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Physiotherapeut verklagen?

Dies ist eine Diskussion zu Physiotherapeut verklagen? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 10:56
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Physiotherapeut verklagen?

Hallo Forumsmitglieder,

ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Patient wird von seinem Zahnarzt aufgrund von Kiefergelenks- und HWS Problemen zu einem Physiotherapeuten überwiesen. Dieser beginnt die Behandlung nach einer gründlichen Anamnese, gibt sie aber ab dem zweiten Termin an seinen Kollegen in der gleichen Praxis ab. Dieser behandelt in der ersten Sitzung die HWS. Daraufhin hat der Patient mehrere Wochen mit Schwindel und Kopfschmerzen zu kämpfen. Er teilt dies dem Behandler mit. Dieser behandelt in der zweiten Sitzung den Kiefer. Danach hat der Patient wieder für mehrere Wochen Kopfschmerzen, Kiefergelenksschmerzen und bekommt einen bleibenden Tinnitus, der vorher nur sehr leise vorhanden war. Mehrere Wochen Arbeitsausfall und Psychotherapie aufgrund der Ohrgeräusche sind die Folge.

Hat eine Klage (Schmerzensgeld) gegen den Physiotherapeuten Aussicht auf Erfolg?

Danke für alle Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 11:06
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AW: Physiotherapeut verklagen?

Zitat:
Zitat von Wierus Beitrag anzeigen
Hat eine Klage (Schmerzensgeld) gegen den Physiotherapeuten Aussicht auf Erfolg?
Hier ist nicht einmal bekannt, ob der Physiotherapeut einen Fehler begangen hat!

Ich will hier jetzt nicht ausbreiten, was die Charakteristika eines Dienstvertrages sind, nur: auch, wenn es einem nach der Behandlung schlechter geht, heißt das nicht automatisch, dass diese falsch war.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 12:31
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AW: Physiotherapeut verklagen?

Hätte denn nicht mindestens eine Aufklärung über die Risiken der Behandlung stattfinden müssen? Dass bereits vor der Behandlung Ohrgeräusche bestanden, war bekannt.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 13:22
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AW: Physiotherapeut verklagen?

Zitat:
Zitat von Wierus Beitrag anzeigen
Hätte denn nicht mindestens eine Aufklärung über die Risiken der Behandlung stattfinden müssen?
Wenn die Behandlung mit Risiken behaftet sein sollte: ja!
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 13:47
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AW: Physiotherapeut verklagen?

Zitat:
Zitat von Wierus Beitrag anzeigen
Hat eine Klage (Schmerzensgeld) gegen den Physiotherapeuten Aussicht auf Erfolg?
Wenn dem Physiotherapeuten eine Falschbehandlung nachgewiesen werden kann, die ursächlich für die beschriebenen Folgen war: ja.

Wenn dem Physiotherapeuten eine Falschbehandlung nicht nachgewiesen werden kann, die ursächlich für die beschriebenen Folgen war: nein.

Zitat:
Zitat von Wierus Beitrag anzeigen
Hätte denn nicht mindestens eine Aufklärung über die Risiken der Behandlung stattfinden müssen?
Ja. Eine Aufklärung muß immer stattfinden, wenn auch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit irgendwelche Risiken gegeben sind. Eine Aufklärung muß auch stattfinden, wenn's keine Risiken gibt (was es de facto aber eh nicht gibt). Der Physiotherapeut muß dem Patienten ja zumindest erklären, was er zu machen vorhat.

Wenn diese Aufklärung nun nicht stattgefunden hat, hilft das dem Patienten aber erstmal nicht weiter - denn das Fehlen der Aufklärung steht in keinem kausalen Zusammenhang mit den Folgen der Behandlung. Wenn der Physiotherapeut einen Behandlungsfehler gemacht hat, hat er einen Behandlungsfehler gemacht. Der wurde dann aber nicht von der fehlenden Aufklärung verursacht. Die fehlende Aufklärung macht höchstens den Ärger noch größer, den der Physiotherapeut wegen der fehlerhaften Behandlung bekommt.

Entscheidende Frage ist und bleibt: wurde bei der Behandlung ein Fehler gemacht?

Eine andere Frage wäre dann: wenn der Physiotherapeut keinen Fehler gemacht hat, sondern die Folgen normale Nebenwirkungen der Behandlung sind - begründet dann die fehlende Aufklärung Ansprüche des Patienten?

Ich meine: ja. Denn der Patient hätte bei korrekter Aufklärung ja auch sagen können "Nein, diese Nebenwirkungen möchte ich nicht riskieren, dann lieber keine Behandlung."

Zitat:
Dass bereits vor der Behandlung Ohrgeräusche bestanden, war bekannt.
Zu einer medizinischen Beurteilung fragt man dann doch besser in einem Physiotherapeuten- oder Orthopäden-Forum.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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