Dies ist eine Diskussion zu medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms innerhalb des Forums Medizinrecht
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| medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms angenommen, ein Psychotherapeut will ein bestimmtes (den Vermutungen des Patienten zu Folge und der Aussage, dass ein Arzt schon mal festgestellt hat, dass es bei diesem einen von zahlreichen Symptomen keine körperliche Ursache gibt) psychosomatisches Symptom behandeln. Ist vor der Behandlung 1. eines scheinbar psychosomatischen Symptoms und 2. einer psychosomatischen Störung (das wäre ja eine richtige Diagnose/ die Bezeichnung für eine psychische Störung) eine medizinische Untersuchung (z.B. Messung der schwere des Symptoms) bei einem Arzt generell Pflicht bzw. "sorgfältig"? (also Pflicht, um eine sorgfältige Diagnose erstellen zu können und ggf. Dinge ausschließen zu können) Ist bei allen Therapieformen (also bei jeder Psychotherapie) ein Therapieplan und eine Abschlusskontrolle üblich/vorgesehen (bzw. Pflicht)? Danke (vielleicht kommen noch ein paar Fragen dazu) |
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| AW: medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms wie meinen...? |
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| AW: medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms Es herrscht Therapiefreiheit. Ein Arzt, der unter Verletzung dessen, was als die Standards der "ärztlichen Kunst" angesehen wird, einen Patienten behandelt, hat aber natürlich ein Problem, wenn dann was schiefgeht. Das kann dann nämlich zur fahrlässigen Körperverletzung werden. Wenn also z.B. die Patienten zum Arzt geht und sagt "Ich fühle hier so einen Knoten in den Brust, könnte das gefährlich sein?", und der Arzt sagt "Ach, nee - das ist psychosomatisch, das kommt vom Stress"... ... und ein Jahr später liegt die Patientin mit einem zu spät behandelten Brustkrebs auf der Intensivstation... ... dann kann das dem Arzt einen satten Kunstfehlerprozess und einen Strafprozess einbringen. Weil man eben sagen wird: bei einem solchen Erkrankungsbild muß immer auch sofort abgeklärt werden, ob es sich um ein Karzinom handelt. Der Arzt hat Therapiefreiheit, und er darf seiner Patientin durchaus auch vorschlagen, den Brustkrebs durch Kamillentee-Umschläge zu behandeln - er muß seine Patienten in dem Fall aber darüber informieren, daß das Vorgehen der aktuellen ärztlichen Kunst in solchen Fällen ein anderes ist und seine Kamillentee-Therapie eine extreme Minderheiten-Meinung. Das gilt in anderen Zusammenhängen auch - ein Arzt, der nicht mit den üblichen und schulmedizinisch angezeigten Methoden eine Diagnose erstellt, sondern einfach spekulativ drauflosbehandelt, der kann u.U. in Regress genommen werden, wenn er falsch lag und dadurch dem Patienten ein Schaden entstanden ist. Wie er zu seiner Diagnose kommt und was er daraus für Schlussfolgerungen zieht - das liegt aber in der Verantwortung des Arztes. Wenn er meint sich sicher sein zu können und es geht gut, kann man ihm dafür nicht an den Karren fahren. Daß ein Krankheitssymptom psychosomatisch verursacht wird kann man aller Logik nach erst unterstellen, wenn man per Differentialdiagnose festgestellt hat, daß es keine anderen Ursachen hat.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms Zitat:
Zitat:
Sorry, aber Du machst es uns und Dir unnötig schwer mit Deiner Arzt, Fragen zu formulieren. Zwischen "üblich", "vorgesehen" und "Pflicht" gibt es gravierende Unterschiede. Versuch mal, Sätze zu bilden, die höchstens 12 Worte und ein Komma haben.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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