Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Forderung des vorherigen Zahnarztes rechtens? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Nachträgliche Forderung des vorherigen Zahnarztes rechtens? bedingt durch einen Wohnortwechsel war ein Schmerzpatient Ende Dezember vorigen Jahres auf der Suche nach einem Zahnarztes (ZA) seines Vertrauens (unter der Oberkiefer-Brücke des Schmerzpatienten hatte sich Karies gebildet). Da das Gesamterscheinungsbildes des Gebisses wohl eine Generalüberholung bedurfte, erkundigte er sich bei diesem ZA nach den Kosten seines Eigenanteiles. Für den Oberkiefer (OK) und Unterkiefer (UK) sollte sich der Spaß auf ca. 8000,- Euro Eigenanteil belaufen. Diese Aussage nahm dem Patienten ein wenig die Luft, und er bat den ZA um Alternativen (Dringlichkeitsoption). Was also gemacht werden musste, war auf jeden Fall der OK nebst einer Paradonthosebehandlung (PA-Behandlung). Anteilige Kosten für den Patienten: OK: ca. 3000,-€ PA-Behandlung: ca. 200,-€ Provisorium (bis die fertige Brücke eingepasst werden konnte): 700,-€, wobei der ZA dem Patienten 400,-€ anrechnet (er dem Patienten besagten Betrag zurück gibt), wenn er die Komplettrestauration seines OK bei Ihm in Auftrag gäbe (falls der Patient den OK erst etwas später machen möchte). Auf die Frage nach einem Heil- und Kostenplan (HKP) für die richtige Brücke erwiderte er dem Patienten, das er das so nicht abschätzen könne, weil erst die jetzige Brücke vom OK des Patienten entfernt werden müsse. Weil dem Patient das alles nicht so richtig schlüssig vor kam, hat er den HKP für das Provisorium (für einen Privatpatienten, da es für ein Provisorium nichts von der Kasse gibt) nicht unterschrieben, und er hat sich anschließend von der Kasse beraten lassen. Während dieser Zeit hatte der Patient 3 Termine bei diesem ZA. 2x Parondonthosebehandlung und einmal eine Füllung. Bei dem Füllungstermin wurde dem Patienten auch ein Gebissabdruck des OK genommen. Mittlerweile ist der Patient bei einem anderen ZA, der den OK + UK für ca. 3300,- restauriert (Brücken). Auch hat er nun (gänzlich kostenneutral) von diesem ZA ein Provisorium erhalten nebst einer weiteren Paradonthose-Behandlung (ebenfalls für den Patienten kostenneutral). Natürlich konnte sein jetziger ZA ihm einen gescheiten HKP erstellen, OHNE ihm vorher die alte Brücke entfernen zu müssen (das nur am Rande). Schon allein durch diese gemachten Erfahrungen, fühlte sich der Patient von seinem alten ZA schon irgendwie sehr falsch beraten. Einen finanziellen Verlust habe er ja heute schon erlitten (die PA-Behandlung). ...vorigen Freitag kam eine erneute Rechnung seines alten ZA. Weniger erbost über die Höhe des Betrages, denn der Dreistigkeit über diese Vorgehensweise, übermittele ich hier mal die Kosten. Der Patient soll ca. 50,-€ überweisen, für Fremdlaborkosten Arbeitsart: OK Provischiene (Lieferdatum 18.01.20010) 1x Modell aus Hartgips 1x Formteil für provisorische Versorgung Was soll das? Der Termin der Zahnfüllung nebst OK-Abdruck war am 12.01.2010 - und den unterschriebenen privaten HKP für das Provisorium hat der ZA vom Patienten nie zurück bekommen. Muss er das zahlen? ...schönen Dank an die aufmerksamen Leser die bis hier hin durchgehalten haben - habe ja nun doch einiges geschrieben. Edit: Ich bekomme gerade eine Berichtigung, dass es bei obigem Fall mit dem Schmerzpatienten gar nicht um einen herkömmlichen Heil- und Kostenplan handelt, sondern es wird da von Behandlungsvorschlag/Therapieplan und Behandlungsplan geredet. Diese 4 Seiten sind komplett selber erstellt und enden mit dem Satz: 'Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich in die vorgeschlagene Behandlung einwillige, über die Kosten aufgeklärt wurde und diese übernehme' wie gesagt -> der Patient hat dies nie unterschrieben. -volker- Geändert von Volker S (06.06.2010 um 01:57 Uhr). |
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| AW: Nachträgliche Forderung des vorherigen Zahnarztes rechtens? Hallo Ist der Patient PKV oder gesetzlich versichert? Gruß Pro |
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| AW: Nachträgliche Forderung des vorherigen Zahnarztes rechtens? Hallo Pro, der Patient ist gesetzlich versichert. -volker- |
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| AW: Nachträgliche Forderung des vorherigen Zahnarztes rechtens? Damit würde sich eine weitere Frage stellen. Ist die Leistung des Zahnarztes keine Kassenleistung? Bei einem Zahnersatz (Brückenkonstruktion) handelt sich es sich um eine Kassenleistung, von daher hat der ZA vor Beginn der Behandlung einen HKP zu erstellen. Ohne HKP keine Rechnung. Folgender Link wird helfen. Ansonsten wurde zu solch einem Thema eine Menge geschrieben. Bitte nutzen Sie auch die Suchfunktion im Forum. Gruß Pro |
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