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PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Dies ist eine Diskussion zu PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 24.12.2008, 03:46
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PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Angenommen Lise und Fred wohnen nach 2 jähriger Beziehung seit einigen Monaten in einer gemeinsamen Wohnung. Nebenbei werden noch die alten Wohnungen bezahlt, bis zum endgültigen Umzug. Fred war unsicher ob er nach langem Single-Dasein in einer Partnerschaft leben kann. Lise hatte ihm angeboten, bis zum Ende ihrer Ersparnisse mit ihm Probezuwohnen, damit er sich besser entscheiden kann. Nach einigen Monaten entscheidet er, daß es ihm gefällt und schliesst einen unbefristeten Mietvetrag für diese Wohnung ab. Lise überlässt ihm den Mietvertrag damit er sich nicht abhängig fühlt. Der Umzug wird auf ein bestimmtes Datum vereinbart und alles gemeinsam dafür vorbereitet, inklusive Anschaffung von Schränken und Teppichen und einem Nachmieter für Freds Wohnung.
2 Tage vor dem Umzug inszeniert Fred einen Streit aus einem harmlosen Missverständnis (im Zug: welcher Bahnhof ist der nächste?), droht den Umzug abzusagen und nimmt sich das Recht sich in seiner Wohnung zu verschanzen. Auch das Telefon nimmt er nicht ab.
Am Vorabend des Umzugs geht er doch ans Telefon (weil er die Anrufernummer nicht kannte) und Lise, gefrustet vom Verhalten ihres Lebensgefährten und verwirrt, da Sie ja nicht weiß was eigentlich los ist, schimpft ihn aus und wirft ihm einige Sachen an den Kopf.
Das tut ihr gleich danach wieder leid und sie ruft zurück um sich zu entschuldigen, Fred nimmt aber nicht ab. Nach mehreren erfolglosen Versuchen fährt Lise zu seiner Wohnung und klingelt an der Wohnungstür. In der 1 Zimmer-Wohnung rührt sich nichts. Die Tür ist von innen zugeschlossen, der Schlüssel steckt. Nach weiteren erfolglosen Versuchen der Kontaktaufnahme macht sich Lise Sorgen und ruft durch die verschlossene Tür, daß sie die Polizei ruft und nach ihm schauen lässt wenn er kein Lebenszeichen von sich gibt.
Nichts passiert.
In Zweifel und Sorge ruft Lise die Polizei und bittet, daß man nach ihrem Lebensgefährten sehen soll, da sie Angst hat, er könnte sich was angetan haben. Fred litt seit sie ihn kannte unter Panikattacken und Angstzuständen. Auch bei seinem letzten geplanten, eigenen Umzug im Vorjahr, der daraufhin von ihm abgesagt wurde.
Die Polizisten lassen Lise vor der Haustür warten und gehen zur Wohnungstür im 2. Stock. Fred öffnet sofort die Tür und behauptet, er hätte sich von Lise getrennt und sie würde das nicht akzeptieren, ihn verfolgen und ihm auflauern, Telefonterror machen, usw, ob die Polizei ihr nicht Hausverbot erteilen könne.
Lise konnte ja zu alledem nichts sagen, da sie vor der Haustür wartete, bekam aber das Haus- und Hofverbot erteilt, da man Fred geglaubt hatte.
Lise fährt weinend nach Hause und hofft, das Fred sich abregt, da sie sich nicht vorstellen kann, daß er wirklich dieses lange vorbereitete und heißersehnte Ereignis absagen könnte.
Am nächsten Morgen erhält sie nur die sms: Umzug abgesagt! und Die Möbel werde ich behalten. Die Möbel waren aber schon bei ebay verkauft, auf Lises Namen.
Lise ruft sofort bei Fred an, aber sein Handy ist ausgeschaltet.
Sie ruft einen Freund an und bittet ihm mit Fred zu reden und ihn wieder auf den Teppich zu holen. Dieser ruft bei Fred an, glaubt dem aber wiederrum die erlogene Trennungsgeschichte und sagt Lise, sie solle das akzeptieren.
Lise ist vollkommen verzweifelt und schreibt eine sms an Fred, daß sie sich dann ja auch gleich umbringen könne, wenn er das hier jetzt wirklich alles mit ihr macht. Das sie ihm 30 Minuten Zeit gibt sich zu melden und selbst was dazu zu sagen.
Nach 30 Minuten steht der Kumpel vor der Tür, Fred hätte ihn geschickt weil sie sich umbringen will. Da verliert Lise die Nerven und schimpft, wie oft er sich denn noch von Fred auf sie ansetzten lassen will. Fred benutze ihn ihr die Trennung auszurichten, jetzt benutze er ihn Lise zu beruhigen. Beides wäre seine Aufgabe.
Der Kumpel hatte auch Fred bestellt und will eine Einigung erreichen. Lise verlangt ein Gespräch mit Fred und mindestens einige Stunden Zeit dafür, denn sie weiß das Fred versuchen wird sich nach 3 Minunten aus dem Staub zu machen. Fred sagt er will keine 30 Minuten. Der Kumpel vermittelt auf 90 Minuten als Mittelmaß für heute und verabschiedet sich, da er noch arbeiten muß, will aber in zwei Stunden wiederkommen.
Fred betritt Lises Wohnung und setzt sich aufs Sofa. Lise setzt sich auf einen Stuhl auf der anderen Seite des Raumes und fragt Fred nach dem Motiv für sein Handeln. Fred sagt, sie dürfe ihm keine Vorwürfe machen worauf Lies wissen will wie sie ihn nach all dem ansprechen soll ohne vorwurfsvoll zu sein. Fred steht auf und will das Zimmer verlassen, Lise fragt wo er hin wolle. Zur Toilette. Lise geht vor und zieht vorsichtshalber den Schlüssel von der Wohnungstür ab, weil Fred schon mehrfach die Zweisamkeit verlassen hat um eine Szene in der Öffentlichkeit zu inszenieren in der er Lise vorführen und durch Aussenstehende aburteilen lassen kann.
Offenbar wollte Fred nicht zur Toilette, denn jetzt geht er zur Balkontür, scheitert aber daran sie zu öffnen. Anschliessend geht er doch ins Bad, versucht aber dort auch nur das Fenster zu öffnen und begreift auch dort das System nicht. Lise fragt was er nun wirklich wolle. Schliesslich läuft er an ihr vorbei zur Wohnungstür, trommelt mit den Fäusten dagegen und schreit laut: Polizei, jemand rufe die Polizei, ich werde angegriffen, zu Hilfe, Polizei.... usw.
Lise steht fassungslos daneben und hört wie alle Bewohner des 7-Parteien-Wohnhauses vor ihrer Wohnungstür zusammenlaufen und schreien: Lassen Sie den Mann in Ruhe! Lise schreit zurück, daß sie gar nichts mache, nur dastehe. Unterdessen macht Fred unbeirrt weiter.
Lise begreift bald seinen Plan. Die Nachbern WERDEN die Polizei rufen wenn das noch ein Minute länger dauert und dann hat Fred automatisch gleich 7 Zeugen auf einen Schlag, die bezeugen können, daß Lise ihn in ihrer Wohnung angegriffen hat. Sie erkennt auch, wie wasserdicht dieser Plan ist sie in Teufelsküche zu bringen, da es wohl niemand für möglich halten wird, was wirklich passiert ist und man sie wenn nicht für gewalttätig, dann doch für irre halten wird sich so eine Version der Geschichte auszudenken.
Sie kann Fred nicht anrühren, denn dann hat er genau das erreicht was er versucht. In Panik geht sie in die Küche, greift sich ein Brotmesser und droht sich das in den Bauch zu rammen wenn er nicht augenblicklich aufhört. Fred hört sofort auf. Lise stellt das Messer weg, schliesst die Tür auf und Fred verlässt das Haus.
Nachdem Lise eine Weile Rotz und Wasser geheult hat beschliesst sie mit dem Fahrrad durch den dunklen Abend zu fahren.
Als sie vom Parkplatz auf die Strasse rollt entdeckt sie Fred hinter einer Hecke stehend. Sie steigt vom Rad und spricht ihn an. Ob er jetzt doch reden wolle oder warum er sich dort aufhalte. Fred sagt er wolle reden. Lise will dann wieder reingehen aber Fred will nicht rein sondern auf dem Parkplaz reden. Das wiederum möchte Lise nicht weil die Nachbarn alles belauschen können (und erfahrungsgemäß auch werden) und weil es draussen sehr kalt ist. Sie bittet um einen anderen Vorschlag aber Fred will nur den Parkplatz. Lise willigt vorerst ein aber Fred druckst nur herum und sagt nichts wirklich, nebenbei sieht er auf die Uhr und immer die Strasse runter. Als Lise ein Polizeiauto die Strasse heraufkommen sieht begreift sie endlich, daß Fred nur versucht hat sie daran zu hindern den Ort zu verlassen.
Den Polizisten zeigt Fred die sms, die er auf seinem Handy hat. Lisa wird aufgefordert ins Polizeiauto zu steigen. Sie bittet darum noch ihre Katze herauslassen zu dürfen, auch mit Begleitung eines Beamten, aber das wird ihr nicht gewährt. Also steigt sie ein, unter aller Nachbarn Augen, und wird zum Polizeipräsidium gefahren. Dort sitzt sie ca. 1 Stunde lang auf einem Stuhl in einem Büro mit zwei Polizisten, die bei Google irgendwas über Aale nachschlagen, und wartet darauf, daß eine bestellte Notärztin eintrifft. Den zweimaligen Gang zur Toilette darf sie nur in Begleitung einer Polizistin unternehmen und keine Tür zumachen.
Als die Ärztin eintrifft grüsst sie knapp und verlangt barsch die Krankenversichertenkarte. Als Lise nicht gleich begreift sagt sie daß das hier eine ärztliche Behandlung sei. Dann verlangt sie 10 Euro, schliesslich sei das ein Notfall. Lise zahlt.
Fred wird hereingeführt und auf die andere Seite gesetzt. Im Raum befinden sich der grimmig dreinblickende Herr vom Ordnungsamt, mehrere Polizisten, die Ärztin, Fred und Lise. Die Ärztin fragt was denn nun los gewesen sei. Lise sagt Fred solle zuerst sprechen. Fred behauptet Lise wäre mit dem Messer auf ihn losgegangen was Lise sofort dementiert. Dann behauptet er Lise hätte sich die Haare ausgerissen (Lise hatte sich die Haare kürzer geschnitten), was aber ohnehin gar nichts mit dieser Sache zu tun hat, was Lise auch sofort einwendet. Dann beginnt Fred laut zu weinen und die Ärztin wendet sich ihm zu und sagt daß er ja ganz fertig sei und unbedingt Hilfe bräuchte. Sie würde ihm helfen, er solle doch in ihre Praxis kommen, sie gebe ihm ihre Nummer. Die sie sogleich notierte und dann mit Fred den Raum verließ.
Lisa bekommt langsam Panik und sagt, daß sie ihren Anwalt und ihren Vater anrufen will. Der Anwalt ist nicht vor Ort sondern unterwegs und könnte sich erst am nächsten Tag darum kümmern. Der Vater, selbst Mediziner, verlangt mit der Notärztin sprechen zu dürfen.
Diese übernimmt das Telefon und verlässt den Raum. Trotzdem hört Lise, wie sie auf dem Flur immer nur widerholt, daß Lise sehr anstrengend wäre, worüber sie sich wundert, hatte sie doch kaum ein Wort gesagt. Der Vater stellt klar, daß die Geschichte so nicht stimmen kann, schliesslich kenne er seine Tochter seit fast 40 Jahren, und bittet die Notärztin von einer Einweisung abzusehen. Irgendwann bringt diese das Telefon zurück und verlässt erneut den Raum. Lise nimmt an, daß sie wiederkommt um mit ihr zu sprechen sobald sie Fred "verarztet" hat.
Als nächstes treten zwei Sanitäter ins Zimmer und fordern Lise unfreundlich auf mitzukommen. Lise versteht nicht und fragt nach der Ärztin, schliesslich hatte man sie doch gar nicht gehört, geschweige denn mit ihr über Vorfälle oder Zusammenhänge gesprochen. Die Polizisten richten ihr aus, daß die Ärztin bereits weggefahren sei und daß sie nun in die geschlossenen Abteilung der Psychiatrie verlegt würde.
Zwei Polizisten und zwei Sanitäter bringen Lise in die Abteilung wie einen Schwerverbrecher. Der Dienst-Arzt sagt nur, daß er vollkommen überrascht sei, wer nun gekommen sei, und das Lise meilenweit von dem entfernt sei was man ihm angekündigt hat. Nach einer Eingangsuntersuchung wird Lise auf einem Notbett im Fernsehraum einquartiert, da keine Betten zur Verfügung standen. Im Entlassungsbrief steht als Einweisungsgrund Lise habe versucht ihren Freund zu töten.
Am nächsten Tag ist die hinzugerufene Richterin die erste, die sich die Geschichte mal anhört und Lise anschliessend entlässt.
Wenige Tage später verstirbt Lises Vater. Als Lise aus der Leichenhalle kommt fährt Fred auf dem Fahrrad an ihr vorbei ohne sie zu erkennen. Lise klopft ihm auf die Schulter um ihm zu sagen, daß ihr Vater gestorben ist. Fred hält erst viele Meter weiter an, sieht Lise hasserfüllt an und radelt davon. Den Vermietern der Wohnung die er inzwischen einfach gekündigt hat, mit denen er sich anschliessend traf erzählte er Lise habe ihn vom Fahrrad gerissen.
Er nimmt seine persönliche Dinge aus der Wohnung und behauptet, daß alles andere Lise gehört, auch alles was im Einvernehmen angeschafft wurde, wie Schränke, Teppiche, Geschirr, Gardinen und verlangt von Lise alles innerhalb einer Woche auszuräumen (obwohl der Mietvertrag noch 3 Monate läuft). Lise hat weder die körperliche Kraft, das Auto, die Unterstellmöglichkeit noch die Finanzen das alleine zu leisten. Vor allem ist sie nun psychisch nicht dazu in der Lage. Fred droht alles zu vernichten.
Er versucht hintenherum Leute zufinden, die Lises Eigentum aus der Wohnung holen und in ihren Kellern verschwinden lassen. Einige findet er und es verschwinden einige Kisten. Mehr Leute stehen schon in den Startlöchern aber Lise kann die Abholung noch verhindern weil sie rechtzeitig davon erfährt.
Eine von Lise eingereichte einstweilige Verfügung zur Rettung ihrer Habseligkeiten wird vom Richter abgewiesen, mit der Begründung, daß die Geschichte unglaubwürdig sei.
Lise kontaktiert die Notärztin und stellt diese zur Rede. Die ist nun eher kleinlaut und gelobt den Termin nachzuholen, den sie Lise ja nicht wirklich gegeben hat und teilt ihr einen Termin in 2 Wochen mit.
Eine Woche später ruft sie an und meint, daß sie den Termin nun doch nicht wahrnehmen kann ohne ihn erneut abzurechnen (plus die 10 Euro Praxisgebühr versteht sich), da sie sich das als Ärztin nicht leisten kann, sie hätte auch Unkosten, das müsse Lise verstehen. Lise, als Hartz4-Empfänger versteht das nicht und erinnert sie an ihr gegebenes Wort und die Vereinbarung aber die Ärztin sagt den Termin ab.
Eine Stunde später ruft sie wieder an und bestätigt ihn wieder. Lise ist nicht wirklich beeindruckt.
Am angegebenen Termin behauptet die Ärztin mehr oder weniger falsch gehandelt zu haben, aber die Polizei hätte sie bedrängt zu handeln weil Lise ja angeblich gedroht hatte Fred umzubringen. Ansonsten täte es ihr vor Allem leid nicht auf den inzwischen verstorbenen Vater gehört zu haben. Aber im Grunde hätte ja der Mann vom Ordnungsamt entschieden sie einzuweisen.
Sie schlägt einen Termin zu dritt vor um den Sachverhalt aufzuklären. Dennoch hat sie keine Zeit sich erstmal Lises Version der Geschichte überhaupt anzuhören.
Sie veranschlagt einen 45 Minuten Termin in der darauffolgenden Woche für das Dreiergespräch.
Als Lise zum Termin erscheint sitzt die Ärztin im Büro und isst Torte mit ihrer Sekretärin. Der Termin beginnt 10 min verspätet. Lise hat also 5 Minuten noch etwas zu dem Vorfall zu sagen. Mittendrin verlässt die Ärztin den Raum um nach Fred zu sehen. Sie kommt zurück und sagt Fred käme nur rein wenn er pünktlich in 30 Min gehen dürfe. Lise findet es übertrieben, daß Fred schon wieder irgendwelche Regeln bestimmt.
Als alle sitzen fordert Lise Fred auf sich zu der Sache zu äussern. Fred hatte in den vergangenen 7 Wochen alle Kontaktversuche abgeblockt und in der ganzen Stadt SEINE Version der Geschichte verkündet, obendrein noch behauptet Lise hätte ihn mehrfach vom Fahrrad gerissen. Das ging so weit, daß er eine Nachbarin anstiftete, die in Lises Wohnhaus die Geschichte verkündete, Lise hätte sie mit einem Stock angegriffen.
Fred sagte nur er will das in Frieden zuende bringen und sich erstmal trennen. Das war nichts Neues und für Lise auch nur eine Farce, denn mit Frieden hatte sein Handeln wenig zu tun. Die Ärztin kritisierte Lise sofort dafür, daß sie Fred Vorwürfe mache. Lise fragte was sie denn sonst machen solle, sie wolle einfach nur Antworten auf ihre Frage: Warum?
Anschliessend kritisierte sie Lise dafür, daß sie mit zu lauter Stimme spreche. Lise war gar nicht laut und fragt warum in aller Welt das nun wichtig sei, es ginge hier um die Klärung wahrhaft gröberer Vergehen. Die Ärztin ritt aber darauf herum Lise müsste leise sprechen und es war offensichtlich nie leise genug. Damit hielt sie sich minutenlang auf. Plötzlich erklärte sie nach ca. 10 Miuten, daß so kein Gespräch möglich sei und sagte zu Fred er könne ruhig gehen, sie geleite ihn zur Tür. Sie zog Fred aus dem Stuhl. Lise stand auf, legte Fred die Hände auf die Schultern und sagte: Fred, bitte laß uns reden aber die Ärztin zog ihn aus dem Zimmer und schob ihn in Richtung Tür.
Lise rief sofort ihre Vertrauensärztin an und berichtete ihr von diesem Vorgehen. Als sie den Hörer weiterreichte versuchte die Ärztin den Raum schnell zu verlassen aber Lise folgte ihr um zu hören was gesagt wurde. Die Ärztin behauptete Lise hätte nur geschrien und sie hätten sie nicht beruhigen können, ebenso wie damals auf der Polizeiwache, deshalb hätte sie das Gespräch abbrechen müssen um Fred zu schützen. Sie behauptete auch, Lise hätte Fred daran hindern wollen den Raum zu verlassen. Dann warf sie die Tür hinter sich zu und Lise konnte nichts mehr hören. Lise verließ die Praxis.

Lise hat das Gespräch für sich selbst mit ihrem Walkman mitgeschnitten und anschliessend angehört. Sie empfindet ihre Stimme nicht lauter als die der Anderen.

Was kann Lise nun tun um die Scherben ihres Lebens zusammenzukehren und sich ein wenig Würde zu bewahren.
Sie hat einen Eintrag im Polizeibericht, eine Akte in der Psychiatrie und keine Möglicheit Fred zu bremsen böse Gerüchte zu verbreiten oder ihre Dinge zu vernichten.
Kann sie wenigstens der Ärztin beikommen für ihr Verhalten, denn schliesslich wurde sie eingewiesen ohne Gespräch und beim Versuch eine aussergerichtliche Lösung zu finden wiederum erniedrigt.
Kann sie einen juristischen Weg beschreiten? Gibt es hier eine Gesetzesgrundlage die greift?
Welche Rechte haben Menschen wie Lise in dieser Geschichte, die verleumdet werden und trotzdem mit PsychKG eingewiesen werden.
Gibt es ein Recht auf zuvorige Anhörung durch den einweisenden Arzt?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 14:53
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Hallo papalagi,

Lises Geschichte hört sich wirklich eindrücklich an. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie Lise nicht von allen ohne weiteres geglaubt wird.

So unglaublich sie klingt und so unverständlich das Vorgehen von Fred ist, kann sie durchaus wahr sein. Mit Sicherheit ist Lises Sicht der Dinge aber subjektiv gefärbt, tatsächlich können sich einige Begebenheiten vlt. etwas anders zugetragen haben. Während die Geschichte mit der Psychiatrie-Einweisung durch die Ärztin, ohne mit der Pat. selbst gesprochen zu haben, so leider durchaus vorkommen kann, kann ich nicht glauben, dass der letzte Termin mit der Ärztin sich wirklich, so wie Lise ihn dargestellt hat, ereignet hat: z.B. wird auch ein Hausarzt, der sozial vollkommen inkompetent ist (was berufsbedingt eher selten vorkommt), nicht ohne Grund zum Schluss kommen, dass ein Gespräch nicht möglich ist und anprangern, Lise wäre zu laut. Obwohl Lise es nicht so empfunden hat, ist es wahscheinlich, dass sie lauter war, als für ein ernsthaftes Gespräch angemessen.

Aus meiner Sicht hat Lise keine Handhabe gegen die Ärztin, was das Gespräch und die Erniedrigung betrifft, da sie, außer Fred, keine Zeugen hat. Was die Einweisung betrifft, ohne mit Lise vorher gesprochen zu haben, so ist das nicht rechtens. Wenn es tatsächlich so war und von den Polizisten, etc. bezeugt werden kann, ist das ein ärztlicher Fehler, der für die Ärztin Konsequenzen haben kann und für den Lise ggf. Schmerzensgeld einfordern kann.
Eine "Akte in der Psychiatrie" ist keinesfalls ein Problem für Lise, fallen diese Daten doch unter die ärztliche Schweigepflicht. Es gibt, entgegen dem weit verbreitetem Irrglauben, keine zentrale "Akte" und auch keinen "Psycho-Stempel". Wenn Lise ihren Psychiatrie Aufenthalt nicht verraten wird, wird er auch nicht bekannt werden. Weder ihren künftigen Ärzten, Freunden, Vermietern oder Arbeitgebern, noch sonstwem.
Zum Eintrag im Polizeibericht, oder zu den falschen Gerüchten, die von Fred verbreitet werden, kann ich, als Mediziner, leider nicht viel sagen, ich denke aber, dass diesen Sachen rechtlich beizukommen ist. Dazu werden sich hier sicher noch Leute melden, die sich besser damit auskennen.

Vom rechtlichen abgesehen, wird es für Lise hilfreich sein, sich an einen Psychotherapeuten zu weneden, um mit seiner Hilfe ihr, durch die beschriebenen Eregnisse durcheinander geratenes Leben, wieder in den Griff zu bekommen.

Viele Grüße!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2008, 00:14
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Hallo Sparta!
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Lise hat das Gespräch gerade deshalb aufgezeichnet um hinterher prüfen zu können ob ihr Verhalten dem entsprach was man ihr vorwarf. Schliesslich saß sie mit den Leuten am Tisch die die Misere zusammen fabriziert hatten und ihr schonmal Ungeheuerliches vorwarfen.
Sie hat die Aufnahme einer Freundin gezeigt, die von ihrer Persönlichkeit und Ausbildung her wirklich kompetent für solche Beurteilungen ist und auch Lise nicht schonen würde mit einer ehrlichen Antwort.
Diese hat ganz klar festgestellt, daß man Lise von Anfang an keine Chance gegeben hat und daß die Ärztin sich auch in dieser Situation (für die man kein Arzt sein muß) vollkommen inkompetent verhalten hat, eher noch, daß sie keinerlei Interesse an einem anderen Ausgang verfolgte.
Wobei das ja auch nur der Versuch von Lise war eine gemeinsame bessere Lösung für alle Seiten zu finden ohne andere Wege gehen zu müssen. Eine Einsicht und Entschuldigung hätten ihr ja schon gereicht.

Schlußendlich geht es ja um die Zwangseinweisung und ob die Ärztin da richtig gehandelt hat.
Es hat wirklich nur so viel Gespräch stattgefunden wie im Text schon beschrieben. Wer das bezeugen wird und wer da wem kein Auge aushackt, das mag eine andere Geschichte sein.

Wo steht denn, wie ein Arzt bei so einer Einweisung verfahren muß, gibt es einen Text, der eben dieses persönliche Gespräch vorschreibt.?
Wenn ja, wie lange muß das mindestens sein?
Ist der Gang zur Ärztekammer der bessere Weg oder soll man gleich zum Anwalt gehen?
Vor allem ist es Lise wichtig, daß die Polizeiakte einen Zusatz bekommt in dem festgestellt wird, daß die Einweisung nur erfolgte, weil der Vorfall nicht untersucht wurde. Wäre das geschehen wäre eine Einweisung nie erfolgt, denn es lag weder Fremd- noch Selbstgefährdung vor.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Frohe Weihnachten!
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 22:07
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Hallo Papalagi,

gleich vorweg: ich bin Ärztin, nicht juristisch gebildet. Der Beitrag hat mich angesprochen, da ich selbst solche ärztlichen Gutachten für Notfall-Unterbringungen nach PsychKG erstellen muß. Ich schreibe extra m u ß, denn mein Arbeitgeber fordert es, freiwillig würde ich es nicht machen, da es eine sehr diffizile Sache für Ärzte ist (das sagen auch alle meine Kollegen).

Man kommt -meist auf der Polizeiwache oder in einer Wohnung- in eine sehr verwirrte, aufgeregte Situation, in der alle Beteiligten etwas anderes erzählen. Oft sind es konkrete Selbstmordandrohungen, die jemand gegenüber Angehörigen geäußert hat und diese alarmieren dann Polizei oder Rettungsdienst. In den allermeisten Fällen streitet der Patient dann jegliches Selbstmordvorhaben ab (auch wenn die Schlinge schon an der Decke hängt), da er natürlich keinesfalls zwangsweise in die Psychiatrie will. Ebenso oft sind es aber auch "leere Drohungen" zur Erpressung der Angehörigen gewesen -sagt der Patient oder empfinde ich selbst.
Und als Arzt soll man dann innerhalb kürzester Zeit entscheiden, ob der Patient eine akute psychische Störung hat, wegen der er sich oder andere gefährdet und daher zunächst untergebracht werden soll. Wobei der Arzt die eigentliche Entscheidung der Unterbringung nicht selbst fällt, sondern seine Erhebungen dem Ordnungsamtsmitarbeiter mitteilt (in Form einer schriftlichen Stellungnahme, meist auf amtlichem Vordruck). Der Ordnungsamtmitarbeiter macht sich auch ein Bild (ich kenne es so, daß er auch selbst mit den Beteiligten spricht) und bespricht die Einschätzung mit dem zuständigen Richter, der dann entscheidet. So dürfte es auch in Deinem Fall gelaufen sein.

Du fragst, ob es "Vorschriften" für den Arzt gibt, wie die Untersuchung abzulaufen hat.

Zitat:
Wo steht denn, wie ein Arzt bei so einer Einweisung verfahren muß, gibt es einen Text, der eben dieses persönliche Gespräch vorschreibt.?
Wenn ja, wie lange muß das mindestens sein?
Nein, es gibt keine bindenden Vorschriften. Es gibt vereinzelt Vorschläge von sog. Leitlinien, mit denen im mediz. Bereich Diagnose- und Therapiestandards festgelegt werden. Gültige Leitlinien zum PsychKG gibt es aber nicht. Ich habe Dir HIER einen Vorschlag für Leitlinien verlinkt, so in etwa führe ich die medizinische Begutachtung auch aus. Ich denke, die meisten Ärzte sind sich der Tragweite einer solchen Begutachtung sehr bewußt und machen sich viele Gedanken darum.

Aus rechtlichen Gründen tendiere ich persönlich bei nicht völlig klarer Situation eher zu einer Unterbringung, als dagegen. Das klingt heftig, hat aber triftige Gründe. So könnte ich mir einerseits nie verzeihen, wenn ein Patient, bei dem ich die Unterbringung vielleicht nicht anordne, aus dem Fenster springt oder jemanden verletzt, andererseits müßte ich auch vor Gericht für meine Fehleinschätzung -im Nachinein dann immer leicht als "Fehlentscheidung" anzuklagend- geradestehen. Daß eine Fehleinschätzung in die andere Richtung -also Unterbringung, bei der der Klinikpsychiater dann entscheidet, sie sei nicht nötig- für den Patienten sehr belastend sein kann, ist mir bewußt. Im Zweifel stelle ich diese potentielle Schädigung des Patienten aber in der Bedeutung h i n t e r die Gefahr, daß der Patient sich (oder einen anderen) doch umbringt oder verletzt. Ein Klinikpsychiater hat meist auch deutlich bessere Voraussetzungen für eine Entscheidungsfindung. Sieht er den Patienten, ist die Situation meist schon deutlich ruhiger, ausserdem hat er eine psychiatrische Facharztausbildung, über welche die Ärzte, die "draussen" nach PsychKG begutachten meist nicht verfügen.

Wenn die Notärztin berichtet, sie sei von der Polizei massiv unter Druck gesetzt worden, so kann ich so etwas aus eigener Erfahrung bestätigen. Die Polizei versucht auch, die Sache möglichst schnell vom Tisch zu kriegen und droht den Ärzten gerne mal mit rechtlichen Konsequenzen. Es ist schwer, sich dagegen vor Ort durchzusetzen. Ich schreibe mein Gutachten dennoch so, wie ich es empfinde. Dann muß das Ordnungsamt bzw. der Richter sich eben Gedanken machen...

Nun zur konkreten Situation Lises: der Bericht ist verwirrend, widersprüchlich, aus der Ferne kaum zu beurteilen. Nachvollziehbar ist die subjektive Sichtweise Lises natürlich durchaus. Zu hinterfragen wäre von meiner Seite aber die völlige Selbstverständlichkeit, mit der Lise dem Fred das Verlassen ihrer Wohnung verwehrt (Nötigung) und die Aktion mit dem Küchenmesser, das sie sich in den Bauch zu rammen droht. Alleine diese Aktion hätte bei mir persönlich -so glaubhaft berichtet- zur Empfehlung der Unterbringung Lises wegen Eigengefährdung geführt. Aber es ist müßig, im Nachhinein urteilen zu wollen, es ist ja nun mal alles abgelaufen.

Zitat:
Was kann Lise nun tun um die Scherben ihres Lebens zusammenzukehren und sich ein wenig Würde zu bewahren.
Versuchen, Abstand zu gewinnen, eine realistische Einschätzung dessen, was geschehen ist erarbeiten (z.B. mit Hilfe eines Therapeuten) und sich ihrem Leben mit Blick in die Zukunft wieder zuwenden. Denn die Vergangenheit lässt sich nicht mehr verändern, auch nicht, wenn man die Notärztin bei der Ärztekammer anzeigt (was m.E. nicht zu einem Verfahren gegen sie führen würde, da ich in ihrer Begutachtung zur Unterbringung keine gravierenden Mängel erkennen kann). Ich schreibe das nicht, weil "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt". Ich habe selbst schon einen Berufskollegen bei der Ärztekammer angezeigt, der m.E. aus purer Unfähigkeit und Wut (er war als cholerisch bekannt) eine Unterbringung schrieb. Der Beamte des Ordnungamtes zog mich damals zu einer zweiten Begutachtung hinzu, weil er den Ausführungen des Kollegen nicht folgen konnte. Ich auch nicht -die Patientin blieb daheim.
Ich würde mir wünschen, daß Lise aufgrund meiner Schilderung, wie solche Situationen aus Arztsicht empfunden werden und daß beim geringsten Zweifel die Entscheidung zur Unterbringung oft leichter getroffen wird, als dagegen vielleicht den Abstand gewinnen kann, daß die Notärztin ihr sicher nichts Böses wollte (welchen persönlichen Vorteil sollte sie davon auch haben?) und die Entscheidung zur Unterbringung nicht bedeutet, daß Freds Darstellung auch in allen Einzelheiten geglaubt wurde. Es kann sein, daß die Notärztin Freds Geschichte vielleicht nicht sehr gaubwürdig fand, aber dieser geringe Zweifel, es könne ja vielleicht doch was dran sein und Eigen-oder Fremdgefährdung durch Lisa vorliegen, zur Entscheidung der Unterbringungsbedürftigkeit führte.

Zitat:
Sie hat einen Eintrag im Polizeibericht, eine Akte in der Psychiatrie und keine Möglicheit Fred zu bremsen böse Gerüchte zu verbreiten oder ihre Dinge zu vernichten.
Der Vorfall wird im Tagebuch der Polizei vermerkt und sonst nirgends. Die psychiatrischen Ärzte stehen unter Schweigepflicht. Gegen Fred sollte Lise gerichtlich vorgehen (Unterlassungsklage), wenn er weiter rufschädigende Unwahrheiten verbreitet.

Zitat:
Kann sie wenigstens der Ärztin beikommen für ihr Verhalten, denn schliesslich wurde sie eingewiesen ohne Gespräch und beim Versuch eine aussergerichtliche Lösung zu finden wiederum erniedrigt.
Ich sehe hier kaum Chancen. Ich nehme an, Lise denkt an eine Klage wegen Körperverletzung/ Behandlungsfehler? An eine notfallmäßige Begutachtung durch einen Nicht-Facharzt nach PschKG werden vor Gericht sicherlich deutlich geringere Ansprüche gestellt, als an einen Klinik-Psychiater. Grobe Fehler in der Begutachtung kann ich nicht erkennen, Lise hatte ja die Möglichkeit, sich zu äußern und auch eine Fremdanamnese mit Lises Vater wurde telefonisch erhoben. Aus der Ferne ist die Sache aber kaum beurteilbar. Ich würde Lise empfehlen, wenn sie dennoch gegen die Ärztin vorgehen will, sich zunächst an die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer zu wenden. Vorher sollte Lise aber überlegen, was genau ihr diese "Anzeige" gegen die Ärztin bringen soll. Was gewinnt sie persönlich, falls tatsächlich festgestellt würde, daß die Ärztin sich in ihrer Begutachtung standesrechtich nicht korrekt verhalten hat? Evtl. ein Schmerzensgeld -ich habe nicht das Gefühl, daß dies Lises Probleme lösen würde. Und den Abstand zu der Geschichte, den ich Lise sehr wünschen würde, erreicht sie durch eine vielleicht monatelange Auseinandersetzung mit den Geschehnissen sicher auch nicht.

Ich wünsche Lises jedensfalls viel Kraft und Erfolg bei der Bewältigung dieser schrecklichen Geschichte -und damit meine ich nicht nur die Unterbringung, sondern vor allem auch die Trennung/ Auseinandersetzungen mit Fred, die mir eigentlich das Hauptproblem zu sein scheinen.

Gruß von der Bösen Nachbarin
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Alt 31.01.2009, 21:16
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Hallo, ich habe diesen Link aus einem anderen Themenbaum:

Folgendes Problem: Wenn ein Psychiater an der Haustüre mit einem Menschen spricht, der vergewaltigt wurde und die Täter anzeigte, vor "Gericht" aber verlor, weil es mangels Zeugen nicht mal zu einem Verfahren kam und von eben diesen Tätern in die Psychiatrie zwangseingewiesen werden soll -
wenn der Psychiater an der Haustüre aus dieser Geschichte ableitet, dass Opfer habe eine manifeste Psychose mit einem lebhaften Wahnerleben, da es die Vergewaltigungen nicht gegeben hätte und müsste deshalb unter Betreuung gestellt und zwangsweise in die Psychiatrie verbracht werden, mit dem Ziel der dauerhaften Zwangsunterbringung,
wie muss er das willkürlich Urteil "Psychose" begründen?

Ist ein Willkür-Urteil, also das Gutachten mit der Diagnose "Psychose" rechtskräftig?

Es gab keine Tests für die Anfertigung des Gutachtens. Es gibt keine Quellenangaben und keinerlei wissenschaftliche Belege. Es gibt keine wissenschaftliche Basis.
Es gibt nur mündliche Zuschreibungen durch den Chef des Gesundheitsamtes, der das Opfer mit Richter und zwei Polizisten, direkt aus der Wohnung in die Psychiatrie verbringen wollte. Der Psychiater hat Behauptungen aufgestellt und diese schriftlich fixiert. Das war der erste und einzige Kontakt des vergewaltigten Opfers mit diesem Psychiater. Das ist die Grundlage, um eine Betreuung einzurichten - In dem Gutachten steht ausdrücklich, dass das Opfer zwangsweise in die Psychiatrie verbracht werden soll...

Ich bitte um baldige Antwort.
Sind Gutachten immer willkürlich und werden aus dem Bauch heraus angefertigt, mit falschen Daten, falschen Angaben und falschen Vermutungen?
Und ist es richtig, dass alles automatisch als richtig gilt, wenn es von einem hochrangigen Psychiater angefertigt wurde?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 16:43
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Ich versuche dazu meine Meinung zu äußern:

Ich denke die Seriösität eines Arztes verlangt mehr, als ein "Türgespräch". Selbst bei einem langjährig erfahrenen Mediziner ist eine Diagnosestellung zwischen "Tür und Angel" sicherlich zu hinterfragen.

Den Nachweis der tatsächlichen Tat dürfte hoffentlich im Rahmen polizeilicher Ermittlungen gegeben sein (Anzeige, Vorsprache bei Arzt/ der Klinik; Mitteilung an Dritte etc.).

Selbst wenn dies nicht der Fall ist, so kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Anzeigenerstatter, "unterliegt" er im Verfahren, an einer Psychose leidet. Wo kommen wir denn da hin.

Mir entzieht sich die MOtivation des Psychiaters!?



Zur vorherigen Berichterstattung:
Die Ausführungen der Ärztin sind sicherlich gut gemeint, jedoch fällt mir auf, dass es bei der Entscheidungsfindung sehr stark um das eigene Ego geht (was ich nicht negativ bewerten will).

Die Abwägung hat sich an med. Kriterien zu orientieren und nicht an der Angst des Arztes, der im Übrigen jederzeit die Möglichkeit hat zuu bekunden, dass er dies nicht entscheiden kann. Hier stehen weniger Aspekte der Gefahr für Leib und Leben im Vordergrund, sondern vielmehr die Angst vor späteren Sanktionen und dem "schlechten" Gewissen.

Wer sich gegenüber Beamten nicht behaupten kann oder will, geht einen fpr mich sehr gefährlichen Weg, weil er eine mögliche Freiheitsberaubung duldet, um aus der Affaire zu kommen.

Damit ich nicht falsch verstanden werde:
Alle Gründe sind durchaus legitim udn nachvollziehbar. Aber worum geht es im Kern? Es geht darum einen krankhaften und gefährlichen Zustand zu diagnostizieren oder eben nicht. Wer sch dabei von Dritten ablenken oder unter Druck setzen läßt, hat sich entweder vorher keine ausreichenden Gedanken gemacht oder besitzt keinen Schneid.

Was würde denn passieren, wenn man den Beamten sagt: Ich brauche noch Zeit? Soll dann der Arzt festgenommen werden?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 20:58
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Ich versuche dazu meine Meinung zu äußern:

Ich denke die Seriösität eines Arztes verlangt mehr, als ein "Türgespräch". Selbst bei einem langjährig erfahrenen Mediziner ist eine Diagnosestellung zwischen "Tür und Angel" sicherlich zu hinterfragen.

Den Nachweis der tatsächlichen Tat dürfte hoffentlich im Rahmen polizeilicher Ermittlungen gegeben sein (Anzeige, Vorsprache bei Arzt/ der Klinik; Mitteilung an Dritte etc.).

Selbst wenn dies nicht der Fall ist, so kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Anzeigenerstatter, "unterliegt" er im Verfahren, an einer Psychose leidet. Wo kommen wir denn da hin.

Mir entzieht sich die MOtivation des Psychiaters!?
?

Vielen Dank für Ihre qualifizierte Meinung!
Der Psychiater wurde in diesem fiktiven Fall von einem Zuhälterpäarchen geschickt, einem Mann und einer Frau, die seit Jahren zusammenarbeiten mit dem Ziel das weiblich Opfer zu töten und u.a. dessen Erbe zu kassieren.
Der männliche Täter hasst das Opfer seit 22 Jahren abgrundtief, (weil es sich geweigert hat seine "Freundin" zu werden) hat es jahrelang EXTREM BRUTAL GEFOLTERT und würde für die Zuhälterin ALLES tun, außerdem ist er nahezu besessen davon das Opfer um jeden Preis zu töten und hat das UNZÄHLIGE Male zusammen mit der Zuhälterin versucht. Dieser Mann würde ALLES tun, um das Opfer zu töten und hat das 22 Jahre lang EXTREM BRUTAL bewiesen. Wenn man Zeugen befragen würde gäbe es hunderte BEWEISE, was die Zuhälterin und der Zuhälter alles GETAN haben. Was solche Leute TUN, also ihre REALEN HANDLUNGEN, sind unvorstellbar UNMENSCHLICH. Es ist nicht nachzuvollziehen was Lebewesen TUN! (an ihrem Handlungen sollt ihr sie erkennen)
Er hat offensichtlich dem Psychiater einiges an Munition geliefert. Die Aussagen des Psychiaters sind sachlich DERART falsch, dass sich die Frage aufdrängt, wo er das alles her hat!

Die beiden Täter haben, zusammen mit anderen, derart viele Morversuche an dem Opfer durchexerziert, dass es ein Wunder ist, dass das Opfer, wenn auch als Krüppel, überlebt hat. Unser Rechtssystem untertützt solche Täter. Irgendwie kann die Anwältin auch nicht helfen (...) (...) obwohl das Gutachten SACHLICH GESEHEN vollkommen an belegbaren FAKTEN vorbei geht und zumindest angefochten werden müsste.

Hat jemand Erfahrung mit der Anfechtung von Gutachten?
Vielen Dank für jede qualifizierte Antwort!
__________________
Ich bin LAIE, ich weiß GAR nichts! Ich äußere lediglich meine Meinung! Ich weiß, dass ich nichts weiß!
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Alt 04.03.2009, 21:03
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Ich stelle mir gerade nur die Frage: Warum kam es nicht schon zum Mord/ zur Tötung?

Bei so viel Hass bleibt anscheinend doch die starke Bindung zum Opfer.......

Rechtlich kann ich dazu nur sagen, dass es, wenn denn soviele Beweise für das Opfer sprechen, entweder alle justitiären Dinge schief gelaufen sind oder man es mit einer Verschwörung zu tun hat.

Ich persönlich glaube ehr an erstere Variante, die überprüfbar wäre. Da können aber andere rechtkundigere Personen zu antworten.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 22:00
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AW: PsychKG Missbrauch Rechte des Patienten

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Ich stelle mir gerade nur die Frage: Warum kam es nicht schon zum Mord/ zur Tötung?

Bei so viel Hass bleibt anscheinend doch die starke Bindung zum Opfer.......

Rechtlich kann ich dazu nur sagen, dass es, wenn denn soviele Beweise für das Opfer sprechen, entweder alle justitiären Dinge schief gelaufen sind oder man es mit einer Verschwörung zu tun hat.

Ich persönlich glaube ehr an erstere Variante, die überprüfbar wäre. Da können aber andere rechtkundigere Personen zu antworten.

Ja, die Justiz hat geschlampt! Die Zuhälterin und der Zuhälter wollen das Opfer ZWINGEN Selbstmord zu machen. Laut Polizei ist das angeblich legal! Die Zeugen WEIGERN sich auszusagen, der Zuhälter hat die Zeugen unter Druck gesetzt. Zwei oder drei der Zeugen würden vermutlich aussagen, b.z.w. hätten längst ausgesagt, wenn das der Zuhälter NICHT VERHINDERT hätte!!!

Für den Zuhälter und die Zuhälterin ist es in ihrem Hass das Wichtigste auf der Welt, dass das Opfer möglichst grausam stirbt. (Der Zuhälter tut seit 22 Jahren ALLES dafür, dass das Opfer sich umbringt - diese beiden Lebewesen sind der PERSONIFIZIERTE HASS) Die Zuhälterin hat zwei Polizisten in ihrem Kundenstamm, die die Tätergruppe immer geschützt haben und weiterhin schützen.

Wie gesagt, der männliche Täter ist nahezu bessesen von seiner Idee, das Opfer in den Tod zu treiben. Das ist jemand der extra noch mal zuschlägt, wenn er merkt, dass das Opfer um Hilfe schreit, je lauter das Opfer um Hilfe schreit, umso BRUTALER wird die Kreatur - der Mann ist der PURER HASS, sonst nichts!

Was mich schockiert ist das solche Justizfehler über Jahrzehnte weitergeschleppt werden. Ein Teil der Taten ist verjährt weil die Justiz auf die Zeugenbefragung verzichtet hat und der Zuhälter die aussagewilligen Zeugen wahrscheinlich auch mit Mord bedroht hat, wenn sie aussagen. Der Zuhälter hätte mit den anderen Gruppenmitgliedern vor 22 Jahren weggesperrt werden müssen - die Justiz hat versagt.
Vermutlich werden die ZEUGEN niemals aussagen, weil der Zuhälter das VERHINDERT - wie gesagt der Mann ist der pure Hass und wird ALLES tun, damit SEIN OPFER stirbt - Ich glaube der hat in seinem Leben noch nichts anderes gemacht als Menschen in den Selbstmord zu treiben! Die Zuhälterin ist genauso, die sind wie Zwillinge und geben sich gegenseitig immer Zeugenaussagen und Alibis.

Unsere Justiz ist.......

Das Schlimme ist: Es wird zum Mord kommen, der Zuhälter und die Zuhälterin WERDEN Töten.
Nur weil sie das Opfer eben zwingen wollen SELBSTMORD zu machen, bringen sie das Opfer eben zuerst in die Klapse. Das ist typisch für das Päarchen, die versuchen das seit Jahren.
__________________
Ich bin LAIE, ich weiß GAR nichts! Ich äußere lediglich meine Meinung! Ich weiß, dass ich nichts weiß!
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