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Privatpatienten umsonst behandeln???!!!

Dies ist eine Diskussion zu Privatpatienten umsonst behandeln???!!! innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 25.11.2009, 09:07
hic hic ist offline
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Privatpatienten umsonst behandeln???!!!

Mal angenommen ein Privatpatient bittet einen Arzt um kostenfreie Behandlung weg. hohem Selbstbehalt. Mal angenommen der Arzt ist kein Geldhai und macht die notwendigsten Untersuchungen ohne Rechnung. Nun würde der Patient jedoch eine Weiterbehandlung einer nicht lebensbedrohlichen Situation auch kostenfrei wünschen und den Arzt immer wieder aufsuchen. Müsste der Arzt weiterbehandeln?
Einen spannenden tag wünscht hic
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 10:32
V.I.P.
 
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AW: Privatpatienten umsonst behandeln???!!!

Eine kostenlose ärztliche Behandlung ist nach MBO nur in Ausnahmefällen möglich. Sie widerspricht zudem der GOÄ (soweit nicht nach §2 GOÄ vereinbart) und dem UWG und ist abmahnfähig, soweit nicht begründbar.

Selbstverständlich ist die Behandlung nur in dem vereinbarten Umfang kostenlos. Wird dieser Umfang überschritten, kann (und muss) der Arzt nach GOÄ abrechnen, solange nicht besondere Umstände ihn zur kostenlosen Behandlung berechtigen.

Bei einem Privatpatienten besteht außer in Notfällen keine Behandlungspflicht des Arztes.

Also: den Patienten zahlen lassen und/oder hinauswerfen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 20:08
hic hic ist offline
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AW: Privatpatienten umsonst behandeln???!!!

Danke! Diese Info ist sehr interessant.
Schönen Abend noch hic
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