Dies ist eine Diskussion zu Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? innerhalb des Forums Medizinrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? In dem fiktiven Fall hat die Patientin eine Reihe "Manueller Therapien" bekommen - die Letzte leider nicht: Vorm letzten Termin bat die Chefin der Therapiepraxis die Patientin, einfach mal 20 Euro mitzubringen, wobei die Chefin aber gerade nicht wüsste, wie hoch die Zuzahlung sei. Die Patientin bezieht Unterhalt und dieser Unterhalt war noch nicht auf ihrem Konto, so dass die Patientin noch 1-3 Tage mit 20 Euro insgesamt auskommen musste, bis das Geld da sei. Heute an der Praxis angekommen, den letzten Termin wahrnehmen wollend und gedacht ca. 13,-EURo zahlen müssend, bat sie mit leiser, höflicher Stimme entweder um Zahlungsaufschub auf bis zu 3 Tagen bzw. um den Erhalt einer Rechnung an ihre Eltern, da diese ja eigentlich auch direkt zahlen können. Der Therapeut verlor die Beherrschung, nachdem er das Wort Rechnung vernahm und wurde noch lauter, als er eh schon wurde, nachdem er hörte, dass die Patientin keine 18,95 sofort zahlen konnte. Er sagte, dann behandele er jetzt eben nicht. Er wollte die Patientin nicht mal zur Tür rauslassen und schrie rum und zog, nachdem schon der Folgepatient kam, demonstrativ-einschüchternd mit Nachschwung, die Tür gestisch-versperrend zu - andeutend, dass er die Patientin nicht wegließe. Inwieweit wäre es nachvollziehbar?Er bahauptete, die Patientin habe kein Recht auf eine Rechnung. |
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? ja, die patientin hat kein recht auf ne rechnung. es ging ihr aber wohl sowieso eher um zahlungsaufschub? darauf hat sie auch kein recht. der therapeut hat ein recht auf bezahlung. die patientin hat ein recht auf eine quittung, wenn sie gezahlt hat. ein therapeut muss nicht behandeln, wenn er nicht bezahlt wird. das rumschreiein oder weg-versperren gehört allerdings nicht dort her. |
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? Freiberufler und Gewerbetreibende haben ihren Kunden auf Verlangen eine Rechnung zu stellen. (Das eribt sich aus steuerrechtlichen Vorschriften, die herauszusuchen ich jetzt keine Lust habe). Ärzte und Zahnärzte müssen eine Rechnung nach GOÄ/GOZÄ (Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte) stellen. Ohne eine solche Rechnung besteht kein Zahlungsanspruch. Physiotherapeuten haben meines Wissens keine staatliche Gebührenordnung, sie können insofern in Grenzen für ihre Tätigkeit verlangen was sie möchten. Sie müssen allerdings vor der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abschließen, und zu dem gehört auch eine Kostenvereinbarung. Ohne vorherige Vereinbarung nach Gutdünken ein Honorar kassieren zu wollen wird auf rechtliche Hürden stoßen, wenn's zum Streit kommt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? Zitat:
Wenn das Einkommen (Unterhalt) entsprechend gering ist, hat die fiktive Patientin sich schon mal erkundigt, ob sie eventuell zuzahlungsbefreit ist? Auskunft erteilt die Krankenkasse.
__________________ Gruß Klaus |
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? ( Zitat:
geht. Eine Rechnung muss nach dem USTG ausgestellt werden,wenn eine steuerbare leistung von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbracht wird. |
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? Hier liegt ein Missverständnis vor: Der Patient wollte auf Rechnung zahlen, was der Therapeut meines Wissens ablehnen kann. Eine Quittung darf der Patient verlangen. Ich halte es noch nicht für eindeutig, ob hier eine GKV-Zuzahlung oder eine IGeL-Zuzahlung vorliegt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| Zitat:
Zitat:
![]() Vielleicht doch GKV-Zuzahlung? Wenn ich völlig falsch liege, bitte Korrektur!
__________________ Gruß Klaus |
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? Klingt niedrig. Allerdings habe ich erfahren, dass die Behandlungsgebühren von Physiotherapeuten tatsächlich lächerlich niedrig im GKV-Bereich sind. Zitat:
Zitat:
Der wichtigste Rat für die Patientin ohne Kohle ist: sofort zur Kranken Kasse rennen und nach Befreiung fragen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? Zitat:
) musste man 2% vom Jahreseinkommen selbst bezahlen, erst dannach konnte man sich befreien lassen, bzw. dass zu viel bezahlte Geld am Ende des Jahres zurück fordern. Bei chronisch Kranken war es 1%.Allerdings weiß ich nicht ob die Regierung da nicht schon wieder was verschlimmbessert hat
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? Das ist auch weiter so. Aber eine Physiotherapie kriegt man nicht wegen nix, vielleicht sind schon Kosten aufgelaufen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kein Vertrag mit Architekt - Rechnung? | Baurecht | 04.01.2011 13:32 |
| Recht auf Minderung der Rechnung in Werkstatt? | Handelsrecht | 05.04.2010 10:24 |
| Unterschied zwischen einer GuV Rechnung und einer Einnahmen-Überschussrechnung? | Handelsrecht | 10.11.2009 21:56 |
| kein Vertrag, trotzdem Rechnung! | Kaufrecht / Leasingrecht | 10.01.2008 07:06 |
| Kein Geld - Kein Recht? Doch: Prozesskostenhilfe! | Nachrichten: Recht & Gesetz | 05.11.2004 18:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios