Dies ist eine Diskussion zu Protokolle im Sanitätsdienst innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Protokolle im Sanitätsdienst ich bin Rettungssanitäter und habe mit Jura nicht viel am Hut. Für meinen Verein möchte ich jetzt auf einem Einsatzprotokoll für Sanitätsdienste (etwa bei Konzerten, Großveranstalungen) einen Satz formulieren, der ungefähr folgenden Inhalt haben sollte: "Der Patient verbleibt auf eigenen Wunsch an der Einsatzstelle. Eine Behandlung durch einen Arzt oder ein Transport in ein Krankenhaus ist nicht erwünscht. Der Patient wurde vom medizinischen Fachpersonal vor Ort über die möglichen Folgen aufgeklärt und verzichtet somit auf jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Verein. Datum und Unterschrift des Patienten." Nun will ich wissen: ist diese Formulierung wasserdicht, sprich könnte der Patient bei Folgeschäden noch einen Rechtsanspruch gegen der Verein oder die Sanitäter vor Ort erheben? Was könnte man sonst noch verbessern? Vielen Dank im Voraus! izzoo88, Rettungssanitäter |
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| AW: Protokolle im Sanitätsdienst Es gibt von den HiOrgs fertige Protokolle, die auch eine Transport-/Behandlungsverweigerung dabei haben. Einfach mal nachfragen. Ansonsten gibt es im Netz auch solche Vordrucke zu finden, einfach mal etwas Gockeln. |
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| AW: Protokolle im Sanitätsdienst Zitat:
Sowas lässt man am besten von einem Juristen formulieren, oder aber - wie schon erwähnt - es haben Hilfsorganisationen so etwas zur Verfügung. Es ist so oder so irrelevant, denn der Patient muß es nicht unterschreiben. Er kann sich auch weigern, sich abtransportieren zu lassen, ohne eine Formular zu unterschreiben. (Das selbe Problem haben Krankenhaus-Ärzte. Die können auch keinen Patienten gegen seinen Willen im KH festhalten, und der Patient muß auch mitnichten eine Erklärung unterschreiben, daß er auf eigenes Risiko das KH verlässt. Muß er nicht, er geht einfach. Der Arzt hat dann nur die Möglichkeit, dies zu dokumentieren.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Protokolle im Sanitätsdienst Zitat:
Reisende soll man nicht aufhalten-wobei die freundliche Versicherung "keine Angst, sollten Sie reanimiert wieder gebracht werden behandeln wir Sie natürlich trotzdem" den ein oder anderen P. doch zum Bleiben gebracht hat ;-) |
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| Stichworte |
| behandlung, formulierung, patientenwillen, sanitätsdienst |
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