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Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Dies ist eine Diskussion zu Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 16:15
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Exclamation Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Nehmen wir an, Frau S. erleidet im 6. Schwangerschaftsmonat eine Fehlgeburt und sie stimmt im Krankenhaus A. zu, dass ihr Sohn zur Untersuchung der Ursache für Fehlgeburt in der Pathologie untersucht wird. Der Fetus wird der Pathologischen Abteilung von Krankenhaus B übergeben und seziert. Wenige Tage nach der Sektion findet eine kostenlose Bestattung auf einem anonymen Gräberfeld statt (keine Sammelbestattung, sondern Fetus bekommt eigenes erkennbares Grab).

Da Frau S. in der Schwangerschaft einen Behandlungsfehler vermutet, fordert sie ihre Patientenakte an. Die Patientenakte wird ihr inklusive Pathologiebericht zugesandt. Neben dem vermuteten Behandlungsfehler (um den es hier nicht gehen soll!) bemerkt sie durch den Pathologiebericht, dass die Organe des Feten herausgenommen wurden. Zudem bemerkt Frau S. dass das Gehirn erst 10 Tage nach der Beerdigung seziert wurde. Frau S. wurde im Krankenhaus A. nicht daraufhingewiesen dass die Pathologen von Krankenhaus B. die Organe entnehmen würden und diese, oder zumindest das Gehirn definitiv nicht bestattet wurde. Dazu hatte Frau S. nie ihre Zustimmung gegeben, die laut Internet dazu aber erforderlich ist.

Hätte Krankenhaus A. Frau S. über die pathologische Untersuchung genauer aufklären müssen oder wäre Krankenhaus B. dafür zuständig gewesen?

Hat Frau S. das Recht, zu erfahren wo das Gehirn des Fetus abgeblieben ist und dass es, falls vorhanden, noch nachträglich bestattet wird?

Kann Frau S. die Pathologen von Krankenhaus B. wegen Störung der Totenruhe anzeigen, obwohl der Fetus, der unter 500g wiegt gesetzlich nicht als Person gilt? Wenn der tote Fetus nicht als Person gilt, gilt er dann wenigstens als Leichnam?
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Alt 24.04.2008, 17:18
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Erst einmal: wenn das kein fiktiver Fall wäre, würde ich herzliches Beileid wünschen. So ein Fall ist absolut schrecklich für die Eltern.

Ich bin kein Fachmann für die Pathologie, weiß aber, dass die entnommenen Organe noch einige Wochen bis Monate aufbewahrt werden, in erster Linie, um Nachuntersuchungen bei speziellen Fragestellungen zu ermöglichen. Das soll unter anderem spätere rechtliche Klärungen erleichtern. Meines Wissens werden die Organe danach verbrannt.

Die Angehörigen müssen natürlich über die Obduktion und ihren Verlauf sowie die teilweise Aufbewahrung informiert werden und sich damit einverstanden erklären. Aber wie gesagt: eine Obduktion ohne wenigstens teilweise Aufbewahrung ist unüblich und verfehlt auch den Zweck der Obduktion.

Zitat:
Zitat von http://dip.bundestag.de/btd/14/082/1408256.pdf
Im Positionspapier der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Pathologie (Deutsches Ärzteblatt 88, Heft 45, 7. November 1991) wird das Asservieren von formalinfixiertem Restgewebe für mindestens vierWochen und das Asservieren von Gewebeblöcken für mindestens zwei Jahre empfohlen. Eine Überarbeitung des Positionspapiers in diesen und anderen Punkten steht zurzeit an.
Die Bundesärztekammer sieht bei Aborten unter 500 Gramm keine Störung der Totenruhe:
Zitat:
Zitat von http://www.baek.de/page.asp?his=0.7.47.3179.3180.3186#_ftnref128
§ 168 StGB kommt nicht zur Anwendung, wenn im Einvernehmen mit der Klinikleitung, aber ohne Zustimmung der Angehörigen oder gar entgegen dem Willen des Verstorbenen eine Sektion durchgeführt und Gewebe entnommen wird.
(Beleg für diese Ansicht ist im Text zu finden.)

Hier ein Artikel zu der Problematik der Organentnahme von verstorbenen Kindern: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...l.asp?id=20636
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 17:40
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Es gibt etwas, was ich nicht verstehe (bin ja nur Laie):

Wenn die Bundesärztekammer keine Störung der Totenruhe bei Feten unter 500g sieht (dazu muss erläutert werden, dass der Fetus jedoch noch einzige Zeit außerhalb des Mutterleibes gelebt hat, aber leider als Fehlgeburt zählt) und die verantwortlichen Ärzte dies warhscheinlich wissen, wären dann die Ärzte von Krankenhaus A nicht verpflichtet gewesen, Frau S. über die ganze Abfolge der Sektion zu unterrichten? Frau S. wurde gefragt, ob sie eine Obduktion möchte, sie wurde jedoch in keinster Weise dazu gedrängt. Wenn Frau S. vorher gewusst hätte, was mit dem Feten passiert, hätte sie nicht zugestimmt. Das heißt, wenn Frau S. keine Untersuchungen gewünscht hätte, wäre der Fetus als gesamter Körper bestattet worden und nicht nur teilweise. Frau S. leidet jedoch so sehr unter der ganzen Geschichte, dass es ihr aus psychischen Gründen nicht möglich war, ihre Ausbildung fortzusetzen und leidet zudem unter starken psychischen Störungen (ausgelöst durch die Fehlgeburt, aber noch viel mehr durch die Untersuchung des Feten). Hat Frau S. zumindest die Möglichkeit sich über das Vorgehen der unzureichenden Informierung über die Sektion zu beschweren? Meiner Ansicht nach liegt da ein Versäumnis der Ärzte vor!


Den Artikel, auf den du verweist, habe ich gestern nach meiner Recherche im Internet auch gefunden. Dadurch erst weiß ich, dass das gar nicht so selten vorkommt, vorher hat jeder meine Freundin als Spinnerin bezeichnet, denn "sowas gibt es in Deutschland ja nicht!"

In einem anderem Artikel habe ich gelesen, dass das Gesetz verschärft wurde und die Eltern ihre Zustimmung geben müssen, sobald es zur Organentnahme geht. Leider weiß ich nicht, ob sich das auf England bezieht oder auch auf Deutschland.

Geändert von Pumuckl505 (24.04.2008 um 19:02 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 17:56
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Ich habe gerade eben noch etwas gefunden (auf der Seite geht es zwar um Abtreibung, aber ich finde es dennoch erwähnenswert):


1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Art. 1: "Alle Menschen sind ... gleich an ... Rechten geboren."
Art. 3: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, ..."

Als "Mensch" gilt demnach, wer geboren ist.


Bei der Beratung der Erklärung in den UNO-Gremien wurden Anträge, das Recht auf Leben ab der Befruchtung zu schützen, abgelehnt (Cook, 1992).

Quelle: http://www.svss-uspda.ch/de/ethik/rechtaufleben.htm


Der Fetus von Frau S. wurde lebend geboren. Weshalb kann er dann nicht als Mensch gelten? (ja ich weiß, die 500g-Grenze...) Das widerspricht sich doch!
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  #5 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 20:37
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Zitat:
Zitat von Pumuckl505
...wären dann die Ärzte von Krankenhaus A nicht verpflichtet gewesen, Frau S. über die ganze Abfolge der Sektion zu unterrichten?
Aus ethischen Gründen unbedingt, bei den rechtlichen Gründen würde ich auch zustimmen, aber ich bin kein Rechtsanwalt. Der gesamte Tenor der Bundesärztekammer zieht ja, liest man den Artikel genau, dahin, dass zwar auf Wunsch der Eltern ein Bestattungsgebot für die "Leiche" (ist ja eigentlich keine) besteht, aber sonst das Krankenhaus die Entscheidungsgewalt hat.

Zitat:
Zitat von Pumuckl505
Wenn Frau S. vorher gewusst hätte, was mit dem Feten passiert, hätte sie nicht zugestimmt.
Selbst dann muss diskutiert werden, ob die Obduktionsverweigerung für die Klinik bindend ist. Wie in dem Artikel angeführt ist eine Obduktion an sich keine Störung der Totenruhe. Es muss auch bedacht werden, dass die Aufbewahrung von Gewebe bei jeder Obduktion stattfindet.

Außerdem (nichtjuristisch, sondern medizinisch) kann eine Obduktion in vielerlei Hinsicht nützlich sein:
- bei der genauen Bestimmung der Todesursache und fetaler Fehlbildungen. Das kann den Verarbeitungsprozess der Eltern dahingehend bessern, dass sie sich keine Vorwürfe fehlerhaften Verhaltens während der Schwangerschaft machen müssen. Außerdem kann bei bestimmten Fehlbildungen eine genaue genetische Beratung vorgenommen werden
- für andere Eltern und solche, die es werden wollen. Es klingt zwar hart, ist aber trotzdem so, dass die Medizin auch von den Toten lernt: "Mortui vivos docent".
Zitat:
Zitat von Pumuckl505
Frau S. leidet jedoch so sehr unter der ganzen Geschichte, dass es ihr aus psychischen Gründen nicht möglich war, ihre Ausbildung fortzusetzen und leidet zudem unter starken psychischen Störungen (ausgelöst durch die Fehlgeburt, aber noch viel mehr durch die Untersuchung des Feten).
Vielleicht klinge ich hier vermessen, aber ich denke, dass die Fehlgeburt die Hauptursache für die psychischen Probleme ist. Ist die Beschwerde über die Obduktion nicht eher der Versuch, einen Schuldigen zu finden, dem man das Leid zu Lasten legen will?
Zitat:
Zitat von Pumuckl505
ist Hat Frau S. zumindest die Möglichkeit sich über das Vorgehen der unzureichenden Informierung über die Sektion zu beschweren? Meiner Ansicht nach liegt da ein Versäumnis der Ärzte vor!
Das kann sie natürlich machen. Wenn sie will kann sie sich auch anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt kann dann klären, ob rechtliche Ansprüche durchzusetzen wären. Ich würde allerdings empfehlen, diese Frage vielleicht bald zu klären, um sich zu informieren, ob Verjährungsfristen beachtet werden müssen. Die eigentliche Klage würde ich erst nach dem schwersten Teil des Aufarbeitungsprozesses angehen (ich weiß, der endet nie, aber wenigstens die schlimmste Krise überstehen), da diese erneut alles aufwühlen wird.
Zitat:
Zitat von Pumuckl505
vorher hat jeder meine Freundin als Spinnerin bezeichnet, denn "sowas gibt es in Deutschland ja nicht!"
Das kommt davon, wenn man sich nicht mit der Medizin auseinandersetzt. Viele Leute sollten sich mit Ärzten unterhalten, sie würden dann über manche Dinge anders denken, und manche Mythen würden verschwinden (auch der des "Halbgotts in Weiß")
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  #6 (permalink)  
Alt 24.04.2008, 23:21
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Zitat:
Zitat von Humungus
Das kommt davon, wenn man sich nicht mit der Medizin auseinandersetzt. Viele Leute sollten sich mit Ärzten unterhalten, sie würden dann über manche Dinge anders denken, und manche Mythen würden verschwinden (auch der des "Halbgotts in Weiß")
Angenommen es gibt einen Arzt der behauptet "so etwas gibt es nicht", also wenn nicht mal Ärzte sich damit auseinandersetzen, dann kann man aber auch nicht erwarten dass sich der Laie so tiefgehend damit auseinandersetzt.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 09:57
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Man kann leider davon ausgehen, dass manche Ärzte während ihres Studiums nicht mit der Pathologie näher in Kontakt kommen oder ein sehr schlechtes Praktikum erwischen. Dann erfahren sie eben nicht, dass Gewebe bei einer Obduktion aufbewahrt wird.

Ich sehe bei dieser Aufbewahrung, gleich, ob Abort oder "vollständiger" Verstorbener, keinen Makel. Die Beerdigung ist ein symbolischer Akt, der nicht dadurch geschmälert wird, dass noch Teile des Verstorbenen aufbewahrt werden. Diese werden nach der Aufbewahrungsfrist ja ebenfalls bestattet, wenn auch im Feuer. Ich würde meinen herausoperierten Blinddarm auch nicht zurückfordern.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 15:40
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich sehe bei dieser Aufbewahrung, gleich, ob Abort oder "vollständiger" Verstorbener, keinen Makel. Die Beerdigung ist ein symbolischer Akt, der nicht dadurch geschmälert wird, dass noch Teile des Verstorbenen aufbewahrt werden. Diese werden nach der Aufbewahrungsfrist ja ebenfalls bestattet, wenn auch im Feuer. Ich würde meinen herausoperierten Blinddarm auch nicht zurückfordern.
Wie kannst du das miteinander vergleichen? Natürlich würde kein Mensch irgendein aus medizinischen Gründen herausoperiertes Organ zurückfordern...
... aber ich finde irgendwie geht es hier auch um Ethik und Moral!

Und wenn diese ganzen Moralaposteln und Ethiker so ein Traraaa über die Verwendung von embryonalen Stammzellen machen, warum interessiert es dann keinen bei einem fehlgeborenen Kind?
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  #9 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 15:56
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Zitat:
Zitat von Pumuckl505
Wie kannst du das miteinander vergleichen?
Wo ist da der Unterschied? Liegt bei der Bestattung nicht in erster Linie zugrunde, dass der Geist bzw. das Leben bestattet wird und nicht der komplette Körper? Dieses wird in anderen Religionen zwar gefordert, ist aber im Christentum unüblich.
Zitat:
Zitat von Pumuckl505
Natürlich würde kein Mensch irgendein aus medizinischen Gründen herausoperiertes Organ zurückfordern...
Aber jeder Mensch würde irgendein aus medizinischen Gründen obduziertes und vorübergehendes Organ zurückfordern?
Zitat:
Zitat von Pumuckl505
... aber ich finde irgendwie geht es hier auch um Ethik und Moral!
Darum geht es hier auch. Es ist verwerflich, wenn die Ärzte die Eltern nicht korrekt informieren. Die Praxis der Aufbewahrung an sich ist aber nicht verwerflich.
Zitat:
Zitat von Pumuckl505
Und wenn diese ganzen Moralaposteln und Ethiker so ein Traraaa über die Verwendung von embryonalen Stammzellen machen, warum interessiert es dann keinen bei einem fehlgeborenen Kind?
Den Unterschied zwischen embryonalen Stammzellen und einem fehlgeborenen Kind muss Dir niemand erklären. Abgesehen davon besteht in dieser Richtung eine Bewegung. So wurde es neu eingeführt, dass die Eltern überhaupt eine Bestattung fordern können und dieser auch gefolgt wird.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 19:04
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AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe?

Ich habe zu dem Thema noch etwas gefunden:

Zitat:
...Künftig müssen die Eltern demnach einer Organentnahme ausdrücklich zustimmen. Quelle: http://www.evibase.de/texte/rahmen_t...0ohne_herz.htm
Wenn das nun wirklich bei toten Säuglingen gilt, dann sollte das aber genauso bei einem fehlgeborenem Kind gelten v.a. wenn das Kind die 500g beinahe überschritte hätte, oder? Das Kind hat 463g gewogen. Denkst du da wäre gesetzlich vielleicht eine Aussnahmeregelung drin?
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