zitat:
Dazu braucht man keine Expertenkomission. Zitat:
Es sind nicht immer harte Fakten wie eine med. induzierte Hepatitis oder eine Rhabdomyolyse die zum Therapieabbruch führen- Malcompliance und ein "ich will das nicht" reichen. Der beh. Arzt ist beim mündigen Patienten Partner, nicht Chef und kann nur zur Therapie raten-akzeptieren und tolerieren kann nur der Patient-er entscheidet welche Therapie er nimmt und trägt dann auch die Konsequenzen. BTW die von Ihnen angesprochenen Fibrate (nicht Fibrine) haben bei weitem nicht den positiven Effekt auf das Risiko wie die Statine; der Effekt ergibt sich nicht nur aus der Senkung des Chol./LDL und Anhebung des HDL sondern v.a. aus der plaquestabilisierenden Wirkung...und die ist mit Fibraten nicht zu erreichen Zitat:
Wenn der Patient sich trotz umfangreicher Aufklärung gegen eine Therapie entscheidet dann ist das zu akzeptieren. Und natürlich ist beim ersten Krankenhausaufenthalt ein Diab. mell. abgeklärt worden, das ist bei KHK Routinescreening-es stellt sich eben die Frage ob da ein Diab. mell. schon vorlag oder im Lauf der Zeit manifest wurde-Krankheit und Altern sind dynamische Prozesse. "Echtzeitanzeige der Zuckerwerte"- die BZ-Kontrolle dauert je nach Gerät 10-30sec, das halte ich für zeitnah genug. Zitat:
Nicht steigen kann sondern sicher steigt-80-90% aller Patienten haben bei Krankenhausaufnahme streßbedingt zu hohe BZ-Werte-in den meisten Fällen läßt sich ein Diab.mell. im weiteren Verkauf durch ein simples BZ-TP ausschließen. Ob den beim 2. Aufenthalt denn wirklich ein Diab.mell vorlag oder die streßinduz. Hyperglykämie DRG-wirksam als Diab.mell. postuliert wurde kann nur durch Einsicht in die Akte geklärt werden. BTW "hypertensive Blutzuckerwerte"..ehmmm wenn schon Fremdworte, dann aber richtig-hypertensiv bezieht sich auf Tension(=Druck) und nicht auf den Blutzucker, da würde man das hyperglykämisch nennen-von Glucose(=Zucker). Wenn Sie schon durch Gebrauch von Fachbegriffen Kenntnisse vortäuschen wollen dann doch bitte im richtigen Kontext, so ist das in der Wiederholung langsam peinlich(s. Fibrin/Fibrat) Zitat:
Wie schon bei meiner ersten Antwort: das ist grober Unfug. Der Hausarzt ist in diesem Fall der Experte und kann sicher entscheiden ob eine Therapie fortgeführt wird oder nicht, das sind Entscheidungen die wir auf Grund unseren Erfahrung in unserem Beruf tausendfach und täglich treffen. Die Therapie mit Statinen(oder auch ß-Blocker, ASS usw) führt zu einer statistischen Risikoreduktion-trotzdem sterben jedes Jahr tausendfach Menschen am Infarkt totz optimaler Therapie-das sind nur Medikamente keine Allheilmittel. Das ist auch der Grund warum die Ausbildung zum Facharzt 12 Jahre dauert-wenn man das einfach auf Grund einer schnellen Internetrecherche klären könnte bräuchte der Mediziner nur einen PC und ein Modem. Das Sie hier als medizinischer Laie in einer solchen Art Stellung nehmen und Halbwissen als Tatsache postulieren wäre lächerlich wenn der Hintergrund nicht so ernst wäre. Ohne irgendeine Vorbildung sprechen Sie von grober Fahrlässigkeit und vermitteln damit dem Ehemann seine Frau sei auf Grund grober Fehler verstorben und der Tod sei sicher zu verhindern gewesen. Das ist unverantwortlich-nicht nur das Sie damit den Ehemann an sinnvoller Trauerarbeit hindern, Sie treiben Ihn damit in einen Rechtsstreit den er verlieren wird. Dazu ein Zitat von Dieter Nuhr:" Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten". Wenn der Ehemann Zweifel an einer suffizienten Behandlung hat sollte er sich an die Krankekasse bzw an einen Gutachter wenden und das zusammen mit dem Hausarzt klären, wie schon angesprochen wird auch der Hausarzt an einer Klärung interessiert sein. MFG PG |
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Ja, also wenn Sie es so sehen wollen, dann ist das natürlich Ihr gutes Recht. Ich lasse mir gern zum Vorwurf machen, daß ich den einen oder anderen Terminus nicht ganz korrekt angewandt habe - aber das überlasse ich den Ärzten. Mich wundert es auch garnicht, daß Sie auf diese emotionale Art und Weise argumentieren, da Sie ja offenbar einer derer sind, die aus diesem Bereich kommen. Offenbar haben Sie als angeblicher Mediziner noch weniger Ahnung, als Sie es mir als Laie absprechen - vgl. hypertensiv Aber ich möchte mich nicht in solch Kinkerlitzchen verlieren.Die Vermutung, nach den Informationen die hier bekannt sind, lag und liegt nahe, daß der Hausarzt sich etwas - wie es bei Medizinern offenbar nicht selten ist - weit aus dem Fenster gelehnt hat. Es ist nicht nur Unsinn, daß ich die Trauer der Angehörigen vereiteln will, es ist auch recht unverschämt, soetwas vorzuwerfen. Dennoch sehe ich ein, daß Sie offenbar eine andere Beurteilung der Situation vorziehen - wie gesagt - ihr gutes Recht. Nichts destotrotz ist es das Recht der Angehörigen ie Behandlungsmethoden zu hinterfragen. Und aus diesem Grund empfahl ich auch einen Fachanwalt einzuschalten, der sich mit den Gutachtern und Vertretern der Kammer auseinandersetzen kann - denn DAS kann man den Angehörigen unmöglich alles allein aufbürden. Und eines ist sicher: genauswenig wie Jahre des Jurastudiums ein Garant für eine perfekte Anwendung des Rechts sind, so sind auch die Jahre des Medizinstudiums wohl kaum ein Garant für die ebenso beschaffene Makellosigkeit unserer Mediziner - wer das behauptet hat schlicht weg keine Ahnung. Ebensowenig wie wir Juristen etwas aus "dem Kopf" reproduzieren ohne Rücksicherung mit der Literatur zu halten, ebensowenig kann ein Allgemeinmediziner entscheiden, ob sein weg in einem speziellen Fall der richtige Weg ist. Doch ganz genau DAS ist es, was tagtäglich passiert. Die Betroffenen und Angehörigen haben ein RECHT zu erfahren, ob die Art und Weise der Behandlung adäquat war und sie haben ein RECHT darauf, Hilfe und Beistand zu erhalten, wenn sie Zweifel an dem Umständen und an der Angemessenheit einer Behandlung haben. Den behandelnen Arzt von jeder Verantwortung freizusprechen ist genau das falsche Signal und schürt nur das, was en gros in der Bevölkerung an Denken vorherrscht: Ohnmacht vor dem Recht und der Medizin. Wenn SIE es auch anders sehen, so bedeutet das nicht, daß es anders ist: bei vielen Behandlungen wird gegen Verordnungen, Gesetzen und Vereinbarungen verstossen. Das ist die Realität. Pauschal alle Mediziner deswegen als Quacksalber zu verurteilen ist Mumpitz. Doch wenn der Verdacht aufkommt, eine falsche Behandlung könne kausal für den Tod eines Menschen sein, dann muss dieser betreffende Medizinier sich das vorwerfen lassen. Insbesondere dann, wenn es sich um Dinge handelt die direkt und unmittelbar Einfluss auf den Genesungs- oder eben Krankheitsverlauf nehmen. So mögen Sie sich aufplustern und Schimpfen wie ein Rohrspatz, doch das exkulpiert weder Ihren Kollegen, sodann er sich hat was zu Schulden kommen lassen, noch nützt es den Angehörigen die Offenbar erheblichen Zweifel an der Behandlung hatten. Ich kann es nur von der juristischen Schiene aus beurteilen, da ich kein Facharzt bin. Und wie Sie wissen ist jeder Eingriff ein potentielles Delikt, welches lediglich durch Einwilligung "entschärft" wird. In den allermeisten Fällen lag ich, was die Beurteilung des Verhaltens von Medizinern ex post betrifft, richtig. Ebenso was Menschen betrifft, die nicht in der Lage sind sachlich und besonnen zu argumentieren.
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Wie schon erwähnt-bitte doch nochmal genau nachlesen-weder argumentiere ich emotional, noch plustere ich mich auf-ich stelle nur Ihr durch keinerlei Fachkenntnis getrübtes Postulat richtig. Natürlich steht es Ihnen frei haltlose Behauptungen zu posten-allerdings ist es hilfesuchenden Angehörigen gegenüber sehr unfair das jmd, der sich selbst als Laie bezeichnen muß mit vermeintlicher Fachkenntnis protzt und diese Angehörigen zu Klagen animiert die zum Scheitern verurteilt sind. Das mag man an der Bar machen, wenn man sich blamieren will, aber ein Fachforum ist da sicher der falsche Platz. Das Sie Fachtermini durchweg falsch gebrauchen halte ich auch unter "euch" Juristen für sehr unüblich-wobei mir dann doch arge Zweifel nicht nur an Ihrer medizinischen Qualifikation kommen. Aber zurück zum Fall: Niemand spricht dem Patienten/Angehörigen das Recht ab JEDE Behandlung kritisch zu hinterfragen-etwas was sich jeder Arzt wünscht, da man aus Erfahrung(sorry, ganz ohne Expertengremium/Google) weiß das die Compliance bei aufgeklärten Patienten wesentlich besser ist-deswegen sieht man den Patienten als Partner nicht als Kunden. Natürlich sind Ärzte nicht unfehlbar und machen Fehler, kleine, große und auch tragische-und in den meisten Fällen sind wir auch an Aufklärung interessiert(nicht immer, das ist leider so)-nicht nur aus ethischen Gesichtspunkten (wer Fehler macht stehe dazu) auch um einen solchen Fehler nicht nochmal zu machen. Deswegen, wie schon mehrfach gesagt, es gibt für solche Fälle Beauftragte der Krankenkassen, die sicher nicht im Ruch stehen bedingungslos auf Arztseite zu stehen, außerdem Gutachter sowie Schiedsstellen der Patientenverbände. Der Reflexbogen "es könnte ein Fehler passiert sein-klagen- Asche für mich, den Anwalt" scheint mir arg kurz und am Problem vorbei zu gehen-wenn sich der Fall so zugetragen hat wie oben angegeben wird Ihnen/den Angehörigen JEDER Gutachter von einer Klage abraten-weil nicht zu Ersehen ist wo denn das Verschulden des Kollegen sein soll. Selbst wenn man unterstellt das Statin sei ohne Rücksprache abgesetzt worden (und nicht auf Wunsch der Patientin) ist damit immer noch kein kausaler Zusammenhang zum Reinfarkt zu stellen-auch Patienten mit optimaler Therapie erleiden Rezidivinfarkte. Ein Herzinfarkt/KHK ist kein monokausales Geschehen-außer in extrem seltenen Ausnahmefällen (z.b. Gendefekt der eine extreme Hypercholesterinämie bedingt)-sondern entsteht durch Akkumulation von Risikofaktoren über einen langen Zeitraum-z.B. Bluthochdruck, Adipositas, Nikotinabusus, Hyperlipoproteinämie, Diab. mell., familiäre Disposition, Hyperurikämie um nur einige zu nennen. Die Tatsache das die Patientin schon einen Infarkt erlitten hat, heißt das das Gefäßsystem chronisch geschädigt ist-und damit natürlich die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Infarktes deutlich erhöht ist. Auf diesem Boden das Absetzen einer Tablette als monokausale Ursache eines erneuten Infarkts anzuschuldigen ist schlichtweg falsch. Es ist eine verständliche Trauerreaktion das nach Schuldigen gesucht wird, eine Situation die jeder Arzt in seinem Berufsleben erlebt, aber eine Situation die man am besten durch ein Gespräch klärt-meist ist die ursprüngliche Schuldzuweisung eher Wunsch nach Information denn eine echte, ernst gemeinte Anklage. |
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| AW: Recht auf Behandlungsunterlagen? Hallo zusammen, habe nun Zeit mal auf die Antworten einzugehen. Bitte nicht streiten oder gegenseitig beschimpfen. Solange die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, sind es auch unsererseits nur Vermutungen. @Pete 67: Zitat:
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Sie schreiben, dass der Blutzucker auch im Rahmen des Stress entgleist sein kann. Das kann man in dem Fall, sollte es zu einem Gutachten kommen, ja im Nachhinhein "behaupten", oder? Kann man dies irgendwie beweisen oder feststellen? Wir haben Haarreste vom Bett aufbewahrt. Kann denn auch der "kardiogene Schock" der auch im 2. Bericht aufgeführt ist, aufgrund von Stress erfolgt sein, oder auch durch die Herzkathederuntersuchung? Gibt es keine andere Möglichkeit anstelle der Herzkathederuntersuchung, wenn die Gefahr einer Komplikation aufgrund der Grunderkrankung bekannt ist? Woher weiss man, dass nicht bei dieser Kathederuntersuchung ein Fehler gemacht wurde, wodurch es zum kardiogenen Schock kam? Ist dies auch in den Krankenunterlagen der Klinik nachzulesen? Zitat:
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M. und T. unterliegen auch nicht einer "Klagewut". Es soll niemand angklagt oder beschuldigt werden, bis Klarheit durch die Krankenakten vorliegt. Da das ja eigentlich nicht in dieses Forum gehört habe ich bis jetzt davon abgesehen. Anschliessend nun sind die ganzen Befunde des ersten Berichtes aufgeführt: 1. akuter posterolateralinfarkt bei koronarer 1-2-Gefässerkrankung mit akut-Rekanalisation und 2 x Stentimplantation der RCX bei Verschluss im mittleren Drittel sowie noch weiterbestehende 30-40%iger Einengung des RIVA 2. CVRF : arterieller Hypertonus HLP diabetische Stoffwechsellage ---------------------------- Transthorakale Echokardiografie: Linkshypertrophie, umschriebene septal laterale Hypokinesie, gute Kontraktilität der übrigen Wandabschnitte. MI Grad II. AK-Sklerose. Rechtes Herz unauffällig. Linksherzkatheter: Akuter Hinterwandinfarkt, RCX-Verschluss Dilatation: Erfolgreiche Ramus circumflexus-Rekanalisation, PTCA und Stentimplantation Sonografische Abnomen: Beurteilung: linke Niere deutlich verkleinert, DS 5,1 cm, leicht gebuckelte Oberfläche, rechte Niere unauffällig Gefäss Doppler: Ausschluss Nierenarterienstenose bds. Epikrise: inferolateraler Myokardininfarkt. RIVA mit deutlichen Wandveränderungen mit max. 30-40%iger Lumeneinengung. Ramsu circumflexus ist im mittleren Drittel verschlossen und vor dem Verschluss diffus stenosiert. RCA zeigte lediglich Wandunregelmässigkeiten. RCX-PTCA mit Stentimpl.. Weitere Empfehlungen: ausgeprägtes Risikoprofil und bestehende koronare Herzerkrankung erfordert regelmässige EKG-Kontrolle. --------------------------------- Labor: Leuko: 11620/µl, ( 4600-9500; MCHC: 31,4 g/dl, (32.0-36.0); PTT: 42,1 sec (22.0-35.0); LHD 37°C: 764 U/I, (0-246); GOT 37°C: 283 U/l, ( 0-31); CK mx. 37°C: 1816 'U/l, ( 0-145); CK-MB 37°C: 222 U/l, ( 0-25); AP 37°C: 110 U/l, (42-9Cool; Kreatinin: 120 mg/dl, ( 0.60-0.90); Harnsäure: 6.8 mg/ dl, ( 2.3-6.1); Glucose im Serum: 192 mg/dl, (75-115); CRP: 6.8 mg/l, ( 0.0-5.0); CHOL: 224 mg/dl, ( 0-220); Hb A1c ( Hb-Elektrophorese): 6.3 %, ( 4.8-6.0) 13.08.03: Leukozyten/ Stix: 15 / µl, (neg-); Leuko: 10640 / µl, ( 4600-9500); Erythrozyten: 4.06 Mio/ µl, ( 4.20-5.40); HB:11.1 g/dl, ( 12.0-16.0); MCHC: 30.7 g / dl, (32.0-36.0); INR: 1.2 NR, ( 0.9-1.2); PTT: 144.2 sec, ( 22.0-35.0); LDH 37°C: 685 U/l, (0-246); GOT 37°: 136 U/l, ( 0-31); CK 37°: 610 U/l, (0-145); CK-MB 37°: 53 U/l, (0-25); Harnstoff : 54 mg/dl, (10-50); Kreatinin 1.40 mg/dl, ( 0.60-0.90); Gesamteiweiss: 56.8 g/l,(64.0-83.0); Glucose im Serum: 123 mg/dl, (75-115); K: 3.50 mval/l, (3.60-4.80); CRP: 8.9 mg/l, ( 0.0-5.0) 19.08.03: MCHC:31.5 g/dl, (32.0-36.0); Thrombo: 401000/µl,(150000-400000); LHD 37°: 369 U/l, (0-246); Kreatinin: 1.21 mg/dl,(0.60-0.90) ----------------------------------------------------------- @Pete 76: Zitat:
Das denken wir auch, Alternativen wären gut gewesen. Mit der Diabetes denken wir ebenso. Zitat:
Wird alles hoffentlich durch die Einsicht in die Unterlagen geklärt. Mehr wollen wir auch nicht. Nur Sicherheit, ob alles getan wurde. Zitat:
Alles in allem, kann man sich "kaputt" ärgern, dass man sich den ersten Krkhs.-Bericht nicht eher mal vorgenommen hat, denn meine Mutter hat sich damit nicht befasst. Aber, und das ist auch der Grund dass es zu der unter dem Beitrag " Rettungseinatz" geschilderten Situation kam. Wenn meine Mutter vom Arzt nach Hause kam, hiess es immer, es sei nun alles in Ordnung, super, alles Bestens. Zudem waren alle der Meinung, dass sie bei monatlichem Arztbesuch bestens versorgt ist. Darauf hätte man sich besser nicht verlassen. Lieben Gruss Suse |
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