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Medikamentenpflicht

Dies ist eine Diskussion zu Medikamentenpflicht innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2011, 15:19
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Medikamentenpflicht

kann man zur einnahme von medikamenten gezwungen werden wenn man erkrankt ist oder einen arbeitsunfall hatte
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2011, 15:49
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AW: Medikamentenpflicht

nein!

es sei denn ein richter ordnet eine zwangsunterbringung mit zwangsbehandlung an. das darf er aber nur, sofern die zu behandelnde person psychisch krank ist, bereits eine betreuerin bestellt wurde und nicht einsichtsfähig ist und auch nur, sofern leib und leben erhebnliche gefahr droht. (1904 bgb)

in aller regel ist die antwort: NEIN!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2011, 15:49
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AW: Medikamentenpflicht

Nein.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 10:50
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AW: Medikamentenpflicht

Zitat:
Zitat von igel53 Beitrag anzeigen
kann man zur einnahme von medikamenten gezwungen werden wenn man erkrankt ist oder einen arbeitsunfall hatte
Ja, und zwar indirekt. Die Obliegenheitspflicht eines Arbeitnehmers oder Versicherten, dem Genesungsverlauf nicht entgegen zu wirken, hat immer noch Bestand. Wenn man also von einem Arzt bestimmte Medikamente zur Genesung verschrieben bekommt und sich dann aus laienhaften Gründen weigert diese einzunehmen, dann bekommt man diese Medikamente nicht zwangsweise in den Rachen geschoben, aber es kann durchaus Sanktionen nach sich ziehen.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 11:09
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AW: Medikamentenpflicht

@pro
na tut mir leid, aber da muss ich mal wieder bisschen kriteln.

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Ja, und zwar indirekt. Die Obliegenheitspflicht eines Arbeitnehmers oder Versicherten, dem Genesungsverlauf nicht entgegen zu wirken, hat immer noch Bestand.
soweit richtig. nicht entgegenwirken! im sinne von nix tun, was schadet.

aber du macht da umkehrschluss draus. das darf man nicht. also nix tun, was schadet, heitß: kein ausdauersport bei 40 fieber.

heißt aber nicht: fiebersenkende medis, weil die ärztin das gut findet!

es geht um das unterlassen von genesungsverzögernnden massnahmen. nicht um das tun von genesungsfördernden massnahmen. verstehst?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 11:16
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AW: Medikamentenpflicht

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
es geht um das unterlassen von genesungsverzögernnden massnahmen. nicht um das tun von genesungsfördernden massnahmen. verstehst?
Du versuchst das Fahrrad neu zu erfinden.

Wenn man zur Genesung Medikamente verschrieben bekommt, damit der Genesungsverlauf eintritt, man aber diese Med. nicht einnimmt, dann wirkt man faktisch gegen den Genesungsverlauf.

Was du versuchst zu statuieren, ist juristischer Unfug.

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 11:34
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AW: Medikamentenpflicht

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Die Obliegenheitspflicht eines Arbeitnehmers oder Versicherten, dem Genesungsverlauf nicht entgegen zu wirken, hat immer noch Bestand.
Zitat:
Zitat von 2 AZR 53/05
Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. (...)

Deshalb kann ein pflichtwidriges Verhalten vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch gesundheitswidriges Verhalten gefährdet.
http://lexetius.com/2006,2021
Es kann über "gesundheitswidriges Verhalten" gestritten werden, aber auch das Verweigern von Medikamenten kann dazu gehören.

Ein "Zwang" ist trotzdem nicht vorhanden, sondern lediglich massiver wirtschaftlicher Druck.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 11:41
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AW: Medikamentenpflicht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ein "Zwang" ist trotzdem nicht vorhanden, sondern lediglich massiver wirtschaftlicher Druck.
Deshalb indirekt. Übrigens wäre dies bei Krankengeldzahlung ähnlich.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 12:09
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AW: Medikamentenpflicht

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Was du versuchst zu statuieren, ist juristischer Unfug.
wie charmant du doch heut wieder bist, herzli.


du kannst bitte mal bedenken, dass medikamenteneinnahme ein schwerwiegender eingriff in deine (ach was weiß ich) menschenwürde sind. also wie auch immer, es ist irgendwo im grundgesetz geregelt, dass man nix in sich rein stopfen muss, was man nicht mag. und das brauch man nicht irgendwie begründen oder rechtferitgen.... und dies recht auf körperliche selbstbestimmung, das steht so hoch, da kann niemand was dran kritteln. medis gegen deinen willen is immer körperverletzung und das kann nur aufgrund von psychischer krankheit UND drohendem schwerwiegendem(!!!) körperlichem schaden von einer richterin angeordnet werden. nie sonst.

und wenn du mir irgendein urteil zeigst, wo sankitonen aufgrund von medikamentenverweigerung gegeben hat..... aber so ein urteil gibt es nicht! und es gibt auch keine sanktionen oder wirktschaftliche einbußen, wenn jemand NICHT ein medi nimmt. medis nehmen hat nämlich nicht mit mitwirkungspflichten zu tun, das is noch mal ne ganz andere nummer, als wennste ne reha verweigerst oder so.... das is echt was anderes. glaub es mir nur.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 13:47
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AW: Medikamentenpflicht

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
du kannst bitte mal bedenken, dass medikamenteneinnahme ein schwerwiegender eingriff in deine (ach was weiß ich) menschenwürde sind.
Nein, der Zwang zur Einnahme ist eine Verletzung der Menschenwürde, nicht die Einnahme an sich.
Zitat:
also wie auch immer, es ist irgendwo im grundgesetz geregelt, dass man nix in sich rein stopfen muss, was man nicht mag.
Art. 2 GG.
Zitat:
und das brauch man nicht irgendwie begründen oder rechtferitgen.... und dies recht auf körperliche selbstbestimmung, das steht so hoch, da kann niemand was dran kritteln.
Das kann man so einfach nicht sagen. Jeder hat das Recht auf die Grundrechte, aber das Einfordern dieser Rechte kann sehr wohl Konsequenzen für das Individuum haben.
Zitat:
und wenn du mir irgendein urteil zeigst, wo sankitonen aufgrund von medikamentenverweigerung gegeben hat..... aber so ein urteil gibt es nicht!
Da bin ich mir absolut nicht sicher. Ich werde mal im Arbeitsrecht und Sozialrecht fragen.
Zitat:
medis nehmen hat nämlich nicht mit mitwirkungspflichten zu tun, das is noch mal ne ganz andere nummer, als wennste ne reha verweigerst oder so.... das is echt was anderes. glaub es mir nur.
Und was ist, wenn der Arzt einem noncomplianten Patienten die Tür weist?
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