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Privateinfuhr rezeptpflichtiger Medikamente

Dies ist eine Diskussion zu Privateinfuhr rezeptpflichtiger Medikamente innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 20.12.2010, 18:19
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Privateinfuhr rezeptpflichtiger Medikamente

Hallo zusammen,

in Deutschland sind Pflegecremes, die einen bestimmten Anteil an Hormonen (z.B. Östrogen) enthalten, rezeptpflichtig. In den USA kann man diese Produkte rezeptfrei in Drogerien kaufen.

Ist es illegal, eine solche Creme rein privat und ausschliesslich für den eigenen Bedarf bei einer Online-Drogerie in den USA zu bestellen und per Post schicken zu lassen?

Und falls ja, mit welcher Strafe ist die Zuwiderhandlung gegen das entspechende Gesetz bedroht?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter-Joachim
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Alt 21.12.2010, 08:29
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AW: Privateinfuhr rezeptpflichtiger Medikamente

Tag,

Rezept-pflichtige Medis, kann man nur selber im eigenem Gepäck, in geringen Mengen zum Eigenbedarf einführen ( gilt für nicht EU-Länder.

Was passieren kann: Schlimmstenfalls ein Strafverfahren, Geldstrafe, bestenfalls interessiert es den Zoll nicht wirklich ( aber darauf würde ich mich nicht verlassen).

Warum lässt man es sich den nicht hier verschreiben und bestellt es günstig aber legal in einer Onlineapotheke?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 12:43
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AW: Privateinfuhr rezeptpflichtiger Medikamente

Zitat:
Zitat von peter-joachim Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
in Deutschland sind Pflegecremes, die einen bestimmten Anteil an Hormonen (z.B. Östrogen) enthalten, rezeptpflichtig.
Mit ein paar Klicks mehr wärst Du drauf gekommen, dass das hierzulande "verschreibungspflichtig" heißt und im §48 Arzneimittelgesetz(AMG) geschrieben steht.
Der erste Absatz endet mit
"dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden"
aber nicht mit
"dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung vom Verbraucher konsumiert werden"
.
Was amerikanische oder taiwanesische Händler verkaufen dürfen, unterliegt nur selten deutscher Gesetzlichkeit. Sofern es sich nicht um Substanzen handelt, deren Einfuhr oder Anwendung irgendwelchen speziellen Vorschriften unterliegt, scheint sich damit der Rest der Fragen zu erübrigen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 16:45
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AW: Privateinfuhr rezeptpflichtiger Medikamente

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Was amerikanische oder taiwanesische Händler verkaufen dürfen, unterliegt nur selten deutscher Gesetzlichkeit.
Soweit richtig.

Zitat:
Sofern es sich nicht um Substanzen handelt, deren Einfuhr oder Anwendung irgendwelchen speziellen Vorschriften unterliegt, scheint sich damit der Rest der Fragen zu erübrigen.
Soweit dann falsch.

Die Einfuhr von zulassungspflichtigen Arzneimitteln per Post vom Nicht-EU/EWR-Ausland nach Deutschland ist in einer ganzen Reihe von Fällen unzulässig. Oder anders formuliert: sie ist nur dann zulässig, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt sind.

Details möge man hier nachlesen:
§73 Arzneimittelgesetz
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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