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Patienten*verfügung

Dies ist eine Diskussion zu Patienten*verfügung innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 20:53
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Patienten*verfügung

Hallo,

folgender Sachverhalt

A möchte eine Patienten*verfügung machen, nun weiß A aber nicht was man alles dazu zu machen ist bzw. was da alles ausgefüllte werden muß etc.
Es wird nun viel in den Medien geredet, aber A weiß nicht wie man das alles anstellen soll.
Die einen sagen, man sollte zum Anwalt gehen und dieses mit dem ausfüllen.
Dann über einen Notar das beglaubigen lassen, das man bei Unterschrift noch geistig seiner Sinne ist usw. Das man das dann beim Register der Bundesnotarkammer sich eintragen lassen sollte .

Aber was kostet dieses alles?
Wer kann A da einen klugen Ratschlag geben?

Gruß pupper
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 21:39
V.I.P.
 
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AW: Patienten*verfügung

Das BMJ hat zu diesem Thema eine ganz aktuelle Broschüre aufgelegt, die helfen sollte, einige Fragen zu beantworten: Patientenverfügung

Aus gleicher Quelle und ebenfalls hilfreich: Textbausteine

Es empfiehlt sich aus meiner Sicht, zunächst einmal seine individuelle Patientenverfügung zusammen zu stellen. Diese sollte dann unbedingt mit dem Arzt des Vertrauens sowie den möglichen Betreuern durchgesprochen werden.
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 21:40
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AW: Patienten*verfügung

was soll der Stern zwischen Partienten und Verfügung bezwecken?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 21:40
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AW: Patienten*verfügung

und wenns drauf ankommt, legt der Arzt das Ding eh erst einmal in eine Schublade!
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  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 22:17
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AW: Patienten*verfügung

Humungus,

da gibt´s jetzt endlich eine gesetzliche Regelung und Du demotivierst gleich.

Ganz so einfach können sich Ärzte aber nun nicht mehr über den Willen eines Patienten hinweg setzen.

Man sollte vor allem nicht verkennen, dass es insbesondere für Angehörige eine wesentliche Erleichterung darstellt, eine Entscheidung im Sinne des Betroffenen treffen zu können, wenn eine sauber formulierte Patientenverfügung existiert.

Gruß

Ed
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  #6 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 23:33
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AW: Patienten*verfügung

Was wäre denn, wenn A eine Patietenverfügung errichtet hat, welche ja jederzeit formlos zu widerrufen ist. Jetzt kommt B, sagen wir die Schwester, und behauptet, A hat ihr ein paar Minuten vor dem Koma erzählt, sie möchte nicht mehr an die Patientenverfügung gebunden sein.

Im anderen Fall kommt C, ein Zivi, der die A etwa eine halbe Stunde betreut hat und behauptet dies. A hat zeit ihres Lebens allen Angehörigen von der Patientenverfügung erzählt, und stets beteuert, dass dies ihr Wille bleiben solle.

Wie soll man an solche Sachverhalte herangehen? Ich bin ratlos... ich möchte den Entwurf auch nicht kritisieren, da der Wille, Rechtssicherheit zu schaffen mit Sicherheit gewichtig ist, andrerseits möchte ich mit keinem tauschen müssen, solche Entscheidungen zu fällen.
Meiner Meinung nach unglaublich schwer, solche Angelegenheiten juristisch zu verpacken.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 08:12
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AW: Patienten*verfügung

Zitat:
Zitat von rachel_8887
Wie soll man an solche Sachverhalte herangehen?
Letztendlich zählt immer der Wille des Patienten. Ist der aktuell nicht mehr zu ergründen, muss der Arzt den mutmaßlichen Willen herausfinden. Dazu kann er Zeugen befragen, Verwandte, Verfügungen lesen.
Zitat:
Zitat von rachel
...der Wille, Rechtssicherheit zu schaffen mit Sicherheit gewichtig ist,
Zu kurz gesprungen. So einen Willen kann man nicht mit Gewalt durchsetzen. Das ist schlicht juristischer Aktionismus.
Zitat:
Zitat von rachel
Meiner Meinung nach unglaublich schwer, solche Angelegenheiten juristisch zu verpacken.
Dann sollte man es lieber lassen. Aber es geht um Wählerstimmen!
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  #8 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:11
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AW: Patienten*verfügung

Durchaus akzeptiert und nachzuvollziehen.

Trotzdem muss meiner Meinung nach auch eine gewisse Absicherung für das ärztliche Handeln geschaffen werden. Eine Patietenverfügung gewinnt immer mehr an Bedeutung, darf ich dem Arzt das Risiko aufbürden eine Entscheidung zu fällen? Ich finde es nicht falsch, deshalb eine Rechtsgrundlage schaffen zu wollen. Über die inhaltliche Ausgestaltung mag man verschiedener Ansicht sein.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:48
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AW: Patienten*verfügung

Natürlich ist ein Arzt dankbar für einen Patienten, der seinen Willen äußert.

Allerdings hat der Patient seinen Willen manchmal vor einem halben Jahr oder eher geäußert, und dann auch nur in allgemeiner Form.

"Ich will nicht an Maschinen geschlossen werden, um mein Leben zu erhalten."

Nun kommt der Patient wegen eines Autounfalls in das Krankenhaus, und muss wegen schwerer Verletzungen für vier Wochen beatmet werden. Die Chance, dass er wiederhergestellt wird, sind gut.

Und? Da würde doch jeder Patient sagen "na, diesen Fall habe ich doch nicht gemeint!" (wenn der Arzt seinen damaligen Willen missachtet oder ihn richtig interpretiert, heißt das)

Es kommt immer auf den Einzelfall an, und Patientenverfügungen können eine allgemeine Richtlinie für den Arzt sein, aber garantiert keine im Einzelfall. Und Patienten sind meist absolute Laien und können nicht vorhersehen, welche Situationen es gibt. Darum rate ich wie Ed unbedingt zu fachlicher Beratung!
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