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medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms

Dies ist eine Diskussion zu medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 04.11.2011, 14:49
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medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms

Hallo,

angenommen, ein Psychotherapeut will ein bestimmtes (den Vermutungen des Patienten zu Folge und der Aussage, dass ein Arzt schon mal festgestellt hat, dass es bei diesem einen von zahlreichen Symptomen keine körperliche Ursache gibt) psychosomatisches Symptom behandeln. Ist vor der Behandlung

1. eines scheinbar psychosomatischen Symptoms

und

2. einer psychosomatischen Störung (das wäre ja eine richtige Diagnose/ die Bezeichnung für eine psychische Störung)

eine medizinische Untersuchung (z.B. Messung der schwere des Symptoms) bei einem Arzt generell Pflicht bzw. "sorgfältig"? (also Pflicht, um eine sorgfältige Diagnose erstellen zu können und ggf. Dinge ausschließen zu können)

Ist bei allen Therapieformen (also bei jeder Psychotherapie) ein Therapieplan und eine Abschlusskontrolle üblich/vorgesehen (bzw. Pflicht)?

Danke

(vielleicht kommen noch ein paar Fragen dazu)
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 15:16
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AW: medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms

wie meinen...?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 17:03
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AW: medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms

Es herrscht Therapiefreiheit.

Ein Arzt, der unter Verletzung dessen, was als die Standards der "ärztlichen Kunst" angesehen wird, einen Patienten behandelt, hat aber natürlich ein Problem, wenn dann was schiefgeht. Das kann dann nämlich zur fahrlässigen Körperverletzung werden.

Wenn also z.B. die Patienten zum Arzt geht und sagt "Ich fühle hier so einen Knoten in den Brust, könnte das gefährlich sein?", und der Arzt sagt "Ach, nee - das ist psychosomatisch, das kommt vom Stress"...

... und ein Jahr später liegt die Patientin mit einem zu spät behandelten Brustkrebs auf der Intensivstation...

... dann kann das dem Arzt einen satten Kunstfehlerprozess und einen Strafprozess einbringen.

Weil man eben sagen wird: bei einem solchen Erkrankungsbild muß immer auch sofort abgeklärt werden, ob es sich um ein Karzinom handelt.

Der Arzt hat Therapiefreiheit, und er darf seiner Patientin durchaus auch vorschlagen, den Brustkrebs durch Kamillentee-Umschläge zu behandeln - er muß seine Patienten in dem Fall aber darüber informieren, daß das Vorgehen der aktuellen ärztlichen Kunst in solchen Fällen ein anderes ist und seine Kamillentee-Therapie eine extreme Minderheiten-Meinung.

Das gilt in anderen Zusammenhängen auch - ein Arzt, der nicht mit den üblichen und schulmedizinisch angezeigten Methoden eine Diagnose erstellt, sondern einfach spekulativ drauflosbehandelt, der kann u.U. in Regress genommen werden, wenn er falsch lag und dadurch dem Patienten ein Schaden entstanden ist.

Wie er zu seiner Diagnose kommt und was er daraus für Schlussfolgerungen zieht - das liegt aber in der Verantwortung des Arztes. Wenn er meint sich sicher sein zu können und es geht gut, kann man ihm dafür nicht an den Karren fahren.

Daß ein Krankheitssymptom psychosomatisch verursacht wird kann man aller Logik nach erst unterstellen, wenn man per Differentialdiagnose festgestellt hat, daß es keine anderen Ursachen hat.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:22
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AW: medizinische Untersuchung vor Behandlung eines scheinbar psychosomatischen Symptoms

Zitat:
Zitat von jabiko Beitrag anzeigen
...eine medizinische Untersuchung (z.B. Messung der schwere des Symptoms) bei einem Arzt generell Pflicht bzw. "sorgfältig"?
Das ist Standard, allerdings könnte der hier bereits erfüllt sein, wenn im Vorfeld eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.

Zitat:
Ist bei allen Therapieformen (also bei jeder Psychotherapie) ein Therapieplan und eine Abschlusskontrolle üblich/vorgesehen (bzw. Pflicht)?
Eindeutig nein, denn schon das Wort "allein" garantiert diese Antwort.

Sorry, aber Du machst es uns und Dir unnötig schwer mit Deiner Arzt, Fragen zu formulieren. Zwischen "üblich", "vorgesehen" und "Pflicht" gibt es gravierende Unterschiede. Versuch mal, Sätze zu bilden, die höchstens 12 Worte und ein Komma haben.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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