Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung im Ausland innerhalb des Forums Medizinrecht
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| ... mal angenommen als Bürger mache ich eine rechtskräftige Patientenverfügung, der auch von einem deutschen Notar beglaubigt wurde. Im Alter entscheide ich mich dann in ein anderes EU-Land zu ziehen, sagen wir mal zufälliger Weise Italien. Hat diese Patientenverfügung dennoch auch im Ausland bestand, insofern die Ärzte bei einer ernsthaften Erkrankung hiervon Kenntnis gelangen ?! Frage b) wird in absehbarer Zeit es einmal so sein, dass eine Patientenverfügung ohne amtliche Beglaubigung im Prinzip schon rechtsungültig ist ?! |
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| AW: Patientenverfügung im Ausland Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Aber es handelt sich doch in meinem Beispiel um einen deutschen Staatsbürger, zählt das in meinem Fallbeispiel, denn gar nicht ?! |
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| AW: Patientenverfügung im Ausland Nein, denn der deutsche Staatsbürger liegt dann zum nämlichen Zeitpunkt in einem italienischen Krankenhaus. Und die italienischen Ärzte werden sich einen D.reck drum scheren, was deutsche Ärzte in diesem Fall tun würden. Sie müssen sich zwar an ärztliches Ethos halten, aber selbst das wird nicht global gleich sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Patientenverfügung im Ausland .. würde der fall in afrika spielen, wär er viel interessanter, da könnte zb ein schwarzer zu weissen ohren oder anderen wichtigen teilen kommen ![]() oder werfe ich jetzt patientenverfügung und organspende durcheinander ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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