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Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Dies ist eine Diskussion zu Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 07.02.2010, 14:43
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Exclamation Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Ein fiktiver Fall:

Ein Patient unterschreibt bei einem Narkosevorgespräch, vor dem Operationstag, mit dem Anästhesisten, eine Einwilligungserklärung, bei der die Gaumenbogen- und Mandel OP eingetragen wurde.
Der Patient wacht am darauf folgenden Tag aus der Narkose auf. Ihm wurde zusätzlich die Nase operiert. Der Patient hat sowohl dem HNO Arzt und dem Anästhesisten keine Einwilligung unterschrieben, auch hat er keine Aufklärung zur Nasen OP erhalten.

Ist der Anästhesist dem Patienten gegenüber Schadenersatzpflichtig?
Hat der Anästhesist sich der Körperverletzung schuldig gemacht?


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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 15:23
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AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Zitat:
Zitat von Sternchen_
Ist der Anästhesist dem Patienten gegenüber Schadenersatzpflichtig?
Hat der Anästhesist sich der Körperverletzung schuldig gemacht?
Warum sollte man auf den Sack einprügeln, wenn man den Esel meint? Der Anästhesist hat die Aufgabe, über die Anästhesie zu wachen. Er kann nur dann eingreifen, wenn er sicher weiß, dass der Eingriff nicht so abgesprochen ist. Das wird er aber während der OP normalerweise nicht überprüfen. Es ist auch nicht seine Aufgabe.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 15:38
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AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Verhält es sich nicht wie bei einem hangreiflichen Vorfall am Bahnsteig, bei dem alle zusehen und keiner eingreift?

Weshalb holt sich der Anästhesist erst eine schriftliche Einwilligung mit genauer Beschreibung zur geplanten OP?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 18:10
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AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Zitat:
Zitat von Sternchen_
Verhält es sich nicht wie bei einem hangreiflichen Vorfall am Bahnsteig, bei dem alle zusehen und keiner eingreift?
Der Vergleich hinkt schon arg. Man darf nicht vergessen, dass der Operateur ein Fachmann ist und der Anästhesist für sein Gebiet zuständig ist. Es ist nicht seine Aufgabe, zu überwachen, was der Operateur gerade tut, es sei denn, es hat für seine Aufgabe Relevanz!
Zitat:
Zitat von Sternchen_
Weshalb holt sich der Anästhesist erst eine schriftliche Einwilligung mit genauer Beschreibung zur geplanten OP?
Weil er einschätzen muss, welcher Eingriff geplant ist und welche anästhesiologischen Dinge er bedenken muss. Je nach Gesichts-OP sind beispielsweise verschiedene Methoden der Intubation notwendig.

Die Frage, die ich stellte, ist nicht beantwortet. Darf ich davon ausgehen, dass die fiktive Klage gegen den Operateur bereits läuft und nun ausgeweitet werden soll?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 18:17
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AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Zitat:
Zitat von Humungus
Er kann nur dann eingreifen, wenn er sicher weiß, dass der Eingriff nicht so abgesprochen ist. Das wird er aber während der OP normalerweise nicht überprüfen. Es ist auch nicht seine Aufgabe.
Stelle mir grad vor was passieren würde, wenn der grüne Vorhang während einer OP gelüftet bzw. nicht existent wäre und ein Anaesthesist sein Veto einlegt ...


Zitat:
Zitat von Sternchen_
Weshalb holt sich der Anästhesist erst eine schriftliche Einwilligung mit genauer Beschreibung zur geplanten OP?
Es wäre mir neu, dass auf Narkosefragebögen die geplante OP ganz genau beschrieben ist.
Außerdem bezieht sich die Einwilligung beim Anaesthesisten lediglich auf die Narkose.

Der Patient sollte doch erst mal den Operateur fragen, warum die Nase auch noch operiert wurde.

Manchmal kann ein Operateur erst im Zuge der OP erkennen, dass der geplante Eingriff erweitert werden müsste, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dann muss er halt abwägen, ob er weiter macht oder ob er den Patienten erst aufwachen lässt, ihn aufklärt und dieser Eingriff in zweiter Narkose erfolgt.

Zitat:
Zitat von Sternchen_
Verhält es sich nicht wie bei einem hangreiflichen Vorfall am Bahnsteig, bei dem alle zusehen und keiner eingreift?
Nein
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 20:55
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AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Stelle mir grad vor was passieren würde, wenn der grüne Vorhang während einer OP gelüftet bzw. nicht existent wäre und ein Anaesthesist sein Veto einlegt ...
Je nach Operateur kommt es zu einer kurzen oder einer sehr kurzen Diskussion *Skalpellflieg*

Zitat:
Zitat von Ed von Schleck
Manchmal kann ein Operateur erst im Zuge der OP erkennen, dass der geplante Eingriff erweitert werden müsste, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dann muss er halt abwägen, ob er weiter macht oder ob er den Patienten erst aufwachen lässt, ihn aufklärt und dieser Eingriff in zweiter Narkose erfolgt.
Korrekt. Man wird im Rahmen eines Gutachtens auf diese Frage sicherlich eingehen müssen, beispielsweise, weil der Operateur eine entzündliche Veränderung gefunden hat oder die Atmung verbessern wollte, was ohne Nasen-OP nicht möglich gewesen wäre. Natürlich sind solche Erweiterungen besonders bei einem Elektiveingriff mit ziemlicher Zurückhaltung zu indizieren.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 11:35
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AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

tasten wir uns mal gaaanz vorsichtig ran:

wenn der narkosemensch der einzige mann bei der OP war (alles andere mädchen) war er selbstverständlich an allem, was dort passiert schuld - das ist einfach die daseinsberechtigung von männern !

ansonsten sollte jeder froh sein, wenn der herr des schlafes seinen job ordentlich macht. -
nicht auszudenken, wenn er jedesmal den patienten weckt um ihn zu befragen, wenn er der meinung ist, der operatuer macht gerade was falsch ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 18:04
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AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen

Zitat:
Zitat von Sternchen_

Ist der Anästhesist dem Patienten gegenüber Schadenersatzpflichtig?
Hat der Anästhesist sich der Körperverletzung schuldig gemacht?


Ganz klar Nein, denn ein Anästhesist ist nur für die Narkose verantwortlich und erhält die schriftliche Einwilligung zu dieser. Er hat mit der Art der OP nichts zu tun. Das macht der Chirurg oder hier HNO.
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