Dies ist eine Diskussion zu Privatpatienten umsonst behandeln???!!! innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Privatpatienten umsonst behandeln???!!! Einen spannenden tag wünscht hic |
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| AW: Privatpatienten umsonst behandeln???!!! Eine kostenlose ärztliche Behandlung ist nach MBO nur in Ausnahmefällen möglich. Sie widerspricht zudem der GOÄ (soweit nicht nach §2 GOÄ vereinbart) und dem UWG und ist abmahnfähig, soweit nicht begründbar. Selbstverständlich ist die Behandlung nur in dem vereinbarten Umfang kostenlos. Wird dieser Umfang überschritten, kann (und muss) der Arzt nach GOÄ abrechnen, solange nicht besondere Umstände ihn zur kostenlosen Behandlung berechtigen. Bei einem Privatpatienten besteht außer in Notfällen keine Behandlungspflicht des Arztes. Also: den Patienten zahlen lassen und/oder hinauswerfen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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