Dies ist eine Diskussion zu Patient will nach Überlegung keine OP trotz Unterschrift innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Patient will nach Überlegung keine OP trotz Unterschrift erkrankt und wäre sehr selten im Jahr beschwerdefrei, dazu hätte der Operateur nicht freundlich den Patienten drauf aufmerksam gemacht sondern eher das Gegenteil von freundlich. Wie hätte der Patient sich zu verhalten? Müsste er die op über sich ergehen lassen (in einem Gesunden Moment) oder könnte er von der Op ( bzw Operateur) abstand nehmen da er sich dort nicht ernstgenommen und wohl fühlt. |
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| AW: Patient will nach Überlegung keine OP trotz Unterschrift Der Patient kann seine Erklärung jederzeit widerrufen, auch nach einer Unterschrift. Möglich allerdings, dass er sich einer Schadenersatzforderung gegenübersieht, weil die Absage kurzfristig kommt und keine OP-Alternative für den Arzt aufzutreiben ist. Mal unjuristisch: bei einem Patienten, der ein potentiell starker Keimausscheider ist, sollte man tatsächlich die Terminierung so legen, dass die geringstmögliche Gefahr für den Patienten und seine Nachfolger entsteht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Patient will nach Überlegung keine OP trotz Unterschrift Der Patient kann natürlich jederzeit die OP ablehnen. Auch noch in dem Moment, in dem der Anästhesist die Narkose beginnen will. Und das der Kollege in einen akuten Infekt nicht reinoperieren möchte kann ich verstehen. Bei einer elektiven OP macht man das nicht. |
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