Dies ist eine Diskussion zu Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Ein Patient unterschreibt bei einem Narkosevorgespräch, vor dem Operationstag, mit dem Anästhesisten, eine Einwilligungserklärung, bei der die Gaumenbogen- und Mandel OP eingetragen wurde. Der Patient wacht am darauf folgenden Tag aus der Narkose auf. Ihm wurde zusätzlich die Nase operiert. Der Patient hat sowohl dem HNO Arzt und dem Anästhesisten keine Einwilligung unterschrieben, auch hat er keine Aufklärung zur Nasen OP erhalten. Ist der Anästhesist dem Patienten gegenüber Schadenersatzpflichtig? Hat der Anästhesist sich der Körperverletzung schuldig gemacht? |
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| AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen Verhält es sich nicht wie bei einem hangreiflichen Vorfall am Bahnsteig, bei dem alle zusehen und keiner eingreift? Weshalb holt sich der Anästhesist erst eine schriftliche Einwilligung mit genauer Beschreibung zur geplanten OP? |
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| AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen Zitat:
Zitat:
Die Frage, die ich stellte, ist nicht beantwortet. Darf ich davon ausgehen, dass die fiktive Klage gegen den Operateur bereits läuft und nun ausgeweitet werden soll?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen Zitat:
Zitat:
Außerdem bezieht sich die Einwilligung beim Anaesthesisten lediglich auf die Narkose. Der Patient sollte doch erst mal den Operateur fragen, warum die Nase auch noch operiert wurde. Manchmal kann ein Operateur erst im Zuge der OP erkennen, dass der geplante Eingriff erweitert werden müsste, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dann muss er halt abwägen, ob er weiter macht oder ob er den Patienten erst aufwachen lässt, ihn aufklärt und dieser Eingriff in zweiter Narkose erfolgt. Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen tasten wir uns mal gaaanz vorsichtig ran: wenn der narkosemensch der einzige mann bei der OP war (alles andere mädchen) war er selbstverständlich an allem, was dort passiert schuld - das ist einfach die daseinsberechtigung von männern ! ansonsten sollte jeder froh sein, wenn der herr des schlafes seinen job ordentlich macht. - nicht auszudenken, wenn er jedesmal den patienten weckt um ihn zu befragen, wenn er der meinung ist, der operatuer macht gerade was falsch ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Mitverantwortung des Anästhesisten bei chirurgischen Eingriffen Zitat:
Ganz klar Nein, denn ein Anästhesist ist nur für die Narkose verantwortlich und erhält die schriftliche Einwilligung zu dieser. Er hat mit der Art der OP nichts zu tun. Das macht der Chirurg oder hier HNO. |
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