Dies ist eine Diskussion zu Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Wenn sich jemand ein Heil- und Kostenplan erstellen lässt. Kann das in Rechnung gestellt werden? Geht das auch 1 1/2 Jahre danach? LG kuyaykim |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Ich weiß nicht, worunter es zählt. Es handelt sich um Implantate. LG kuyaykim |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Der Patient wäre gesetzlich. Ich war mir nicht sicher, ob Implantate eine Kassenleistung sind oder nicht. LG kuyaykim |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Wurde dezidiert der Heil- und Kostenplan in Rechnung gestellt oder eine begonnene Behandlung? Wie hoch war denn die Rechnung?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Es wurde der Heil- und Kostenplan in Rechnung gestellt. Mit einer Behandlung wurde nicht begonnen. Der Betrag ist nicht hoch (29) aber halt nach 1 1/2 Jahren und ohne vorher einen Ton zu sagen. LG kuyaykim |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan rechtlich ist es egal, ob gesetzlich oder privat versichert. heil-und kostenplan für implantologische leistungen ist immer ein privater heil-u.kostenplan und kann somit dem patienten in réchnung gestellt werden. daß man da als zahnarzt erstmal abwartet, wie sich der patient entscheidet, ist durchaus verständlich. |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Auch der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung und die liegt halt bei drei Jahren! |
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| AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan Zitat:
Ist bei einem gestzl. Versicherten ein Implabntat geplant, so ist auch ein Heil- und Kostenplan der üblichen Art zu erstellen. In diesem Heil- und Kostenplan wird die Regelversorgung aufgeführt und von der gesetzl. KK übernommen. Das Implantat ansich wird gesondert in einer Mehrkostenvereinbarung verankert. Der eigentliche HKP und seine Erstellung bleiben deshalb kostenfrei. Zitat:
Gruß Pro |
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