Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Psycho-Gutachten

Dies ist eine Diskussion zu Psycho-Gutachten innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 12.11.2009, 18:53
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Psycho-Gutachten

Moin,

nehmen wir an,

jmd. würde einem Gutachter in einer Sitzung vorenthalten, daß er an einer Depression leide ( aus Furcht vor beruflichen Nachteilen, die nach so einer Diagnose folgen könnten).

In einem Zivilprozeß hätte er sich dann entschieden, daß es doch besser wäre, zu erklären, daß er an einer Depression leide.

Der anwesende Gutachter behauptet dann, dies träfe nicht zu, das hätte er in der mehrstündigen Begutachtung bemerkt.

Hat er da recht? Denn er kann ja nicht in den Kopf desjenigen hineinsehen, und es kann ja auch nicht nur kontinuierlich, sondern auch phasenweise auftreten?
Gutachter somit unfehlbar?
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Alt 12.11.2009, 19:09
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AW: Psycho-Gutachten

Zitat:
Zitat von Moxa
Hat er da recht? Denn er kann ja nicht in den Kopf desjenigen hineinsehen, und es kann ja auch nicht nur kontinuierlich, sondern auch phasenweise auftreten?
Das kann man nur bei Kenntnis des Einzelfalls beurteilen. Das Thema Simulation und auch Dissimulation ist ein weites Spielfeld für beide Seiten.
Zitat:
Zitat von Moxa
Gutachter somit unfehlbar?
Natürlich nicht - aber ein Problem für den Patienten, denn wird dem Gutachter Glauben geschenkt, muss er mit einem Gegengutachten anstinken.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 18:02
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AW: Psycho-Gutachten

Danke für die Antwort Humungus,

Zitat:
Zitat von Humungus
Das Thema Simulation und auch Dissimulation ist ein weites Spielfeld für beide Seiten.
Eben.
Wenn einer Beim Arzt / Gutachter sagt, er hätte eine Depression,

so wird der doch dem Klienten nicht sagen: nein, Sie auf keinen Fall, oder?
Weil das ja auch kein Dauerzustand ist, und in verschiedenster Form auftreten kann.

Wie kann er dann andersrum behaupten, jemand, der dies erst nachträglich äußert, hätte bestimmt keine Depression, sonnst hätte er das bemerkt?

Diqualifiziert er sich mit dieser Einschätzung nicht selbst als unglaubwürdig?

Noch ein Beispiel:
man geht zu 10 Ärzten/Gutachtern: wieviele von denen würden bei einer behaupteten Depression sagen:

Nein, das kann bei Ihnen nicht sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 19:12
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AW: Psycho-Gutachten

Zitat:
Zitat von Moxa
Wenn einer Beim Arzt / Gutachter sagt, er hätte eine Depression,

so wird der doch dem Klienten nicht sagen: nein, Sie auf keinen Fall, oder?
Doch. In manchen Fällen ist das möglich.
Zitat:
Zitat von Moxa
Weil das ja auch kein Dauerzustand ist, und in verschiedenster Form auftreten kann.
Zu einer gründlichen Untersuchung gehört eine Anamnese, also unter anderem eine Erhebung der Krankheitsgeschichte. Bei einer Depression stehen verschiedene Testbatterien zur Verfügung. Auch diese können Hinweise geben. Und die Erfahrung des Gutachters kann schon dazu führen, dass er einen Patienten für nicht depressiv hält.
Zitat:
Zitat von Moxa
Wie kann er dann andersrum behaupten, jemand, der dies erst nachträglich äußert, hätte bestimmt keine Depression, sonnst hätte er das bemerkt?
Weil die Anamnese, das Verhalten des Patienten und die Testergebnisse dagegen sprechen. Der Gutachter wird seine Ergebnisse begründen können und müssen, wenn sein Gutachten angegriffen wird. Je kompetenter der Angriff ist, umso höher ist die Anforderung an seine Rechtfertigung.
Zitat:
Zitat von Moxa
Diqualifiziert er sich mit dieser Einschätzung nicht selbst als unglaubwürdig?
In erster Linie hat sich der Patient als unglaubwürdig dargestellt! Der Gutachter wird dann unglaubwürdig, wenn seine Ergebnisse einer Nachprüfung nicht standhalten.
Zitat:
Zitat von Moxa
Noch ein Beispiel:
man geht zu 10 Ärzten/Gutachtern: wieviele von denen würden bei einer behaupteten Depression sagen:

Nein, das kann bei Ihnen nicht sein?
Das ist generell nicht zu sagen, es hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist die Erfahrung und das Geschick des Gutachters, in Verbindung mit seinen Qualitäten in der Untersuchung.
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Alt 13.11.2009, 21:09
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AW: Psycho-Gutachten

Danke für die Antwort Humungus,


Zitat:
Zitat von Humungus
Weil die Anamnese, das Verhalten des Patienten und die Testergebnisse dagegen sprechen.
Nehmen wir an,
Ziel des Gutachtens war nicht die Feststellung einer Depression, sondern was anderes.
Deshalb wurde dies hier nicht gezielt überprüft.
Der Gutachter will es so im Lauf der mehrstündigen Begutachtung "erkannt" haben (daß keine vorhanden sei).

Zusatzfrage:
Muß dem RA des Patienten das Begleitschreiben des Gutachters an das Gericht mitgeteilt werden?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 21:24
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AW: Psycho-Gutachten

Zitat:
Zitat von Moxa
Ziel des Gutachtens war nicht die Feststellung einer Depression, sondern was anderes.
Deshalb wurde dies hier nicht gezielt überprüft.
Der Gutachter will es so im Lauf der mehrstündigen Begutachtung "erkannt" haben (daß keine vorhanden sei).
Üblicherweise verfügt ein Gutachter auch über Unterlagen der behandelnden Ärzte. Teilweise ganze Schuhkartons voll. Es ist wenig wahrscheinlich, dass eine bestehende Depression unerwähnt geblieben wäre.

Was war das eigentlich für ein Gutachter und was hatte er für einen Gutachtenauftrag? Und um was ging es denn? Rente?

Zitat:
Zitat von Moxa
Muß dem RA des Patienten das Begleitschreiben des Gutachters an das Gericht mitgeteilt werden?
Das sollte Dir jemand beantworten, der sich im Prozessrecht auskennt. Ich hab da keine Ahnung.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 01:43
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AW: Psycho-Gutachten

Danke für die Antwort Humungus,


Zitat:
Üblicherweise verfügt ein Gutachter auch über Unterlagen der behandelnden Ärzte. Teilweise ganze Schuhkartons voll. Es ist wenig wahrscheinlich, dass eine bestehende Depression unerwähnt geblieben wäre.
Der Gutachter weiß ja nur, was man ihm mitteilt, bzw. auf den
Tisch legt.
Es gab in der Tat bereits vor 12 Jahren von einem Facharzt ein Attest mit der Diagnose Depression. Dies wurde dem Gutachter nicht mitgeteilt.
Später als man dachte, es wär doch besser, dies vorzutragen, in der Verhandlung dem Gericht mitgeteilt. Der (anwesende) Gutachter spielte das daraufhin total runter, das hätte keine Bedeutung.


Zitat:
Was war das eigentlich für ein Gutachter und was hatte er für einen Gutachtenauftrag? Und um was ging es denn? Rente?
Es war ein Psycho-Gutachter, und es ging um die Klärung, ob eine verminderte Arbeitsfähigkeit vorläge.
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Alt 14.11.2009, 08:56
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AW: Psycho-Gutachten

Zitat:
Zitat von Moxa
Es war ein Psycho-Gutachter, und es ging um die Klärung, ob eine verminderte Arbeitsfähigkeit vorläge.
Dann müsste man darüber diskutieren, ob die Depression, wenn sie vorhanden wäre, tatsächlich einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hat. Eine leichte Depression sollte das nicht schaffen, und eine schwere Depression hätte ihren niederschlag in die Unterlagen gefunden, beispielsweise bei den Medikamenten. Ein Bericht von vor 12 Jahren muss nicht unbedingt eine jetzige Depression bestätigen, weil es bei der manchmal auch Spontanremissionen ("SelbstheilunG") gibt. Und wenn in der letzten Zeit eine Depression vorgelegen hätte, wäre die auch irgendwo drin gewesen.

Oder hat der Patient nur wenige Ärzte von der Schweigepflicht befreit, dem Gutachter also die Informationen "ausgewählt"?

Wenn der Gutachter ein Psychiater ist, wird der Patient als Laie schwer argumentieren können. Natürlich kann man - insbesondere mit Übung oder Absicht - einem Gutachter auch vieles vormachen, also simulieren oder dissimulieren. Das Problem hier wird aber sein, dass zurzeit eher die Aussage des Gutachters zählen wird, weil der Patient so herkommt, als habe er die Depression "mal schnell dazuerfunden". Da müssen gewichtige Argumente her.
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Alt 14.11.2009, 16:18
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AW: Psycho-Gutachten

Danke für die Antworten Humungus, Goldbart

Zitat:
Zitat von Humungus
Oder hat der Patient nur wenige Ärzte von der Schweigepflicht befreit, dem Gutachter also die Informationen "ausgewählt"?
Es wurde kein anderer Arzt befragt, bzw. von der Schweigepflicht entbunden.

Zitat:
Zitat von Humungus
und eine schwere Depression hätte ihren niederschlag in die Unterlagen gefunden, beispielsweise bei den Medikamenten.
Nicht unbedingt:
Der fragliche Patient hat selbst zweimal im Krhs. gearbeitet, u.a. in der Psychiatrie, kennt also den Medizin-Betrieb.
Deshalb hat er eine "Arzt-Phobie". D.h. er hat zwar einen Hausarzt, geht da aber selten hin, bzw. hat den schon jahrelang nicht mehr gesehen. Er hält Ärzte eher für Quaksalber und Kurpfuscher, und behandelt sich lieber selbst: von
Medikamente, insbesondere Psychopharmaka, hält er nichts ("Pharma-Mafia"), er bevorzugt "Hausmittel / Volksmedizin".

Zitat:
Zitat von Humungus
Das Problem hier wird aber sein, dass zurzeit eher die Aussage des Gutachters zählen wird, weil der Patient so herkommt, als habe er die Depression "mal schnell dazuerfunden".
Genau so sieht es der Patient auch: er meint, hätte er die Depression gleich zugegeben, hätte keiner was dagegen gesagt, (weil genug Gründe vorliegen, und weil man auch schwer das Gegenteil nachweisen kann).
Also müßte er ein aktuelles Attest einreichen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
"innere Kündigung"
Das trifft es auch gut (wenn man überhaupt noch arbeiten kann, und der Patient kann es eben nur eingeschränkt. Behauptet er zumindest. Was widerum bestritten wird. Das ist der Streitgegenstand.).
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  #10 (permalink)  
Alt 14.11.2009, 16:42
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AW: Psycho-Gutachten

Zitat:
Zitat von Moxa
Der fragliche Patient hat selbst zweimal im Krhs. gearbeitet, u.a. in der Psychiatrie, kennt also den Medizin-Betrieb.
Dann weiß er auch, dass für solch ein Gutachten normalerweise auch alte Unterlagen angefordert werden. Bei der Prüfung einer Arbeitsfähigkeit liegt normalerweise schon eine nicht unerhebliche Krankengeschichte vor.
Zitat:
Zitat von Moxa
Er hält Ärzte eher für Quaksalber und Kurpfuscher, und behandelt sich lieber selbst: von Medikamente, insbesondere Psychopharmaka, hält er nichts ("Pharma-Mafia"), er bevorzugt "Hausmittel / Volksmedizin".
Na, dann kann er froh sein, dass das noch hilft. Er sollte aus der Psychiatrie genügend Erkrankte kennen, denen "Hausmittel" nicht helfen können.
Zitat:
Zitat von Moxa
Genau so sieht es der Patient auch: er meint, hätte er die Depression gleich zugegeben, hätte keiner was dagegen gesagt, (weil genug Gründe vorliegen, und weil man auch schwer das Gegenteil nachweisen kann).
Das wäre der eindeutig bessere Weg gewesen. Der Patienten hat wahrscheinlich die Meinung über seine Arbeitsfähigkeit geändert. Die Gründe dazu wird er kennen - falls er nicht unter Stimmungsschwankungen leidet, die ihn beeinflussen.
Zitat:
Zitat von Moxa
Also müßte er ein aktuelles Attest einreichen?
Das wäre wohl das absolute Minimum. Besser wäre ein Gutachten eines Psychiaters, der auf die Depression ausführlich eingeht und darauf hinweist, dass diese nicht nur aktuell ist. Damit hätte man ein Argument gegen das anzuzweifelnde Gutachten.
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