Dies ist eine Diskussion zu Medikamentenpflicht innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Medikamentenpflicht |
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| AW: Medikamentenpflicht nein! es sei denn ein richter ordnet eine zwangsunterbringung mit zwangsbehandlung an. das darf er aber nur, sofern die zu behandelnde person psychisch krank ist, bereits eine betreuerin bestellt wurde und nicht einsichtsfähig ist und auch nur, sofern leib und leben erhebnliche gefahr droht. (1904 bgb) in aller regel ist die antwort: NEIN! |
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| AW: Medikamentenpflicht Nein. |
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| AW: Medikamentenpflicht Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Medikamentenpflicht @pro na tut mir leid, aber da muss ich mal wieder bisschen kriteln. ![]() Zitat:
aber du macht da umkehrschluss draus. das darf man nicht. also nix tun, was schadet, heitß: kein ausdauersport bei 40 fieber. heißt aber nicht: fiebersenkende medis, weil die ärztin das gut findet! es geht um das unterlassen von genesungsverzögernnden massnahmen. nicht um das tun von genesungsfördernden massnahmen. verstehst? |
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| AW: Medikamentenpflicht Zitat:
Wenn man zur Genesung Medikamente verschrieben bekommt, damit der Genesungsverlauf eintritt, man aber diese Med. nicht einnimmt, dann wirkt man faktisch gegen den Genesungsverlauf. Was du versuchst zu statuieren, ist juristischer Unfug. Gruß Pro |
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| AW: Medikamentenpflicht Zitat:
Zitat:
Es kann über "gesundheitswidriges Verhalten" gestritten werden, aber auch das Verweigern von Medikamenten kann dazu gehören. Ein "Zwang" ist trotzdem nicht vorhanden, sondern lediglich massiver wirtschaftlicher Druck.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Medikamentenpflicht Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Medikamentenpflicht wie charmant du doch heut wieder bist, herzli. ![]() du kannst bitte mal bedenken, dass medikamenteneinnahme ein schwerwiegender eingriff in deine (ach was weiß ich) menschenwürde sind. also wie auch immer, es ist irgendwo im grundgesetz geregelt, dass man nix in sich rein stopfen muss, was man nicht mag. und das brauch man nicht irgendwie begründen oder rechtferitgen.... und dies recht auf körperliche selbstbestimmung, das steht so hoch, da kann niemand was dran kritteln. medis gegen deinen willen is immer körperverletzung und das kann nur aufgrund von psychischer krankheit UND drohendem schwerwiegendem(!!!) körperlichem schaden von einer richterin angeordnet werden. nie sonst. und wenn du mir irgendein urteil zeigst, wo sankitonen aufgrund von medikamentenverweigerung gegeben hat..... aber so ein urteil gibt es nicht! und es gibt auch keine sanktionen oder wirktschaftliche einbußen, wenn jemand NICHT ein medi nimmt. medis nehmen hat nämlich nicht mit mitwirkungspflichten zu tun, das is noch mal ne ganz andere nummer, als wennste ne reha verweigerst oder so.... das is echt was anderes. glaub es mir nur. |
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| AW: Medikamentenpflicht Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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