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Leistungspflicht PKV bei künstlicher Befruchtung

Dies ist eine Diskussion zu Leistungspflicht PKV bei künstlicher Befruchtung innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 17:34
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Leistungspflicht PKV bei künstlicher Befruchtung

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus?

A ist privat versichert und hat eine künstliche Befruchtung durchgeführt. Die Krankenkasse sieht keine Leistungen vor, weil diese nicht im vereinbarten Tarif eingeschlossen sind. Der Versicherungsschutz weist aber auch nicht daraufhin, dass eine künstliche Befruchtung ausgeschlossen ist.

Was kann A machen? Welche Rechte hat A?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 21:01
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AW: Leistungspflicht PKV bei künstlicher Befruchtung

Zitat:
Zitat von Stacey Beitrag anzeigen
Was kann A machen?
z.B. das Kind bekommen
Zitat:
Zitat von Stacey Beitrag anzeigen
Welche Rechte hat A?
viele

Ein Kind bekommen zu wollen, gilt bisher noch nicht als Krankheit. Demzufolge dürften Maßnahmen, diesem Wunsch nachzuhelfen, auch nicht unbedingt als unbedingte Pflichtleistung einer Krankenversicherung anzusehen sein.
Wenn die betreffende Krankenversicherung das also nicht ausdrücklich in ihrem bei Vertragsabschluss bekannten Leistungsumfang anbietet, wird sie mit der Ablehnung der Kostenübernahme wohl im Recht bleiben.

Alternativ kann man vielleicht den Nachweis versuchen, dass A ohne die künstliche Befruchtung mit Sicherheit andere schwerere Gesundheitsschäden erlitten hätte, deren langwierige Behandlung wiederum von der Versicherung zu finanzieren wäre, so dass eben die Befruchtung nur eine im Sinne der Versicherung schadensbegrenzende Maßnahme war. Das halte ich aber für aussichtslos.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 08:09
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AW: Leistungspflicht PKV bei künstlicher Befruchtung

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Ein Kind bekommen zu wollen, gilt bisher noch nicht als Krankheit.
Aber ein Kind nicht bekommen zu können teilweise schon.

Hier ist als erstes Kontaktaufnahme mit der Fertilisationsklinik sinnvoll, da diese meist in solchen Dingen viel Erfahrung hat. Die prinzipielle Frage ist, ob wegen Kinderlosigkeit eine künstliche Befruchtung medizinisch indiziert ist.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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