Dies ist eine Diskussion zu OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! innerhalb des Forums Medizinrecht
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| OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Wenn eine verbotene OP trotz dieses Verbots durchgeführt wird und dabei dann der Patient stirbt - was vorher als sehr wahrscheinlich galt, hat der Arzt sich dann wegen Totschlags oder Mordes strafbar gemacht? Ich meine, weil er mit Messern etc hantiert... Ich bin so verwirrt, vor lauter grübelei komme ich auf kein Ergebniss mehr! danke schonmal für Eure Antworten! LG, Lillith |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Wie unterscheidet man denn zwischen einer Körperverletzung mit Todesfolge und einem Totschlag?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Ich nehme an dass das dann auch eine Antwort ist ;-) |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Unterschied --> eine Frage der Absicht? Es war nicht die Absicht des Arztes das Kind zu töten, jedoch zu verletzen, also KV... Was mich verwirrt ist die Tatsache das er es als sehr wahrscheinlich bzw sicher angenommen hat, dass das Kind versterben wird bei der OP...dennoch tut er es! Also KV mit Todesfolge? |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Na, wann begeht ein Arzt einen Totschlag? Die Einwilligung des Patienten zum Eingriff dürfte unwirksam sein, weil dieser gegen die guten Sitten verstößt (§228 StGB), aber was ist eigentlich die Absicht des Arztes?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Die Absicht des Arztes war - es geht um zwei zusammengewachsene Körper - die Körper voneinander zu trennen... Dabei ging er davon aus das eines der beiden Kinder versterben wird! |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Zitat:
Normalerweise wird es sich eher um eine Körperverletzung mit Todesfolge handeln. Welche OP aber ist denn "gesetzlich verboten"? Für sich genommen eigentlich keine. Die OP muß nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst nötig sein und nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werden. In dem Rahmen besteht ja weitestgehend Therapiefreiheit.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Also es geht um siamesische Zwillinge die nur einmalig mit Organen ausgestattet sind. Zusammen würden sie nciht überleben können, würde man sie trennen jedoch wenigstens der eine, der die Organe hat. Diese OP ist verboten! --> es ist ein fiktiver Fall.... danke für deine Antwort, vllt kannst du ja im Hinblick auf die weiteren Sachverhaltsangaben etwas mehr damit anfangen =) |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Zitat:
Wenn beide Zwillinge in sie einwilligen... (Bzw. bei Kindern die Eltern) Der Fall ist extrem und selten - aber so einfach juristisch zweifellos nicht zu entscheiden. Ein Patient kann sehr wohl in einen ärztlichen Eingriff bzw. eine ärztliche Behandlung einwilligen, die zu seinem (vorgezogenen) Tod führt. Das simpelste Beispiel dafür ist die Gabe hochdosierter Schmerzmittel (Opiate), die in der hohen Dosierung nötig sind, um die Schmerzen zu beseitigen, gleichzeitig aber auch durch nachfolgende Atemlähmung oder was auch immer sonst zum Tod führen. Respektive ihn deutlich beschleunigen. In so einem Fall ist der Patient nicht verpflichtet, die Schmerzen auf sich zu nehmen, nur damit er unter Schmerzen länger lebt. Und ich sehe im Moment keinen Grund, warum ein siamesischer Zwilling nicht wirksam darin einwilligen können sollte, von den gemeinsamen Organen getrennt zu werden, damit der andere siamesische Zwilling überleben kann. Der anderenfalls mit ihm zusammen sterben würde. Im übrigen: solche Operationen werden bei siamesischen Zwillingen kurz nach der Geburt durchaus durchgeführt (mit Einwilligung der Eltern). Dann nämlich, wenn in der Tat beide zusammen nicht lebensfähig wären, einer allein aber schon. Man nimmt dann - es mag darwinistisch klingen, ist aber medizinisch sinnvoll - den stärkeren der Zwillinge, den man überleben lässt. Einen vergleichbaren Fall gab es z.B. 2005 in Berlin. Der eine Zwilling hatte von Anfang an nach Ansicht der Ärzte keinerlei Überlebenschance (Herz außerhalb seines Körpers), der andere hatte eine gute Überlebenschance. Sie wurden operativ getrennt, der eine starb wie erwartet bei der Operation, der andere überlebte.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: OP trotz gesetzlichen Verbot durchgeführt - Todesfall! Weil der Sachverhalt es so sagt! Dies ist eine Hausarbeit. Sachverhalt gequetscht oder verfälscht: massive Abzüge! ![]() So unsinnig es auch erscheint: die OP ist verboten. Punkt, aus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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