Dies ist eine Diskussion zu Praxisgebühr innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Praxisgebühr Ist das nun rechtens oder nicht? A ist der Ansicht, dass es eine Behandlung ist und daher nicht erneut Praxisgebühr fällig wird. Es scheint in Praxen aber Praxis zu sein grundsätzlich Praxisgebühren einzufordern. So auch hier: das Praxispersonal sagte, dass die Gebühr pro Quartal fällig ist, völlig egal ob es eine Folgebehandlung sei oder nicht. Wie geht man in so einem Fall nun am besten vor? A möchte sich nicht ständig mit dem Praxispersonal anlegen müssen, sieht aber auch nicht ein andauernd (unberechtigt?) zur Kasse gebeten zu werden.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Praxisgebühr Es ist rechtens. Die Praxisgebühr wird nicht abhängig vom Behandlungsfall gezahlt, sondern in jedem Quartal (§28 Absatz 4 SGB V). Was man auch nicht vergessen sollte: die Praxisgebühr behält der Arzt nicht selber, sie wird von seinem Honorar 1:1 abgezogen. Heißt: die Angestellten wollen keine Kohle machen, eine Überweisung wäre ihnen lieber. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Praxisgebühr Zitat:
A würde dann erst im nächsten Jahr zum Onkel Doktor gehen, da ihm 10 € für gut gemeinte Ratschläge dann doch zuviel sind. Eine "richtige" Diagnose kann ohnehin nicht gestellt werden. Ist schon klar, dass die Ärzte nichts von der Praxisgebühr haben, das ändert aber für A nichts. Als jemand, der nicht ständig zum Arzt geht, ist diese "Quartalsflatrate" eher ungünstig für ihn, wenn er erst zum Quartalsende hin geht. Dumm nur, dass der Chef von A schon ab dem zweiten Tag eine AU sehen will. Das ist zwar in dem Fall unrechtmäßig, aber den Stress mit dem Chef muss A sich dann notfalls antun - oder er verbringt den Arbeitstag eben auf dem Arbeits-Klo anstatt zuhause. Macht auch keinen großen Unterschied. Mir sei der Kommentar gestattet, dass ich die Praxisgebühr für höchst schwachsinnig halte. Aber nun ja, das Gesundheitssystem ist insgesamt nicht das Beste - genauso wie unser Bildungssystem. Kommt eben davon, wenn man sich 20 Jahre auf den Lorbeeren ausruht.
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| AW: Praxisgebühr Oder wenn man eine ehemalige Kommunistin zur Gesundheitsministerin macht und ihr einen "Experten" mit krankhaftem Ärztehass zur Seite stellt, der bezahlter Lobbyist des Rhön-Klinikums und damit einer "Gesundheitsfirma" ist. "Ärztepack"-Horstiichsagvieles Seehofer verstand sich mit ihr bestens.
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| AW: Praxisgebühr Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Praxisgebühr Genau, es ist tariflich anders geregelt. Und der Chef ist nicht der Arbeitgeber, sondern nur der Gruppenleiter. Hätte ich genauer beschreiben sollen.
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| AW: Praxisgebühr Den TV hätte ich gern gelesen, nicht nur den Passus. Wobei dann immer noch der § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG maßgebend ist. Zitat; Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Das ändert nichts daran, sofern der Gruppenleiter weisungsbefugt ist. Gruß Pro |
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