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Patientenverfügung rechtsgültig?

Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung rechtsgültig? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 16:40
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Patientenverfügung rechtsgültig?

Angenommen, ein Patient geht mit einer Patientenverfügung zum Arzt und schliesst damit gewisse Diagnosen oder Untersuchungen aus, darf der Arzt trotzdem eine Überweisung in dieser Richtung ausstellen bzw. Krankheiten vermuten?

Gruß "Toni"
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 16:52
V.I.P.
 
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AW: Patientenverfügung rechtsgültig?

Wie, er schließt Diagnosen aus? Darf der Arzt die dann nicht feststellen oder was?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 13:50
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AW: Patientenverfügung rechtsgültig?

Zitat:
Zitat von techtmeier Beitrag anzeigen
Angenommen, ein Patient geht mit einer Patientenverfügung zum Arzt und schliesst damit gewisse Diagnosen oder Untersuchungen aus, darf der Arzt trotzdem eine Überweisung in dieser Richtung ausstellen bzw. Krankheiten vermuten?
Der Arzt ist verpflichtet, eine korrekte und vollständige Diagnose zu machen. Daran kann ihn auch keine Patientenverfügung hindern.

Wenn der Patient die Diagnose nicht wissen will, dann sollte er vielleicht gar nicht erst zum Arzt gehen.

Wenn der Patient eine bestimmte Diagnose ("Sie haben Krebs") nicht wissen will, dann kann er dem Arzt natürlich sagen "Sagen Sie mir das nicht, wenn ich Krebs habe".

Dann wird der Arzt aber vermutlich die weitere Behandlung ablehnen, denn er kann den Patienten nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandeln (und das muß er!), wenn er dem Patienten nicht sagen darf, was der hat.

Überweisungen kann der Arzt ausstellen, solange er die ausstellen will und er dazu berechtigt ist. Ob der Patient der Überweisung dann folgt oder den Zettel in den Papierkorb wirft, ist allein dem Patienten überlassen. Der Patient muß sich ja nicht behandeln lassen. Er kann ja auch sagen "Ich gehe nicht ins Krankenhaus, ich will nur ambulant behandelt werden".
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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