Dies ist eine Diskussion zu Medikamentenmissbrauch innerhalb des Forums Medizinrecht
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| ... ab wann spricht man vom Medikamentenmissbrauch. Ein Schmerzmittel das bspw. in Deutschland nicht zugelassen ist aber "online" von einem Dienstleister im Ausland vertrieben wird ist meines Erachtens so ein Fall bei. Aber wenn dieses Mittel verschreibungspflicht aber in Deutschland zugelassen ist kann meines Wissens keine Sanktionierung erfolgen, weil das Herkunftsland des Medikamentes maßgebend ist. Frage: habe ich die Grundregelungen so richtig wiedergegeben ?! PS: In welcher Rechtsgrundlage ist das überhaupt geregelt ; - etwa im Betäubungsmittelgesetz ?! |
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| AW: Medikamentenmissbrauch Nein, alles fehlerhaft. Medikamentenmißbrauch ist erstens ein medizinischer Begriff, der meint, dass jemand ein Medikament nicht zur medizischen Genesung verwendet, sondern zu medizinfrmden Zwecken, etwa Berauschung, Sedierung etc. KOnkretes kann dazu ein Arzt sagen. Bei der Bestellung von in der BRD nicht zugelassenen Medikamenten kommt eine Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) in Betracht, wobei es auf die Rechtslage im Herkunftsland nicht ankommt.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Medikamentenmissbrauch "Abusus" ist eben wie Defendant sagte schlicht ein Gebrauch außerhalb des eigentlichen Verwendungs/Verordnungszweckes und/oder eine vorsätzlich falsche Dosierung.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| nachgehakt: mal so gesprochen: ist Medikamentenmissbrauch explizied im Betäubungsmittelgesetz geregelt ... |
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| AW: Medikamentenmissbrauch Nein. Das ist gar nicht geregelt, sondern ein medizinischer Begriff, der mit einer irgendwie gearteten Strafbarkeit nach dem BtMG erstmal nix zu tun hat. Manche der Substanzen, die man als Medikamente mißbrauchen mag, finden sich unter UMständen in den Anlagen zum BtMG, manche BtM im AMG. Dennoch darf ein medizinischer Begriff eben nicht mit einer Strafbarkeit nach dem BtMG in einen Topf geworfen werden.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Medikamentenmissbrauch Zitat:
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