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Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Dies ist eine Diskussion zu Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung? innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 02.08.2011, 22:39
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Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Angenommen man wurde zu Beginn einer Physiotherapie zwar darauf aufmerksam gemacht, dassZuzahlung zu entrichten ist, jedoch nicht, zu welchem Betrag.

In dem fiktiven Fall hat die Patientin eine Reihe "Manueller Therapien" bekommen - die Letzte leider nicht:
Vorm letzten Termin bat die Chefin der Therapiepraxis die Patientin, einfach mal 20 Euro mitzubringen, wobei die Chefin aber gerade nicht wüsste, wie hoch die Zuzahlung sei.

Die Patientin bezieht Unterhalt und dieser Unterhalt war noch nicht auf ihrem Konto, so dass die Patientin noch 1-3 Tage mit 20 Euro insgesamt auskommen musste, bis das Geld da sei.
Heute an der Praxis angekommen, den letzten Termin wahrnehmen wollend und gedacht ca. 13,-EURo zahlen müssend, bat sie mit leiser, höflicher Stimme entweder um Zahlungsaufschub auf bis zu 3 Tagen bzw. um den Erhalt einer Rechnung an ihre Eltern, da diese ja eigentlich auch direkt zahlen können.
Der Therapeut verlor die Beherrschung, nachdem er das Wort Rechnung vernahm und wurde noch lauter, als er eh schon wurde, nachdem er hörte, dass die Patientin keine 18,95 sofort zahlen konnte.
Er sagte, dann behandele er jetzt eben nicht.
Er wollte die Patientin nicht mal zur Tür rauslassen und schrie rum und zog, nachdem schon der Folgepatient kam, demonstrativ-einschüchternd mit Nachschwung, die Tür gestisch-versperrend zu - andeutend, dass er die Patientin nicht wegließe.

Inwieweit wäre es nachvollziehbar?Er bahauptete, die Patientin habe kein Recht auf eine Rechnung.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 00:20
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AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Zitat:
Zitat von Fernanda Beitrag anzeigen
Er bahauptete, die Patientin habe kein Recht auf eine Rechnung.
ja, die patientin hat kein recht auf ne rechnung. es ging ihr aber wohl sowieso eher um zahlungsaufschub? darauf hat sie auch kein recht.

der therapeut hat ein recht auf bezahlung. die patientin hat ein recht auf eine quittung, wenn sie gezahlt hat. ein therapeut muss nicht behandeln, wenn er nicht bezahlt wird.

das rumschreiein oder weg-versperren gehört allerdings nicht dort her.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 17:56
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AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Freiberufler und Gewerbetreibende haben ihren Kunden auf Verlangen eine Rechnung zu stellen. (Das eribt sich aus steuerrechtlichen Vorschriften, die herauszusuchen ich jetzt keine Lust habe).

Ärzte und Zahnärzte müssen eine Rechnung nach GOÄ/GOZÄ (Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte) stellen. Ohne eine solche Rechnung besteht kein Zahlungsanspruch. Physiotherapeuten haben meines Wissens keine staatliche Gebührenordnung, sie können insofern in Grenzen für ihre Tätigkeit verlangen was sie möchten. Sie müssen allerdings vor der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abschließen, und zu dem gehört auch eine Kostenvereinbarung.

Ohne vorherige Vereinbarung nach Gutdünken ein Honorar kassieren zu wollen wird auf rechtliche Hürden stoßen, wenn's zum Streit kommt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 18:07
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AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Freiberufler und Gewerbetreibende haben ihren Kunden auf Verlangen eine Rechnung zu stellen. (Das eribt sich aus steuerrechtlichen Vorschriften, die herauszusuchen ich jetzt keine Lust habe).

Ärzte und Zahnärzte müssen eine Rechnung nach GOÄ/GOZÄ (Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte) stellen. Ohne eine solche Rechnung besteht kein Zahlungsanspruch. Physiotherapeuten haben meines Wissens keine staatliche Gebührenordnung, sie können insofern in Grenzen für ihre Tätigkeit verlangen was sie möchten. Sie müssen allerdings vor der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abschließen, und zu dem gehört auch eine Kostenvereinbarung.

Ohne vorherige Vereinbarung nach Gutdünken ein Honorar kassieren zu wollen wird auf rechtliche Hürden stoßen, wenn's zum Streit kommt.
Hier geht es m.E nicht um ein Honorar sondern um die Zuzahlung zu einer Leistung der GKV (vulgo Rezeptgebühr).
Wenn das Einkommen (Unterhalt) entsprechend gering ist, hat die fiktive Patientin sich schon mal erkundigt, ob sie eventuell zuzahlungsbefreit ist? Auskunft erteilt die Krankenkasse.
__________________
Gruß

Klaus
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  #5 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 18:33
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AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

(
Zitat:
Das eribt sich aus steuerrechtlichen Vorschriften, die herauszusuchen ich jetzt keine Lust habe).
Sollte man vielleicht mal rausuchen, damit man weiss, wodrums
geht.

Eine Rechnung muss nach dem USTG ausgestellt werden,wenn eine steuerbare leistung von einem Unternehmer an einen anderen
Unternehmer erbracht wird.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 18:44
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AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Hier liegt ein Missverständnis vor: Der Patient wollte auf Rechnung zahlen, was der Therapeut meines Wissens ablehnen kann. Eine Quittung darf der Patient verlangen.

Ich halte es noch nicht für eindeutig, ob hier eine GKV-Zuzahlung oder eine IGeL-Zuzahlung vorliegt.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 08:38
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Cool AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hier liegt ein Missverständnis vor: Der Patient wollte auf Rechnung zahlen, was der Therapeut meines Wissens ablehnen kann. Eine Quittung darf der Patient verlangen.

Ich halte es noch nicht für eindeutig, ob hier eine GKV-Zuzahlung oder eine IGeL-Zuzahlung vorliegt.
Eindeutig ist es wohl nicht, aber aufgrund der Formulierung im Eingangsposting

Zitat:
Angenommen man wurde zu Beginn einer Physiotherapie zwar darauf aufmerksam gemacht, dass Zuzahlung zu entrichten ist, jedoch nicht, zu welchem Betrag.
und des in Rede stehenden Gesamtbetrags von EUR 18,95 (offenkundig für mehrere Behandlungen) ist mir das für eine IGel-Zuzahlung schlicht zu wenig. Aber das ist sicherlich eine Vermutung. Aber mal eine Frage an den Fachmann: die Eigenart von IGel ist doch -jedenfalls nach meiner Kenntnis-, dass diese Leistungen von der GKV überhaupt nicht übernommen werden - dann kann es doch eigentlich auch keine "Zuzahlung" geben. Für mehrerer physiotherapeutische Behandlungen EUR 18,95 zu bezahlen, wäre a) für den Patienten eine absolute Okkasion und b) für den Therapeuten vermutlich ruinös.

Vielleicht doch GKV-Zuzahlung? Wenn ich völlig falsch liege, bitte Korrektur!
__________________
Gruß

Klaus
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  #8 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 09:20
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AW: Physiotherapiezuzahlung - Kein Recht auf Ausstellung einer Rechnung?

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
...ist mir das für eine IGel-Zuzahlung schlicht zu wenig.
Klingt niedrig. Allerdings habe ich erfahren, dass die Behandlungsgebühren von Physiotherapeuten tatsächlich lächerlich niedrig im GKV-Bereich sind.

Zitat:
Eigenart von IGel ist doch -jedenfalls nach meiner Kenntnis-, dass diese Leistungen von der GKV überhaupt nicht übernommen werden - dann kann es doch eigentlich auch keine "Zuzahlung" geben.
Jaaa, das ist korrekt. Man kann aber auch eine GKV-Leistung erbringen, und ergänzend dazu eine IGeL. Also (Bereich Physiotherapie) eine Massage und danach noch Hot-Stone, Krafttraining oder Ähnliches.

Zitat:
Für mehrerer physiotherapeutische Behandlungen EUR 18,95 zu bezahlen, wäre a) für den Patienten eine absolute Okkasion und b) für den Therapeuten vermutlich ruinös.
Jo. Aber die Zuzahlung eines GKV-Patienten zu einem Heilmittel beträgt 10 Euro +10 Prozent der Heilmittelkosten. Heißt: selbst, wenn es nur 3 (!) Massagesitzungen waren, hat der Physiotherapeut nur ein Honorar von 89,50 gekriegt. Insgesamt! Ich sagte ja: lächerlich niedrig. Die Physiotherapeuten sollen, wie die Ärzte, aus eigenen Praxen hinausgedrängt werden.

Der wichtigste Rat für die Patientin ohne Kohle ist: sofort zur Kranken Kasse rennen und nach Befreiung fragen.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 10:28
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Der wichtigste Rat für die Patientin ohne Kohle ist: sofort zur Kranken Kasse rennen und nach Befreiung fragen.
Gibt es denn eine komplette Befreiung? Als ich damals noch viel medizinisches gebraucht habe (inlusive Physiotherapie, mit rund 18€ Zuzahlung übrigens ) musste man 2% vom Jahreseinkommen selbst bezahlen, erst dannach konnte man sich befreien lassen, bzw. dass zu viel bezahlte Geld am Ende des Jahres zurück fordern. Bei chronisch Kranken war es 1%.
Allerdings weiß ich nicht ob die Regierung da nicht schon wieder was verschlimmbessert hat
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #10 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 10:38
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Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
...musste man 2% vom Jahreseinkommen selbst bezahlen, erst dannach konnte man sich befreien lassen, bzw. dass zu viel bezahlte Geld am Ende des Jahres zurück fordern. Bei chronisch Kranken war es 1%.
Das ist auch weiter so. Aber eine Physiotherapie kriegt man nicht wegen nix, vielleicht sind schon Kosten aufgelaufen.
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