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Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie

Dies ist eine Diskussion zu Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 14:22
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Exclamation Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie

Guten Tag,

zu folgendem fiktiven Beitrag bitte ich um Ihre Einschätzungen:

Patientin A die bereits mehrfach mit Schizophrenie und schwerer Depression auffällig geworden ist und bereits zweimal über längeren Zeitraum stationär in der Psychiatrie B behandelt wurde, klagt einige Tage nach ihrer Entlassung über starke Nebenwirkungen der verordneten Medikamente und zeigt erneut Krankheitssymptome. Hierauf entschliessen sich die Tochter T1 und T2 der A, die auch zu gesetzlichen Betreuerinnen für die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitssorge bestellt sind, ihre Mutter in die Notaufnahme der Psychiatie B zu bringen, in der sie aufgrund vorgenannter Behandlungen bereits bekannt ist.

In der Klinik B wird nach längerem Gespräch zwischen A, T1 und Arzt C beschlossen A wieder stationär aufzunehmen. Aufgrund mangelnder Zimmerkapazitäten wird A zunächst in der Station für Essstörungen einquartiert. Dies alles trägt sich an einem Freitag zu.
Trotz täglicher telefonischer und persönlicher Nachfragen durch T1 bei der für die Station verantwortlichen Ärztin D wird an der Medikation von A nichts verändert, die aber nach wie vor über Nebenwirkungen klagt und nicht einmal mehr aus dem Bett aufstehen kann. Hierbei verweist D imer wieder darauf, dass sie für die Patientin nicht zuständig sei, und sich nicht auch noch hierum kümmern könne. Gleiches wird durch das Pflegepersonal vor Ort erklärt und die Betreuerinnen unangemessen abgewiesen. Mittlerweile ist Dienstag.

Erst als T1 und T2 den am Tag der Aufnahme angetroffenen Arzt C ausfindig machen können, spricht dieser von einer Unverschämtheit und versichert zugleich sich umgehend um die Verlegung von A sowie um alle notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu kümmern. Zudem empfiehlt C den Töchtern sich bzgl. des Verhaltens von D an die Klinikleitung von B zu wenden.

Die Fragestellung ist Folgende: Ist es rechtens A derart lange ohne Behandlung mit unveränderter Medikation in der falschen Station zu belassen. Falls dies zu verneinen ist, gegen welches Recht hat die Klinik und/oder C bzw. D verstossen, so dass sich T1 und T2 hierbei in ihrer schriftlichen Beschwerde beziehen können. Zudem ist fraglich ob die Klinikleitung die richtige Adresse für die Beschwerde ist, oder ob zusätzlich auch andere Stellen informiert werden sollten/müssten?

Für Ihre Mithilfe danke ich im Voraus!

Viele Grüße

Florian
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  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 16:53
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AW: Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie

Zitat:
Zitat von FlorianSchm123 Beitrag anzeigen
Ist es rechtens A derart lange ohne Behandlung mit unveränderter Medikation in der falschen Station zu belassen.
Jein. Es ist dann rechtens, wenn die Fortsetzung der Behandlung im Rahmen ärztlicher Kunst liegt. Der Verbleib auf einer "falschen" Station ist nur dann inkorrekt, wenn auf dieser nicht eine ausreichende Therapie möglich ist.

Es ist zu prüfen, ob D seine ärztlichen Pflichten erfüllt hat oder fahrlässig eine unzureichende Therapie fortsetzte.

Beschwerden können an den Träger der Klinik, den Klinikleiter, den Chefarzt, die Landesärztekammer, die Krankenkasse und direkt an den behandelnden Arzt gerichtet werden. Mit oder ohne Anwalt.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 17:32
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AW: Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie

Hallo,

erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort und Einschätzung dieser Lage.

WIe wäre am besten zu prüfen ob D seinen Pflichten nachgekommen ist? Ich hätte ausserdem vermutet das vornehmlich C seine Pflichten vernachlässigt hat, indem er keine weiteren Schritte einleitete?

Wer kann das im Nachhinein am besten beurteilen? Angenommen man regt eine entsprechende Prüfung des Vorfalls durch die Klinik selbst als Teil der Beschwerde bei denen an, so befürchte ich das diese C und/oder D in Schutz nehmen wollen und zu einem entsprechenden Prüfungsergebnis gelangen, sofern Sie sich überhaupt einverstanden zeigen den Sachverhalt aufklären zu wollen.

Gibt es jemanden der Erfahrungen mit solchen Beschwerden beim Träger, der Krankenkasse oder der Landesärztekammer hat?

Viele Grüße,

Florian
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  #4 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 19:17
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AW: Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie

Zitat:
Zitat von FlorianSchm123 Beitrag anzeigen
WIe wäre am besten zu prüfen ob D seinen Pflichten nachgekommen ist?
Das muss gutachterlich überprüft werden.
Zitat:
Ich hätte ausserdem vermutet das vornehmlich C seine Pflichten vernachlässigt hat, indem er keine weiteren Schritte einleitete?
C ist wöhrend des stationären Aufenthalts nicht für den Patienten zuständig! Er hat in der Ambulanz gesessen und die Entscheidung getroffen, ihn wieder aufzunehmen. Eine Pflichtverletzung würde vorliegen, wenn er die Untersuchung falsch durchgeführt hätte oder keine adäquate Übergabe des Befundes an D unternommen hätte.

Zitat:
Wer kann das im Nachhinein am besten beurteilen?
Immer nur ein Fachmann als Gutachter.
Zitat:
Angenommen man regt eine entsprechende Prüfung des Vorfalls durch die Klinik selbst als Teil der Beschwerde bei denen an, so befürchte ich das diese C und/oder D in Schutz nehmen wollen und zu einem entsprechenden Prüfungsergebnis gelangen, sofern Sie sich überhaupt einverstanden zeigen den Sachverhalt aufklären zu wollen.
Sagen wir es so: was die Klinik unternimmt, hängt davon ab, was der Patient will. Konsequenzen hat so eine Beschwerde fast sicher, nur: geht die Klinik davon aus, dass hier externes Ungemach droht, wird sie mauern.

Zitat:
Gibt es jemanden der Erfahrungen mit solchen Beschwerden beim Träger, der Krankenkasse oder der Landesärztekammer hat?
Klar...Hauptfrage ist und bleibt: was will der Patient? Erreichen, dass die Abläufe in der Klinik verbessert werden, Aufmerksamkeit der Krankenkasse wegen der Klinik - oder will er klagen?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 14:21
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AW: Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie

Hallo,

der Hauptaugenmerk in dieser fiktiven Angelegenheit liegt natürlich darauf, dass sich die Abläufe in der KLinik verbessern, aber vor allen Dingen auch die schnelle und unkomplizierte Verbesserung der Situation von A.

Dank der Einschätzung der Sachlage ist es in dieser, natürlich fiktiven Angelegenheit, übrigens gelungen gegenüber der Klinik angemessen zu agieren und zu argumentieren, so dass sich A auf der für ihn richtigen Station befindet und angemessen behandelt wird.

In diesem Sinne sage ich Danke und wünsche ein schönes Wochenende!

Viele Grüße

Florian
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  #6 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 18:20
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AW: Nichtbehandlung in stationärer Psychatrie

Zitat:
Zitat von FlorianSchm123 Beitrag anzeigen
der Hauptaugenmerk in dieser fiktiven Angelegenheit liegt natürlich darauf, dass sich die Abläufe in der KLinik verbessern
Dazu ist eine Mitteilung an die Klinik besser (die aber taktisch wegen Schadenersatzansprüchen unglücklich wäre). Man könnte auch böse sein und sagen, eine Klage hätte einen höheren erzieherischen Wert...
Zitat:
, aber vor allen Dingen auch die schnelle und unkomplizierte Verbesserung der Situation von A.
Die ist ja durch die Medikamentenumstellung besser. Die Aufarbeitung der Vorfälle wird wohl wenig ändern.

Zitat:
Dank der Einschätzung der Sachlage ist es in dieser, natürlich fiktiven Angelegenheit, übrigens gelungen gegenüber der Klinik angemessen zu agieren und zu argumentieren, so dass sich A auf der für ihn richtigen Station befindet und angemessen behandelt wird.
Na wunderbar.

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