Dies ist eine Diskussion zu Patientenverfügung innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Patientenverfügung ich möchte im Notfall,körperlich unversehrt und in Würde sterben. Ich verbiete Wiederbelebungsversuche und Maßnahmen Luftröhrenschnitt Magensonde fremdes Blut und Organe Autopsie Dies ist mein Wille Ort,DatumUnterschrift Name und Adresse Ist das so in Ordnung? Nehmen wir an, A würde gerne im Notfall einfach palliativ Medizinisch betreut werden wollen mit medis und Schmerzlinderung, muss A das dann mit in die Patientenverfügun schreiben? |
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| AW: Patientenverfügung nein, das reicht so nicht. es muss unter anderem aus der verfügung auch hervorgehen, dass der a überhaupt weiß, was er da schreibt. für viele laien ist nämlich im einzelnen gar nicht bewußt, um was genau es da geht. es ist sinnvoll sich mit der behandelnden ärztin zu beraten und sich genau alles erklären zu lassen. und es müsste erkennbar sein, für was für eine situation diese verfügung bestehen soll. also meist ja dafür, wenn sowieso keine hoffnung auf besserung und menschenwürdiges leben mehr besetht. aber das muss auch genau deffiniert werden. und die patientenverfügung greift auch erst dann, wenn die patientin nicht mehr frei entscheiden kann. daher könnte es sinnvoll sein auch eine vorsorgevollmacht oder betreuungsverfügung zu machen. denn die patientin bruacht ja jemand, die dann ihren willen (patientenverfügung) auch durchsetzt. Zitat:
wie kommt denn der a überhaupt drauf, dass er im zaten alter von 34 ein organversagen befürchtet? wenn es da ne vorerkrankung gibt, wär halt eh gut, mit der ärztin zu besprechen. |
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| AW: Patientenverfügung A sollte aber auch berücksichtigen, dass es neben der schweren Krankheit, die er vielleicht schon hat, noch sehr viele Möglichkeiten gibt, die ihn zunächst bewußtlos ins Krankenhaus bringen können, aber nicht unbedingt langfristig an einem selbstbestimmten Leben (oder Sterben) hindern. Das Verbot einer Autopsie (sicherlich ist eine Obduktion gemeint) dürfte aber spätestens dann wirkungslos sein, wenn sich die Justiz für die näheren Umstände seines Ablebens interessiert. Kopf hoch!
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Patientenverfügung Zitat:
), ist eine patientenverfügung nur dann gültig, wenn auch exakt der umstand beschrieben ist, für den sie gelten soll. |
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| AW: Patientenverfügung Zitat:
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| AW: Patientenverfügung Danke für die Infos, A wird den Vordruck von http://www.aerztekammerhamburg.de/pa...verfuegung.pdf ausfüllen, seinem Arzt zeigen und seine weiteren Wünsche dran heften. Es sollte doch ein gutes Recht sein, würdevoll zu sterben und dann in einem Stück beerdigt zu werden. Vielen Dank |
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