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Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren?

Dies ist eine Diskussion zu Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 20:45
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Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren?

Muss ein Arzt einen Patienten, der für eine ärztliche Leistung selbst zahlt, vorab über die dadurch entstehende Kosten informieren und die Zustimmung des Patienten einholen, dass er die Leistung zu diesem Preis tatsächlich haben möchte - zumindest dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die aus der Perspektive des Patienten über die "normale" Behandlung hinaus gehen?

Folgendes - rein hypothetische - Beispiel: Eine stark gehbehinderte Rentnerin, die gesetzlich krankenversichert ist, ist schon seit einiger Zeit in der Privatpraxis eines Dermatologen in Behandlung, weil sie diese - im Gegensatz zu der des nächsten Kassenarztes - gut erreichen kann. Sie ist gesetzlich krankenversichert und bezahlt den Dermatologen deshalb aus eigener Tasche, was diesem auch bekannt ist. Dazu existiert die "übliche", allgemeine Honorarvereinbarung.

Nun führt der Dermatologe eines schönen Tages an seiner Patientin verschiedene Allergietests durch. Über die Durchführung der Tests wurde auch mit der Patientin gesprochen - aber nicht über die dadurch entstehende Kosten. Am Ende erhält die Rentnerin vom Dermatologen eine Rechnung über rund 500 Euro.

Hätte der Arzt die Rentnerin vorab über die zu erwartenden Kosten für die Testung informieren und dazu ihre Zustimmung einholen müssen? Wie ist hierzu die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 23:42
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AW: Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren?

Zitat:
Zitat von avoelp Beitrag anzeigen
Hätte der Arzt die Rentnerin vorab über die zu erwartenden Kosten für die Testung informieren und dazu ihre Zustimmung einholen müssen? Wie ist hierzu die Rechtslage?
Als erstes muss man feststellen, dass das GKV-Mitglied sich zur Behandlung zu einem Privatarzt begeben hat. Sie tritt also als Privatpatientin auf, und die üblichen Regeln des Bundesmantelvertrages für Kassenärzte gelten hier nicht. Was gilt, sind die GOÄ und das BGB.

Basis hier ist der Dienstvertrag, §§611ff. BGB.

Je nachdem, was hier im Detail vereinbart wurde, ist es möglich, dass der Arzt über eine ungewöhnlich hohe Rechnung zu informieren hat oder aber dass sich der Patient durch Nachfragen informieren muss, ob eine Untersuchung ungewöhnlich teuer ist, siehe §241 Absatz 2 BGB. Bei einer besonders umfangreichen oder komplizierten Behandlung kann sich auch ein Laie denken, dass hier "mehr fällig" wird. Der Arzt muss sich wiederum vergewissern, dass seine Behandlungskosten die Leistungsfähigkeit des Patienten nicht übersteigen (bzw. er muss darauf hinweisen). Siehe §12 Absatz 1 Satz 4 der Musterberufsordnung für Ärzte.

Man müsste in einem solchen Fall als erstes prüfen
- ob die Rechnung in ihrer Höhe berechtigt ist
- ob die Leistung indiziert war.

Als nächstes sollte man die Rechnung in den Kontext zu den bisher abgelaufenen Behandlungen setzen. Hat die Rentnerin bisher immer "Kleinbeträge" von unter 100 Euro gezahlt, ist die neue Rechnung deutlich unterschiedlich.

Es hängt also vom Einzelfall ab, und von vielen Faktoren, beispielsweise, wie die Rentnerin auftrat, was besprochen wurde, was Ziel der Behandlung war. Hilfestellung kann die Patientin von der Ärztekammer kriegen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 19:15
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AW: Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren?

Ein Arzt, der einen GKV-versicherten Patienten auf "Privatrechnung" nach GOÄ behandeln will, muß den Patienten vorher über die (voraussichtlichen) Kosten informieren und sich vom Patienten schriftlich bestätigen lassen, daß diese Information erfolgt ist.

Macht der Arzt das nicht, hat er keine Chance, den Rechnungsbetrag einzufordern, wenn der Patient ihn nicht netterweise freiwillig bezahlt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 19:35
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AW: Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ein Arzt, der einen GKV-versicherten Patienten auf "Privatrechnung" nach GOÄ behandeln will, muß den Patienten vorher über die (voraussichtlichen) Kosten informieren und sich vom Patienten schriftlich bestätigen lassen, daß diese Information erfolgt ist.

Macht der Arzt das nicht, hat er keine Chance, den Rechnungsbetrag einzufordern, wenn der Patient ihn nicht netterweise freiwillig bezahlt.
Wie verhält es sich wenn der Arzt keine Kassenzulassung besitzt sondern von Anfang an klar ist, das er nur privat behandelt und verrechnet?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 07:57
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AW: Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren?

Ach, Herr Rohwer, jetzt haben Sie übersehen, dass der Arzt privatärztlich tätig ist und die Regelungen der Bundesmantelverträge für ihn nicht gelten. Er ist aus dem Knast heraus, und für ihn gelten nur GOÄ und BGB.

Sollten Sie wider Erwarten außerhalb der BMVV eine solche Regelung finden, teilen Sie das gerne mit.

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  #6 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 19:57
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AW: Muss ein Arzt Selbstzahler vorab über Kosten informieren?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ach, Herr Rohwer, jetzt haben Sie übersehen, dass der Arzt privatärztlich tätig ist und die Regelungen der Bundesmantelverträge für ihn nicht gelten. Er ist aus dem Knast heraus, und für ihn gelten nur GOÄ und BGB.

Sollten Sie wider Erwarten außerhalb der BMVV eine solche Regelung finden, teilen Sie das gerne mit.

Dankeschön genau darauf wollte ich hinaus
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