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Odysee mit Kleinkind - Ärztebehandlung versagt...

Dies ist eine Diskussion zu Odysee mit Kleinkind - Ärztebehandlung versagt... innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 09:20
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AW: Odysee mit Kleinkind - Ärztebehandlung versagt...

Habe das gleiche Theater erlebt und Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet. Ebenso hat die Ärztekammer ein nettes Schreiben erhalten und ich habe gewonnen. Die Bereitschaftsärztin musste Strafe zahlen und ein Schmerzengeld habe ich ebenfalls bekommen. War aber ein langer nervenzehrender Weg.
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  #12 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 11:06
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AW: Odysee mit Kleinkind - Ärztebehandlung versagt...

Zitat:
Zitat von below Beitrag anzeigen
entschließen sich die sichtlich besorgten Eltern dazu, direkt zum 16km entfernten ärztlichen Notdienst zu fahren. Erstaunt stellen sie dort fest, dass der ärztliche Notdienst an diesem Tag keine Sprechstunde hat.
Was denn für ein "Notdienst"?

Der "ärtzliche Notdienst" steht üblicherweise nur in den Zeiten zur Verfügung, in denen die ärztliche Versorgung nicht gesichert ist, weil die Arztpraxen geschlossen sind. Insofern ist es logisch, daß er "Sprechstunden" hat.
Zitat:
gehen die Eltern, mit blutendem Kind im Arm, direkt in die Klinik nebenan.
Sinnvoll.

Zitat:
Nehmen wir nun an der Empfang schickt die Eltern direkt in die Chirurgie damit sich ein Arzt schnell der Sache annimmt.
"Schnell" kommt man in einer Krankenhaus-Ambulanz an die Reihe, wenn man mit dem Rettungswagen, besser noch mit dem Notarztwagen eingeliefert wird, oder mit dem eigenen Kopf unter den Arm geklemmt in die Ambulanz stolpert.

Ansonsten kommt üblicherweise erstmal die Frage nach der Krankenversicherung(skarte) und dann der Satz "Setzen Sie sich mal da vorne ins Wartezimmer"...

Zitat:
Angekommen in der Chirurgie finden die Eltern eine Ober-Schwester vor die, ohne sich das Kind auch nur einmal anzuschauen, verlauten lässt, es wäre kein Chirurg im Haus, man solle zum Hausarzt fahren. Wie gesagt, man muss davon ausgehen, dass sie das Kind nicht eine Sekunde begutachtet hat.
Unwahrscheinlich, zumal bei einem "blutenden Kind", aber wenn, dann rechtswidrig. Immer unterstellt, das Kind sei wirklich verletzt oder jedenfalls in einem Zustand, bei dem das geklärt werden muß. Und es seien nicht einfach nur die Eltern hysterisch. (Früher hat man auf ein "aufgeschlagenes Knie" ein Pflaster geklebt und gesagt "Paß das nächste Mal besser auf!")

Zitat:
Die Eltern, mittlerweile mit den Nerven am Ende und nach wie vor blutendem Kind auf dem Arm entschließen sich schnell zu dem für das Kind zuständigen Kinderarzt im gleichen Ort zu fahren - evtl. ist er ja in der Praxis. Dort angekommen wird per Ansage auf der Klingel die Telefonnummer der zuständigen Notdienst-Kinderärztin durchgegeben. Ein Lichtblick für die gestressten Eltern.
Pech, aber daran ist nichts zu beanstanden.

Zitat:
Gehen wir nun davon aus, dass die Kinderärztin dem Vater am Telefon mitteilt, ein Kleinkind mit offener Platzwunde wäre ihr zu heikel - dies sollte sich sofort ein Chirurg ansehen. Auf die Frage des Vaters, wenigstens einen Blick darauf zu werfen, werden die Adressen von den zwei Chirurgen in der Stadt genannt.
Kommt drauf an - wenn die Kinderärztin davon ausgehen kann und muß, daß eine Fahrt zum Chirurgen das verletzte Kind schneller versorgt als sie selbst, die erst losfahren müsste, dann ist das ja nicht verkehrt.

Ansonsten: wenn die Kinderärztin durch das Telefonat zu dem Eindruck gelangt, dort benötige ein erheblich verletztes Kind umgehend ärztliche Hilfe, dann muß sie den Eltern sagen "Bleiben Sie wo Sie sind, ich schicke Ihnen einen Notarztwagen." Und den alarmiert sie dann.

Zitat:
Sie fahren also schnell zu Chirurg Nr. 1: Dort angekommen sehen sie das Licht in der Praxis ist und eine Dame mit Ihrer Tochter, die offensichtlich gerade einen Gips bekommen hat erklärt, der Arzt sei im Hause, obwohl die reguläre Sprechstunde schon vorbei ist.
Da wird der Doktor seinen Feierabend verschieben müssen.

Zitat:
Die Eltern erneut erfreut - klingeln - und hören eine Ansage, dass der Chrirurg XY für den Notdienst zuständig ist, die Praxis sei geschlossen. Auch auf Rufen reagiert niemand - durch die Fenster sind jedoch Patienten im Wartezimmer zu sehen.
Da wird's dann zur "unterlassenen Hilfeleistung". Und teuer für den Arzt.
Zitat:
Es ist nun über eine Stunde vergangen und die Eltern wissen nicht mehr weiter. Chirurg 1 ist in der Praxis, kann über die Klingel aber nicht erreicht werden. Der Vater beschliesst also wieder ins Krankenhaus zu fahren. Evtl. kann er von dort verständigt werden.
Genau aus diesem Grund ruft man im Zweifel besser einen Rettungswagen.

Erstens muß man dann nicht selbst die Odysee machen, sondern lässt sich fahren, zweitens ist die Versorgung auf dem Transport besser, und drittens weiß die RTW-Besatzung, wo und wie sie einen Arzt auftreibt.

Zitat:
Im Krankenhaus angekommen rennt der Vater zum Empfang, die sichtlich erstaunte Dame kommentiert dies mit "Hatte ich sie nicht vor einiger Zeit in die Chirurgie geschickt?"(...)

Das Statement der Dame vom Empfang zum Vater lautet dann in etwa:

"Wir können nichts tun. Kein Chirurg im Haus. Die Notdienst Ansage von Chirurg 1 kann nicht stimmen. Chirurg 2 ist nicht da. Irgendwas stimmt hier nicht es ist garkein Chirurg erreichbar. Sie müssen wohl nach XY fahren"
Zum Nähen einer Platzwunde braucht es keinen Chirurg, das kann jeder Arzt...

Insofern ist das Beispiel schlecht konstruiert.

Zitat:
Die Aussage der Kinderärztin "es wäre zu heikel - röntgen etc" wird vom behandelnden Arzt als falsch dargestellt, da durch ein Röntgen im herkömmlichen Sinne keine inneren Verletzungen festgestellt werden können, ein Bruch auch nur beobachtet würde, und somit für Kleinkinder garkein Röntgen in Frage kommt.
Wenn hinter einer "Platzwunde an der Stirn" ein Bruch stünde, wäre das ein Schädelbruch... Und dann wäre Alarm im Karton.

Insofern ist es richtig: bei einer Platzwunde an der Stirn wird nicht geröngt, weil wenn die Verletzung so schwer wäre, daß es ein Schädelbruch sein könnte, dann würde ein Arzt das auch ohne Röntgenaufnahme erkennen. Und die nötigen Maßnahmen einleiten...

Es stellt sich eher die Frage nach einer möglichen Gehirnerschütterung, und das heißt dann schlicht und einfach auch bei nur einer "leichten Gehirnerschütterung": ggf. eine Woche strikte Bettruhe. (Und nicht durch die Gegend eiern... Auch eine "leichte Gehirnerschütterung" ist eine schwere Verletzung, allerdings auch an den typischen Symptomen - Übelkeit, Erbrechen, partieller Erinnerungsverlust usw. - erkennbar.)

Zitat:
Zusammengefasst haben die Eltern in dieser Geschichte über 2 Stunden gebraucht bis Ihr 15 Monate alter Sohn mit Platzwunde am Kopf behandelt wurde.
Bei einem 15 Monate alten Kind mit stark blutender Kopfwunde ruft man 112 an. Und ich spekuliere mal, daß nach Abfrage der Stichworte dann eher der NAW (Notarztwagen) als der RTW (Rettungswagen) kommt.

Mit blutenden Verletzten im Auto durch die Gegend zu rasen und mit wehendem Mantel in die Notaufnahme zu stürmen überlässt man doch wirklich besser den Hollywood-Filmhelden...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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