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Nach Zahnbehandlung fiel Zahnfleisch ab!

Dies ist eine Diskussion zu Nach Zahnbehandlung fiel Zahnfleisch ab! innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 09.02.2011, 12:14
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Unhappy Nach Zahnbehandlung fiel Zahnfleisch ab!

Hallo,

wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Patient P ist bei Arzt A in Behandlung und lässt sich mit einer neuen Methode "ohne bohren" prophylaktisch behandeln.
Die Zahnoberfläche wird dabei angeätzt und später ein Gel aufgetragen und ausgehärtet. A schützt dabei das Zahnfleisch vor dem Ätzgel.
Da A den Zahnfleischrand nicht richtig abgedichtet hat, ist das Ätzmittel durchgelaufen und hat das Zahnfleisch so verätzt, dass es abgestorben und abgefallen ist. Zahnfleisch ist bei P auch nach längerer Zeit nicht wieder nachgewachsen.
A behauptet, es wäre eine Unverträglichkeit seitens P. P weigert sich die Rechnung zu zahlen, bis Ergebnisse des Unverträglichkeitstests vom Allergologen da sind. A schickt Mahnungen.
Muss P die Rechnung vorerst begleichen? Sollte P Recht haben und es liegt keine Unverträglichkeit vor, kann er A nicht sogar auf Schmerzensgeld/ "Schadensersatz" verklagen?

Viele Grüße
joie
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Alt 09.02.2011, 14:23
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AW: Nach Zahnbehandlung fiel Zahnfleisch ab!

Hallo,

das mit dem "prophylaktisch ohne Bohren" hört sich sehr wiedersprüchlich an.
Entweder muss gebohrt werden, oder es muss nicht gebohrt werden.
Das eine solch schwere Veätzung des Zahnfleisches auftritt ist auch sehr ungewöhnlich und sollte ggf. bei einem Allergologen abgeklärt werden.

Ein Zahnfleischschutz wird meist auch eher beim Bleaching aufgetragen.
__________________
Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel....
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 16:46
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AW: Nach Zahnbehandlung fiel Zahnfleisch ab!

Hallo,

Die Behandlung ist eine schmerzfreie und mikro- invasive Kariesinfiltration, wie folgt vollzogen: anätzen, Gel auftragen, aushärten, polieren. Muss man sich vorstellen wie eine "Kunststoff-Schutzschicht". Funktioniert allerdings nur, wenn die Kariesläsion so gut wie gar nicht fortgeschritten ist, daher der Begriff "prophylaktisch". Allergologentest ist ja auch schon gemacht, P muss nur noch das Resultat abwarten.
Wie denn auch sei... wie stehts denn mit der Rechtslage, muss P zahlen, wenn der Allergologentest negativ ausfällt?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 16:51
V.I.P.
 
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AW: Nach Zahnbehandlung fiel Zahnfleisch ab!

Der Patient muss hier dem Arzt nachweisen, nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst gearbeitet zu haben. Gelingt der Nachweis, kann die Rechnung um die fehlerhaft erbrachten Leistungsn reduziert werden, zusätzlich steht dem Patient Schmerzensgeld und Schadenersatz zu.

Der Patient sollte umgehend eine zweite Meinung einholen und den Befund dokumentieren lassen. Die Unterscheidung, ob eine Unverträglichkeit vorliegt oder das Zahnfleisch fahrlässig verletzt wurde sollte nicht schwierig sein, da eine allergische Reaktion nach einem anderen Entzündungsmuster abläuft als eine Kolliquations- (Laugenverätzung) bzw eine Koagulations- (Säurenverätzung) nekrose. Rasches Handeln und Kontakt mit der Zahnärztekammer ist angesagt!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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schmerzensgeld, zahnarzt, zahnarztrechnung

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