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Patientenverfügung wiederrufen

Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung wiederrufen innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 05.08.2011, 09:38
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Patientenverfügung wiederrufen

Guten Tag.

Mal angenommen ein Patient hat eine Patientenverfügung ausgestellt. Der Patient leidet an eine "Bipolaren Störung" und befindet sich aktuell in einer Krise (zB. gemischte Phase). Der Patient ist jedoch klar im Denken und daher geschäftsfähig.

Nun möchte der Patient verhindern das etwas gegen seinen Willen getan wird und möchte die Patientenverfügung wiederrufen.

Wie sollte dieser Patient vorgehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 09:46
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AW: Patientenverfügung wiederrufen

solange der patient einen sogenannten "freien willen" hat, kann sowieso nichts gegen seinen willen unternommen werden. da braucht er ja keine patientenverfügung.

gegen den willen des patienten kann sowieso nur dann etwas unternommen werden, wenn dem patienten eine erhebliche gefahr für leib und leben droht. in anderen fällen wäre das ohnehin ausgeschlossen.

eine patientenverfügung regelt nur die phasen, wo der patient eben nicht mehr frei für sich selber entscheiden kann. und solange man geschäftsfähig ist, kann man die patientenverfügung auch jederzeit widerrufen. am sinnvollsten ist, das mit der bahandelnen psychiaterin abzusprechen, die kann dann nämlich uach gleich bestätigen, dass eben zum zeitpunkt der patientenverfügung der freie wille vorhanden ist.

was würde denn in der patientenverfügung stehen, was geändert werden soll?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 09:52
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AW: Patientenverfügung wiederrufen

Nehmen wir an der Patient möchte den Informationsfluss zu seiner Mutter unterbinden. Der Psychiater drängt aber darauf dies zu tun und hält den Patienten für nicht geschäftsfähig. Der Patient selber, aber dessen Freunde halten Ihn für geschäftsfähig.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 10:01
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AW: Patientenverfügung wiederrufen

ist die mutter gesetzliche betreuerin des patienten mit aufgagbenkreis gesundheitssorge? oder ist der patient minderjährig?

und geht es um eine patientenverfügung oder um eine vorsorgevollmacht?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 00:37
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AW: Patientenverfügung wiederrufen

Zitat:
Zitat von ViperMT Beitrag anzeigen
Nehmen wir an der Patient möchte den Informationsfluss zu seiner Mutter unterbinden. Der Psychiater drängt aber darauf dies zu tun und hält den Patienten für nicht geschäftsfähig.
Der Psychiater kann den Patienten halten für was immer er will, das ist irrelevant. Über die Geschäftsfähigkeit entscheidet ein Richter.

Der Psychiater unterliegt der Schweigepflicht, gibt er Informationen an die Mutter seines Patienten, ohne daß dieser ausdrücklich das erlaubt hat, macht er sich strafbar.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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