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Probeleme mit EKG Auswertung

Dies ist eine Diskussion zu Probeleme mit EKG Auswertung innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 23.09.2008, 12:02
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Probeleme mit EKG Auswertung

Hallo,

mal angenommen, in einem Fall kommt es entscheidend auf die Auswertung des EKG an (ST-Strecke-Senkung). Die gängigen Lehrbücher sind auf diesem Gebiet nicht sehr ergiebig.
Jetzt bin ich bei meiner Suche auf folgende Website gestoßen:

www.rimr.de

Hat jemand Erfahrungen mit diesen Leuten ?
Was haltet Ihr davon ?

Gruß

Alt.............
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 12:03
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Zitat:
Zitat von Altkommunist
Die gängigen Lehrbücher sind auf diesem Gebiet nicht sehr ergiebig.
Die auf medizinischem Gebiet? Das würde ich so nicht sagen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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Alt 23.09.2008, 12:11
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Nein, ich meine die gängigen, allgemeinen Lehrbücher, zB. Innere Medizin o.ä., die man so im Bücherregal stehen hat, wenn man im Medizinrecht tätig ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 12:27
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Welches hast Du denn im Regal?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 12:47
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

z.B. Hahn, Checkliste Innere Medizin, Siegenthaler, lehrbuch der Inneren Medizin, oder Hanns-Wolf Baenkler, Kurzlehrbuch Innere Med.
Instruktiv ist auch, Müller/Bechtold, Klinikleitfaden PJ und Famulatur, als Einstieg meine ich.

Damit kann ich mir aber nur einen Überblick verschaffen.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 13:17
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Schon nicht schlecht, insbesondere der Siegenthaler. Insbesondere zur Auswertung von EKGs gibt es aber verschiedene Lehrbücher, die man sich besorgen kann.

Ich habe mir mal die Preise der Firma angesehen...nicht schlecht!

Wenn es darum geht, besondere Charakteristika zu finden, halte ich google scholar für praktisch. Ob man dann die Beschaffung einer Firma überlässt oder es selber macht, muss man selbst entscheiden (bei google scholar steht übrigens unter dem Stichwort "st-senkung" so einiges).

Aber ob man die Wahrscheinlichkeit eines abgelaufenen CVI oder das Risiko für einen neuen CVI bei ST-Senkung findet, da muss ich passen. Da ist dann doch Wühlen angesegt (wobei ich davon ausgehe, dass man es findet ).
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  #7 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 11:35
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Zitat:
Zitat von Altkommunist
www.rimr.de

Hat jemand Erfahrungen mit diesen Leuten ?
Was haltet Ihr davon ?
Von einer Website, auf der steht

"Jeder Jurist, der sich beruflich mit Arzthaftungshaftungssachen befasst weiß, dass eine erfolgreiche Bearbeitung solcher Fälle nur möglich ist, wenn man sich in den medizinischen Sachverhalt einarbeitet." ?

Gar nichts. Wenn schon medizinische Sachverständige als Gutachter nicht immer ausreichen, um einen ärztlichen Behandlungsfehler "dingfest" zu machen, weil es auf diesem Gebiet nun mal nicht immer "klare Regeln" gibt, werden medizinische Laien, die sich "in den medizinischen Sachverhalt einarbeiten", schon gar nichts bringen...

(Kommt mir vor wie der Oberstudienrat für Deutsch und Englisch, der vor's Verwaltungsgericht zieht, um gegen den Bau eines Kernkraftwerks zu klagen und vor Gericht erklärt: "Ich habe mich da mal ein bißchen in den technischen Sachverhalt eingearbeitet"...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 08.10.2008, 11:42
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Ich denke, hier im SV wird es nicht darum gehen, dass ein Jurist ein EKG auswerten will, sondern dass ein Jurist einschätzen will, ob ein Arzt das Risiko für einen Herzinfarkt aus den Befunden hätte ablesen können, das aber nicht korrekt gemacht hat und somit in der Haftungspflicht ist (die Erwähnung einer ST-Senkung spricht Bände).

Und dazu ist Recherche des Juristen notwendig, um wenigstens die Chance einschätzen zu können, ob sich eine Klage lohnt.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 13:22
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich denke, hier im SV wird es nicht darum gehen, dass ein Jurist ein EKG auswerten will, sondern dass ein Jurist einschätzen will, ob ein Arzt das Risiko für einen Herzinfarkt aus den Befunden hätte ablesen können, das aber nicht korrekt gemacht hat und somit in der Haftungspflicht ist (die Erwähnung einer ST-Senkung spricht Bände).
Eben. Genau das meine ich.

Es ist ziemlich absurd, wenn ein Jurist abzuschätzen versucht, ob ein Arzt aus einem EKG-Befund das Risiko für einen Herzinfarkt hätte ablesen können müssen.

Um das (die korrekte Auswertung durch den Arzt) beurteilen zu können, braucht man nämlich medizinische Kenntnisse, die mindestens höher sind als die von 75 Prozent aller Ärzte.

Will sagen: ein Gutachter, der eine Fakteneinschätzung beurteilt, sollte mehr von der Materie verstehen als diejenigen, die diese Fakteneinschätzung vorgenommen haben. Anderenfalls wäre das Humbug, aber kein Gutachten.

Zitat:
Und dazu ist Recherche des Juristen notwendig, um wenigstens die Chance einschätzen zu können, ob sich eine Klage lohnt.
Um beurteilen zu können, ob eine Klage lohnt, braucht er mindestens einen anerkannten Herzspezialisten, z.B. den Chef-Arzt einer entsprechenden Uni-Klinik.

Denn nur der kann ein kompetentes Gutachten über die Leistung seines Kollegen abgeben.

Und genau deshalb nimmt man ja auch solche Leute für solche Gutachten.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 16:20
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AW: Probeleme mit EKG Auswertung

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Es ist ziemlich absurd, wenn ein Jurist abzuschätzen versucht, ob ein Arzt aus einem EKG-Befund das Risiko für einen Herzinfarkt hätte ablesen können müssen.
Es ist ebenso absurd, wenn er mit dem ersten Gedanken zu einem Arzt läuft, um ein kostspieliges Gutachten zu erstellen. Er muss sich mit der Materie vertraut machen, schlicht um einschätzen zu können, ob die Auswertung eines EKG mit derartigen Veränderungen überhaupt einen Anhalt liefert. Alles andere ist Verschwendung des Mandantengeldes.
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Um das (die korrekte Auswertung durch den Arzt) beurteilen zu können, braucht man nämlich medizinische Kenntnisse, die mindestens höher sind als die von 75 Prozent aller Ärzte.
Mmmh, solche Sätze liebe ich, sie sind so schön biertischnah. Erzähl doch mal, woher Du das mit den 75 Prozent hast. Reine eigene Meinung oder belegbar?
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Will sagen: ein Gutachter, der eine Fakteneinschätzung beurteilt, sollte mehr von der Materie verstehen als diejenigen, die diese Fakteneinschätzung vorgenommen haben.
Logische Konsequenz wäre, dass man ab einer bestimmten Wissensstufe nicht mehr zu begutachten ist, und das ist Quatsch. Ein Gutachter muss lediglich genügende Kompetenz zur Beurteilung des Verhaltens des zu Begutachtenden haben, und keinen Deut mehr.
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Um beurteilen zu können, ob eine Klage lohnt, braucht er mindestens einen anerkannten Herzspezialisten, z.B. den Chef-Arzt einer entsprechenden Uni-Klinik.
Ach ja, die lesen ja auch so viele EKGs...ist Dir die Mechanik eines Uni-Alltags bekannt?

Übrigens werden EKGs mit Diskussionsbedarf meist mehreren Ärzten vorgelegt, denn so ein EKG ist immer noch keine exakte Wissenschaft.
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Und genau deshalb nimmt man ja auch solche Leute für solche Gutachten.
Nein, die nimmt man, um ehrlich zu sein, weil sie einen Namen haben. Ihre Fähigkeiten werden nicht mehr überprüft und ihr Wort ist (in erster Linie für sie selbst) Bibel. Das ist auch der Grund, warum so viele Gutachten anfechtbar sind...
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