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Patientenverfügung im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung im Ausland innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 11.02.2009, 15:25
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Question Patientenverfügung im Ausland

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... mal angenommen als Bürger mache ich eine rechtskräftige Patientenverfügung,
der auch von einem deutschen Notar beglaubigt wurde. Im Alter entscheide ich mich
dann in ein anderes EU-Land zu ziehen, sagen wir mal zufälliger Weise Italien.
Hat diese Patientenverfügung dennoch auch im Ausland bestand, insofern die
Ärzte bei einer ernsthaften Erkrankung hiervon Kenntnis gelangen ?!


Frage b) wird in absehbarer Zeit es einmal so sein, dass eine Patientenverfügung
ohne amtliche Beglaubigung im Prinzip schon rechtsungültig ist ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 15:30
V.I.P.
 
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AW: Patientenverfügung im Ausland

Zitat:
Zitat von Helmut S
Hat diese Patientenverfügung dennoch auch im Ausland bestand, insofern die
Ärzte bei einer ernsthaften Erkrankung hiervon Kenntnis gelangen ?!
Tja, das muss man italienische Ärzte fragen und italienische Gesetze lesen.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 15:34
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Question AW: Patientenverfügung im Ausland

Aber es handelt sich doch in meinem Beispiel um einen deutschen Staatsbürger,
zählt das in meinem Fallbeispiel, denn gar nicht ?!
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 15:49
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AW: Patientenverfügung im Ausland

Nein, denn der deutsche Staatsbürger liegt dann zum nämlichen Zeitpunkt in einem italienischen Krankenhaus. Und die italienischen Ärzte werden sich einen D.reck drum scheren, was deutsche Ärzte in diesem Fall tun würden. Sie müssen sich zwar an ärztliches Ethos halten, aber selbst das wird nicht global gleich sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 14:12
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AW: Patientenverfügung im Ausland

.. würde der fall in afrika spielen, wär er viel interessanter,
da könnte zb ein schwarzer zu weissen ohren oder anderen wichtigen teilen kommen

oder werfe ich jetzt patientenverfügung und organspende durcheinander ?
__________________
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Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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