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Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2009, 12:52
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Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Hallo!
Wenn sich jemand ein Heil- und Kostenplan erstellen lässt. Kann das in Rechnung gestellt werden? Geht das auch 1 1/2 Jahre danach?
LG
kuyaykim
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 11:45
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Zitat:
Zitat von kuyaykim
Hallo!
Wenn sich jemand ein Heil- und Kostenplan erstellen lässt. Kann das in Rechnung gestellt werden?
Handelt es sich um eine Privatleistung oder eine Kassenleistung? Bei einer Kassenlesitung ist die Erstellung eines HKP kostenfrei.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 16:33
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Ich weiß nicht, worunter es zählt. Es handelt sich um Implantate.

LG
kuyaykim
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 16:40
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Zitat:
Zitat von kuyaykim
Ich weiß nicht, worunter es zählt. Es handelt sich um Implantate.
Ist mir schnuppe was eingesetzt wird. Ist der Patient gesetzlich oder privat versichert?

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 12:18
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Der Patient wäre gesetzlich. Ich war mir nicht sicher, ob Implantate eine Kassenleistung sind oder nicht.

LG
kuyaykim
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  #6 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 12:27
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Wurde dezidiert der Heil- und Kostenplan in Rechnung gestellt oder eine begonnene Behandlung?

Wie hoch war denn die Rechnung?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 20:10
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Es wurde der Heil- und Kostenplan in Rechnung gestellt. Mit einer Behandlung wurde nicht begonnen. Der Betrag ist nicht hoch (29€) aber halt nach 1 1/2 Jahren und ohne vorher einen Ton zu sagen.

LG
kuyaykim
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  #8 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 10:49
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

rechtlich ist es egal, ob gesetzlich oder privat versichert. heil-und kostenplan für implantologische leistungen ist immer ein privater heil-u.kostenplan und kann somit dem patienten in réchnung gestellt werden.
daß man da als zahnarzt erstmal abwartet, wie sich der patient entscheidet, ist durchaus verständlich.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 14:38
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Auch der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung und die liegt halt bei drei Jahren!
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  #10 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 08:48
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AW: Rechnung 1 1/2 Jahre nach Aufstellung von Heil- und Kostenplan

Zitat:
Zitat von wbdz14
rechtlich ist es egal, ob gesetzlich oder privat versichert. heil-und kostenplan für implantologische leistungen ist immer ein privater heil-u.kostenplan und kann somit dem patienten in réchnung gestellt werden.
Falsch!!!

Ist bei einem gestzl. Versicherten ein Implabntat geplant, so ist auch ein Heil- und Kostenplan der üblichen Art zu erstellen. In diesem Heil- und Kostenplan wird die Regelversorgung aufgeführt und von der gesetzl. KK übernommen. Das Implantat ansich wird gesondert in einer Mehrkostenvereinbarung verankert. Der eigentliche HKP und seine Erstellung bleiben deshalb kostenfrei.
Zitat:
Zitat von schielu
Auch der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung und die liegt halt bei drei Jahren!
Auf die Verjäährung würde ich garnicht eingehen, sondern vielmehr auf die Verwirkung der Rechnung. Das Thema hatten wir schon einmal.

Gruß

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