Dies ist eine Diskussion zu Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Da Frau S. in der Schwangerschaft einen Behandlungsfehler vermutet, fordert sie ihre Patientenakte an. Die Patientenakte wird ihr inklusive Pathologiebericht zugesandt. Neben dem vermuteten Behandlungsfehler (um den es hier nicht gehen soll!) bemerkt sie durch den Pathologiebericht, dass die Organe des Feten herausgenommen wurden. Zudem bemerkt Frau S. dass das Gehirn erst 10 Tage nach der Beerdigung seziert wurde. Frau S. wurde im Krankenhaus A. nicht daraufhingewiesen dass die Pathologen von Krankenhaus B. die Organe entnehmen würden und diese, oder zumindest das Gehirn definitiv nicht bestattet wurde. Dazu hatte Frau S. nie ihre Zustimmung gegeben, die laut Internet dazu aber erforderlich ist. Hätte Krankenhaus A. Frau S. über die pathologische Untersuchung genauer aufklären müssen oder wäre Krankenhaus B. dafür zuständig gewesen? Hat Frau S. das Recht, zu erfahren wo das Gehirn des Fetus abgeblieben ist und dass es, falls vorhanden, noch nachträglich bestattet wird? Kann Frau S. die Pathologen von Krankenhaus B. wegen Störung der Totenruhe anzeigen, obwohl der Fetus, der unter 500g wiegt gesetzlich nicht als Person gilt? Wenn der tote Fetus nicht als Person gilt, gilt er dann wenigstens als Leichnam? |
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Erst einmal: wenn das kein fiktiver Fall wäre, würde ich herzliches Beileid wünschen. So ein Fall ist absolut schrecklich für die Eltern. ![]() Ich bin kein Fachmann für die Pathologie, weiß aber, dass die entnommenen Organe noch einige Wochen bis Monate aufbewahrt werden, in erster Linie, um Nachuntersuchungen bei speziellen Fragestellungen zu ermöglichen. Das soll unter anderem spätere rechtliche Klärungen erleichtern. Meines Wissens werden die Organe danach verbrannt. Die Angehörigen müssen natürlich über die Obduktion und ihren Verlauf sowie die teilweise Aufbewahrung informiert werden und sich damit einverstanden erklären. Aber wie gesagt: eine Obduktion ohne wenigstens teilweise Aufbewahrung ist unüblich und verfehlt auch den Zweck der Obduktion. Zitat:
Zitat:
Hier ein Artikel zu der Problematik der Organentnahme von verstorbenen Kindern: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...l.asp?id=20636
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Es gibt etwas, was ich nicht verstehe (bin ja nur Laie): Wenn die Bundesärztekammer keine Störung der Totenruhe bei Feten unter 500g sieht (dazu muss erläutert werden, dass der Fetus jedoch noch einzige Zeit außerhalb des Mutterleibes gelebt hat, aber leider als Fehlgeburt zählt) und die verantwortlichen Ärzte dies warhscheinlich wissen, wären dann die Ärzte von Krankenhaus A nicht verpflichtet gewesen, Frau S. über die ganze Abfolge der Sektion zu unterrichten? Frau S. wurde gefragt, ob sie eine Obduktion möchte, sie wurde jedoch in keinster Weise dazu gedrängt. Wenn Frau S. vorher gewusst hätte, was mit dem Feten passiert, hätte sie nicht zugestimmt. Das heißt, wenn Frau S. keine Untersuchungen gewünscht hätte, wäre der Fetus als gesamter Körper bestattet worden und nicht nur teilweise. Frau S. leidet jedoch so sehr unter der ganzen Geschichte, dass es ihr aus psychischen Gründen nicht möglich war, ihre Ausbildung fortzusetzen und leidet zudem unter starken psychischen Störungen (ausgelöst durch die Fehlgeburt, aber noch viel mehr durch die Untersuchung des Feten). Hat Frau S. zumindest die Möglichkeit sich über das Vorgehen der unzureichenden Informierung über die Sektion zu beschweren? Meiner Ansicht nach liegt da ein Versäumnis der Ärzte vor! Den Artikel, auf den du verweist, habe ich gestern nach meiner Recherche im Internet auch gefunden. Dadurch erst weiß ich, dass das gar nicht so selten vorkommt, vorher hat jeder meine Freundin als Spinnerin bezeichnet, denn "sowas gibt es in Deutschland ja nicht!" In einem anderem Artikel habe ich gelesen, dass das Gesetz verschärft wurde und die Eltern ihre Zustimmung geben müssen, sobald es zur Organentnahme geht. Leider weiß ich nicht, ob sich das auf England bezieht oder auch auf Deutschland. Geändert von Pumuckl505 (24.04.2008 um 19:02 Uhr). |
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Ich habe gerade eben noch etwas gefunden (auf der Seite geht es zwar um Abtreibung, aber ich finde es dennoch erwähnenswert): 1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 1: "Alle Menschen sind ... gleich an ... Rechten geboren." Art. 3: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, ..." Als "Mensch" gilt demnach, wer geboren ist. Bei der Beratung der Erklärung in den UNO-Gremien wurden Anträge, das Recht auf Leben ab der Befruchtung zu schützen, abgelehnt (Cook, 1992). Quelle: http://www.svss-uspda.ch/de/ethik/rechtaufleben.htm Der Fetus von Frau S. wurde lebend geboren. Weshalb kann er dann nicht als Mensch gelten? (ja ich weiß, die 500g-Grenze...) Das widerspricht sich doch! |
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Zitat:
Zitat:
Außerdem (nichtjuristisch, sondern medizinisch) kann eine Obduktion in vielerlei Hinsicht nützlich sein: - bei der genauen Bestimmung der Todesursache und fetaler Fehlbildungen. Das kann den Verarbeitungsprozess der Eltern dahingehend bessern, dass sie sich keine Vorwürfe fehlerhaften Verhaltens während der Schwangerschaft machen müssen. Außerdem kann bei bestimmten Fehlbildungen eine genaue genetische Beratung vorgenommen werden - für andere Eltern und solche, die es werden wollen. Es klingt zwar hart, ist aber trotzdem so, dass die Medizin auch von den Toten lernt: "Mortui vivos docent". Zitat:
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Zitat:
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Man kann leider davon ausgehen, dass manche Ärzte während ihres Studiums nicht mit der Pathologie näher in Kontakt kommen oder ein sehr schlechtes Praktikum erwischen. Dann erfahren sie eben nicht, dass Gewebe bei einer Obduktion aufbewahrt wird. Ich sehe bei dieser Aufbewahrung, gleich, ob Abort oder "vollständiger" Verstorbener, keinen Makel. Die Beerdigung ist ein symbolischer Akt, der nicht dadurch geschmälert wird, dass noch Teile des Verstorbenen aufbewahrt werden. Diese werden nach der Aufbewahrungsfrist ja ebenfalls bestattet, wenn auch im Feuer. Ich würde meinen herausoperierten Blinddarm auch nicht zurückfordern.
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Zitat:
... aber ich finde irgendwie geht es hier auch um Ethik und Moral! Und wenn diese ganzen Moralaposteln und Ethiker so ein Traraaa über die Verwendung von embryonalen Stammzellen machen, warum interessiert es dann keinen bei einem fehlgeborenen Kind? |
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Ich habe zu dem Thema noch etwas gefunden: Zitat:
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