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Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

Dies ist eine Diskussion zu Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten innerhalb des Forums Medizinrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 17:51
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Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

Hallo,

angenommen Person A hat eine Quecksilbervergiftung.
A beginnt die Behandlung mittels Tabletten und reicht dann bei der Krankenkasse die Kostenübernahme ein.

Krankenkasse schickt die Papiere 3 Mal zum Gutachter. Alle 3 Gutachten haben massive Fehler sodass Person A nur noch den Weg zum Sozialgericht sieht.

Sozialgericht - Ladung.

Richter sagt Rückerstattung von Geldern gibt es nicht.
Person A muss um das Verfahren weiterlaufen zu lassen erst noch den Widerspruch der Krankenkasse abwarten.

Antrag wurde von Person A am 26.4.2011 gestellt, nach 3 fehlerhaften Gutachten soll der Widerspruchsbescheid am 11.1.2012 eintreffen.

Also glatte 9 Monate Wartezeit.

Dann läuft das normale Verfahren weiter was natürlich Jahre dauern kann.


Um einen Eilantrag durchbringen zu können hätte A einen Behandlungsschein einreichen sollen.

D.h. Person A hätte warten müssen bis die Krankenkasse den Tabletten zustimmt.

Das macht Krankenkasse aber sowieso nicht da Quecksilbervergiftungen es laut KK nicht gibt.

Das Gericht zweifelt allerdings die Vergiftung keinesfalls an, laut Richter ist eindeutig ersichtlich das diese Erkrankung besteht.

Das bedeutet dennoch das A den Behandlungsschein einreichen hätte müssen um dann 3 Gutachten und einen Widerspruchsbescheid abzuwarten um mit der Behandlung mittels Tabletten überhaupt beginnen zu können weil es dann wohl vor Gericht hätte erwirkt werden können.

Dies soll A NUN machen, Schein einreichen und warten.

Also sicherlich wieder 9 Monate.

9 Monate ohne Tabletten weil A sich diese nicht mehr leisten kann.

Ohne Tabletten erbricht A nach jedem Essen Schleim. Solange hätte A damals nicht warten können ansonsten hätte A sich vermutlich das Leben genommen - wer möchte schon nach jedem Essen erbrechen.

Muss A nun 9 Monate in Kauf nehmen keine Tabletten nehmen zu können weil KK nicht zahlt und A kein Geld mehr hat ?

Zudem ist A schwer nierenkrank.


EDIT: Kosten für Medikamente belaufen sich auf 150 Euro + ca. 50 Euro (Nierenerkrankung + Candida)

Geändert von Nine-84 (25.12.2011 um 19:40 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 20:55
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AW: Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

Zitat:
Zitat von Nine-84 Beitrag anzeigen
angenommen Person A hat eine Quecksilbervergiftung.
Ist diese toxikologisch nachgewiesen oder durch einen obskuren Quacksalber festgestellt worden? Wurde der Nachweis durch ein wissenschaftlich anerkanntes Testverfahren geführt? Sorry für diese brutale Frage, aber in manchen medizinischen Bereichen wird mit der Angst der Leute massiv unseriös abkassiert.

Zitat:
A beginnt die Behandlung mittels Tabletten und reicht dann bei der Krankenkasse die Kostenübernahme ein.
Warum dieses Vorgehen? Eine Quecksilberintoxikation ist potentiell tödlich und sollte stationär behandelt werden.

Ist das Medikament für die Behandlung zugelassen?

Wer hat dem Patienten empfohlen, die Kosten vorzustrecken und sie sich dann von der Krankenkasse wiederzuholen?

Bei einem solchen Vorgehen klingeln bei mir alle Alarmglocken, denn es ist höchst ungewöhnlich!

Zitat:
Das macht Krankenkasse aber sowieso nicht da Quecksilbervergiftungen es laut KK nicht gibt.
Das glaube ich nicht, das hätte ich gerne im Wortlaut gesehen.

Zitat:
9 Monate ohne Tabletten weil A sich diese nicht mehr leisten kann.
Die GKV ist verpflichtet, die Therapiekosten für wissenschaftlich anerkannte Diagnosen mit dafür zugelassenen Medikamenten zu tragen. Off-label-Therapie wird nur in Ausnahmefällen erstattet.

Zitat:
Ohne Tabletten erbricht A nach jedem Essen Schleim. Solange hätte A damals nicht warten können ansonsten hätte A sich vermutlich das Leben genommen - wer möchte schon nach jedem Essen erbrechen.

Muss A nun 9 Monate in Kauf nehmen keine Tabletten nehmen zu können weil KK nicht zahlt und A kein Geld mehr hat ?
Nein, er kann sich stationär einweisen lassen, das ist doch kein Problem, wenn Quecksilberintoxikation symptomatisch geworden ist und ein Quecksilberspiegel im Blut vorhanden ist.

Zitat:
EDIT: Kosten für Medikamente belaufen sich auf 150 Euro + ca. 50 Euro (Nierenerkrankung + Candida)
Pro Tag? Pro Monat? Pro Jahr? Aber wie gesagt: das spielt keine Rolle.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 14:01
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AW: Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

Hallo Humungus,

ich versuche Ihre Fragen zu beantworten:

Zitat:
Ist diese toxikologisch nachgewiesen oder durch einen obskuren Quacksalber festgestellt worden? Wurde der Nachweis durch ein wissenschaftlich anerkanntes Testverfahren geführt? Sorry für diese brutale Frage, aber in manchen medizinischen Bereichen wird mit der Angst der Leute massiv unseriös abkassiert.
Ja, 164 µg/l Quecksilber im Urin, Normalwert unter 20µg/l.

Nachgewiesen durch in der Arbeitsmedizin anerkannten DMPS-Test.
Sämtliche Labore in Deutschland führen zudem diesen Test durch und bestätigten A schriftlich das dies ein anerkannter Test sei.

Labor in Berlin hat Test durchgeführt.

Wurde auch nicht vor Gericht angezweifelt !

Zitat:
Ist das Medikament für die Behandlung zugelassen?
Ja, wurde richtig von Ärztin angeordnet. Kein Umweltmediziner oder dergleichen.

Es gibt eine Tablettenvariante und eine Spritzenvariante.

Gespritzt werden darf nicht da A nierenkrank ist und die Niere laut BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) das Zielorgan für Quecksilbervergiftungen ist.

Zitat:
Wer hat dem Patienten empfohlen, die Kosten vorzustrecken und sie sich dann von der Krankenkasse wiederzuholen?
Die behandelnde Ärztin.

A muss seit der Nierenerkrankung sämtliche Kosten tragen, da bei Schmerzen nur noch homöopathische Medikamente genutzt werden dürfen um nicht noch mehr zu schädigen.
A war 2 Jahre in Dialyseabteilung.


Zitat:
Die GKV ist verpflichtet, die Therapiekosten für wissenschaftlich anerkannte Diagnosen mit dafür zugelassenen Medikamenten zu tragen. Off-label-Therapie wird nur in Ausnahmefällen erstattet.
Macht sie nicht.

A hat Akten von Hautarzt - es besteht eine Allergie zusätzlich.
A hat Akten vom Nephrologen - da nierenkrank - 2 Jahre in Dialyseabteilung


Akten von A wurden an eine Zahnärztin für 2 Gutachten weitergeleitet bis A sich beschwerte was Zahnärzte damit zu tun haben.

Zahnärztin konnte dann laut KK keine Aussage mehr machen.

Gutachten Nr. 3 kam dann von Dermatologen mit erneut falschen Fakten in allen Punkten.

Um es kurz und knapp zu sagen - Labor hat über Gutachten ganz laut am Telefon gelacht.


Richter hat zudem Gutachten angezweifelt - es wäre in den ersten 2 Gutachten garnicht ersichtlich was die KK will.


A hat zudem büschelweise Haarausfall.

Ich hoffe ich konnte alle Fragen beantworten und habe nichts übersehen.

Wie bereits gesagt - die Vergiftung selbst wurde vor Gericht nicht angezweifelt - das Hauptverfahren geht weiter.

Es geht hier auch nur zu 50% um die Vergiftung selbst - man muss hier die Nierenerkrankung beachten.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:04
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AW: Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
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Mir fallen da spontan so einige Zahnärzte ein, die intakte Amalgam-Füllungen rausreissen und durch Gold ersetzen wollen - nicht unbedingt zum Nutzen des Patienten, aber immer zum Nutzen des Bankkontos des Herrn Dr.med.dent. ...

Ansonsten: Humungus hat das in der bekannt kompetenten Weise aufgedröselt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:07
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AW: Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

Zitat:
Zitat von Nine-84 Beitrag anzeigen
Es gibt eine Tablettenvariante und eine Spritzenvariante.

Gespritzt werden darf nicht da A nierenkrank ist und die Niere laut BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) das Zielorgan für Quecksilbervergiftungen ist.
Das verstehe ich nicht (bzw. die Begründung kann man so nicht anführen). Besteht eine Nierenerkrankung, kommt es nicht auf die Form der Applikation, sondern auf den Abbau des Präparats/des Stoffwechselprodukts an. Heißt: Entscheidend ist nicht, wie das Medikament in den Körper kommt, sondern wie es aus dem Körper herausgeht:

- Führt das Injektionspräparat zu einer Ausscheidung über die Niere und das orale Präparat nicht (dann gehts wahrscheinlich über den Darm), muss das orale Präparat gegeben werden.
- führt das IP zu einer Ausscheidung über den Darm und das orale nicht, muss das IP gegeben werden
- führen beide zu einer Ausscheidung über den Darm, muss aus Kostengründen das orale gegeben werden, wenn kein medizinischer anderer Grund besteht
- führen beide zu einer Ausscheidung über die Niere, muss medizinisch abgewägt werden.

Zitat:
A muss seit der Nierenerkrankung sämtliche Kosten tragen, da bei Schmerzen nur noch homöopathische Medikamente genutzt werden dürfen um nicht noch mehr zu schädigen.
Wer sagt das denn? Es gibt eine Reihe von Schmerzmitteln, die nicht nephrotoxisch sind, beispielsweise das Metamizol und die Opiate. Ich rate zu einer Beratung beim Schmerztherapeuten. Im Übrigen ist bei der Verwendung homöopathischer Medikamente Sense, wenn für diese keine Wirksamkeit nachgewiesen wurde.

Es gibt zwei Wege, die man gehen kann:
1. weiter klagen (wobei ich fürchte, dass man keinen "Vorschuss" aus der GKV herauspressen kann, sondern vorstreckt bis zum rechtskräftigen Urteil)
2. durch einen Toxikologen (!) eine Vergiftung feststellen und sich einweisen lassen.

@TomRohwer: Zahnärzten haben sich mittlerweile Horden von Umweltmedizinern angeschlossen, die sogenannte "Ausleitungstherapien" vornehmen. Ich bin der Meinung: Vergiftungen, die tatsächlich bestehn, müssen konsequent behandelt werden - aber nur diese.

EDIT: Diese Quelle empfiehlt bei einer Urinkonzentration >200 Mikrogramm Hg/g eine Therapie: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...l.asp?id=28591
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  #6 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:24
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AW: Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

Ersteinmal zu TomRohwer: Person A ist zu einem Diplom-Implantologen versetzt worden von HNO-Arzt.

Person A litt 2005 an Trigeminusneuralgie welche mittels Tabletten behandelt wurde bis A nicht mehr konnte und nur noch Nerv totspritzen möglich war - hält paar Monate.

Person A erbricht nach jedem Essen Schleim.

Person A war bei HNO-Arzt - unnormale Schleimhautschwellung im Oberkiefer.

Person A bekommt Compositfüllungen nun - kein Gold.

Zudem kann sich der Zahnarzt bei A nicht bereichern - da A nur 4 Füllungen noch hat.

Wurden alle bei Bereitschaftszahnarzt herausgeholt wegen der Gesichtsschmerzen - ohne Schutz natürlich - alle mit billigem Zement gefüllt.




An Humungus:

DMPS darf nicht gespritzt werden bei alpha-1-Microglobulin-Werten über 12 und bei schlechten Kreatininwerten.

Zudem hat A nachweislich Candida.


Das mit den homöopathischen Dingen war in Bezug auf Angina, die A jährlich, teils auch vereitert, hat.
Nur Privatrezept.


Toxikologe - Krankenkasse sagt nur Hautärzte können das beurteilen die sich GLEICHZEITIG DERMATOLOGEN nennen !!!

Hört sich für A nach Käse an, ist aber schriftlich von KK da.


A soll zu Umweltmediziner gehen sich behandeln lassen sagt KK.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:41
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Zitat:
Zitat von Nine-84 Beitrag anzeigen
Toxikologe - Krankenkasse sagt nur Hautärzte können das beurteilen die sich GLEICHZEITIG DERMATOLOGEN nennen !!!

Hört sich für A nach Käse an, ist aber schriftlich von KK da.
Das ist auch Käse. Nicht nur die Sache mit dem Hautarzt, der gleichzeitig Dermatologe sein soll (hi hi), sondern das mit dem Hautarzt an sich.

Zitat:
A soll zu Umweltmediziner gehen sich behandeln lassen sagt KK.
Mit DMPS?
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  #8 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:46
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Ja, DMPS könne laut Widerspruchsbescheid nur zum Entgiften genommen werden, nicht aber zum Messen der Werte.

Und dann soll A wenn es doch so schlimm ist wie A behauptet in stationäre Einrichtung von Umweltmediziner gehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 17:27
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Zitat:
Zitat von Nine-84 Beitrag anzeigen
Ja, DMPS könne laut Widerspruchsbescheid nur zum Entgiften genommen werden, nicht aber zum Messen der Werte.
Das ist eine der entscheidenden Fragen. Die kann aber nur ein absoluter Fachmann beantworten (bzw. man muss prüfen, was die Wissenschaft dazu sagt).

Zitat:
Und dann soll A wenn es doch so schlimm ist wie A behauptet in stationäre Einrichtung von Umweltmediziner gehen.
Das sage ich ja auch: eine symptomatische Vergiftung ist etwas für den stationären Aufenthalt.
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  #10 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 17:50
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AW: Patient erbricht, hat kein Geld für Medikamente, Gericht sagt Patient muss auf Tabletten warten

DMPS wird in der Arbeitsmedizin zum Messen genommen. Hat A schriftlich.

Der Bund hat A auch geschrieben das die KK die Entgiftungsmaßnahmen übernehmen muss egal wodurch sie hervorgerufen wurde, das interessiert KK und Gericht aber nicht.

Es geht hier um eine chronische Vergiftung, da bringt ein stationärer Aufenthalt garnichts.

Der Nephrologe sagt dadurch wurden die Nieren geschädigt da bis zum heutigen Tage - trotz stationären Aufenthalts - nicht festgestellt werden konnte woher diese Nieren-Werte seit ´99 stammen.

Fakt ist, A hatte 17 Füllungen auf 6 Zähne verteilt - begonnen im Alter von 6 Jahren.

Danach war A ständig im Krankenhaus zwecks Nieren - Augen zugeschwollen, Lidödem

Alle Füllungen wurden bis auf 5 ohne Schutzmaßnahmen entfernt bei Bereitschaftszahnärzten.


Das ist im Großen und Ganzen alles total verzwackt.

A möchte weder Kronen noch sonst irgendetwas. A möchte nur Tabletten, da durch Tabletten erstmals die Nierenwerte seit 99 gesunken sind und A an den Tagen wo A Tabletten nehmen kann nicht mehr Schleim erbricht.

Mehr nicht. Aber A hat nunmal kein Geld.


A hat für die Zementgefüllten Zähne 125 Euro für Kunststofffüllungen bezahlt bei Ex-Zahnarzt, obwohl es jetzt laut KK heißt, das bei Nierenkranken Kunststofffüllungen komplett über die Versichertenkarte abgerechnet werden können.

A hat 42 Euro für Röntgenaufnahme der Zähne bezahlt, da Ex-Zahnarzt keinen Grund sah die Aufnahme zu machen obwohl A nach Essem erbricht.
A wird daraufhin in Hinterzimmer gezogen und es wird gesagt, entgiften sie weiter, wenn es ihnen ein bisschen besser geht müssen wir eine Wurzelspitzenresektion machen.
Hätte Zahnarzt ohne A sein Wunsch nach Röntgenbild nie gesehen.

Wurzelspitzenresektion hat neuer Zahnarzt nun gemacht - 5h Behandlung.

Insgesamt hat A für Tabletten zwecks Entgiftung, Candida und Nierenerkrankung plus Kunststofffüllungen 680 Euro alleine bezahlt.

Weder an die Ärztin, noch an den neuen Zahnarzt, alles an die Person die das eingerührt hat weil sie "fahrlässig" gehandelt hat und an die Tablettenfirma.


EDIT: A hat bei letzter Behandlung gebettelt kein Amalgam mehr zu bekommen wie bei allen anderen Sitzungen seit 2005 (Trigeminusnerv) - Ex-Zahnarzt sagt "hätten Sie auf Patientenblatt angeben müssen - A sagt habe ich getan.
Ex-Zahnarzt letzte Worte - Upps - letzte Füllung seinerseits wieder Zement.
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