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PsychKG und Meldepflicht?

Dies ist eine Diskussion zu PsychKG und Meldepflicht? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 19:53
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PsychKG und Meldepflicht?

Frau M. wurde per PsychKG in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die richterliche Anhörung erfolgte. Nach 8 Tagen wurde das PsychKG aufgehoben. Ein entsprechendes Schreiben des Gerichts erhielt Frau M. Hier war auch vermerkt auf eine Weiterleitung zum Ordnungsamt etc. wird verzichtet.
Allerdings informierte der behandelnde Klinikarzt dennoch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr.
Ist das rechtlich in Ordnung?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 20:10
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

fiktiv: welches bundesland?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 20:41
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

NRW
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:00
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

Die Weitergbe der Daten durch den Arzt an andere Behörden stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) dar. Das RIS folgt aus den Art. 1 iVm 2 Grundgesetz und wurde erstmals durch das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 bestätigt und ausformuliert. Dieses Recht gilt jedoch nicht schrankenlos. Darin darf aufgrund eines Gesetztes eingegriffen werden, sh. Art 2 Abs. 2 Satz 3 GG: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das PsychGG NRW ist ein solches Gesetz.

In § 15 bestimmt es:

§ 15 PsychKG NRW - Beendigung der Unterbringung

Ordnet das Gericht nicht die Fortdauer der Unterbringung an, sind die Betroffenen nach Ablauf der festgesetzten Unterbringungszeit durch die ärztliche Leitung zu entlassen. 'Von der bevorstehenden Entlassung sind zu benachrichtigen:

1. das Gericht,
2. der Sozialpsychiatrische Dienst der unteren Gesundheitsbehörde,
3. die Ärztin, der Arzt und die Psychotherapeuten, die die Betroffenen vor der Unterbringung behandelt haben,
4. die örtliche Ordnungsbehörde, die die Unterbringung veranlasst hat,
5. die gesetzliche Vertretung der Betroffenen,
6. Bevollmächtigte nach § 1906 Abs. 5 BGB und
7. von den Betroffenen benannte Personen ihres Vertrauens.


Der unter Pkt 2 erwähnte Sozialpsychiatrische Dienst ist ein Teil des Gesundheitsamts. Die örtliche Ordnungsbehörde, die die Unterbringung veranlaßt hat, ist in der Regel die Feuerwehr, denn dort gibt es speziell ausgebildete Vollzugsbeamte, die Einweisungen nach dem PsychKG veranlassen dürfen.

Insofern gibt es rechtlich nichts zu beanstanden.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:16
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

Danke für die ausführliche Antwort.
Ist das aber auch der Fall, wenn das Gericht schreibt, dass auf Weiterleitung verzichtet wird?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:21
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

Zitat:
Zitat von batavia Beitrag anzeigen
Ist das aber auch der Fall, wenn das Gericht schreibt, dass auf Weiterleitung verzichtet wird?
An wen hat das Gericht geschrieben?

Und wie könnte dieses fiktive Schreiben genau formuliert sein?
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  #7 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:26
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

Zitat:
Zitat von batavia Beitrag anzeigen
Ist das aber auch der Fall, wenn das Gericht schreibt, dass auf Weiterleitung verzichtet wird?
dann ist das "dumm gelaufen" und die eine hand wußte nicht, was die andere tut. da kann man aber nichts weiter machen. im krankenhaus läuft die benachrichtigung normalerweise "automatisch". falls nämlich nachher was passieren sollte, wären sie unter umständen haftbar zu machen, wenn sie die entlassungsinfo nicht weitergegeben hätten und sie sind übers psychkg legitimiert das zu tun. mich wundert sowieso, dass das gericht verfügen kann, dass die info nicht weiter gegeben wird...
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  #8 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:30
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

Das Schreiben war an die Betroffene gerichtet. Sie bekam die schriftliche Mitteilung des zuständigen Richters, dass der Beschluß mit dem xxxx 2011 aufgehoben ist. Dann der Satz (sinngemäß), dass von einer Weitergabe an Behörden wie Ordnungsamt abgesehen wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:34
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

Unter diesen Umständen sehe ich das genau wie zeiten in ihrer Antwort unter #7 zu diesem Thema.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:40
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AW: PsychKG und Meldepflicht?

Ok, nochmals Danke!
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